Welches Radlicht erlaubt ist
Die Vielfalt ist groß, aber nicht alles legal
Berlin Wer für sein Fahrrad Ansteckleuchten nutzt, sollte sie in der dunklen Jahreszeit unterwegs stets bei sich haben. Auch tagsüber könne ihr Einsatz bei schlechter Sicht etwa durch Nebel oder Regen erforderlich sein, erläutert die Deutsche Verkehrswacht (DVW). Was ist an Beleuchtung vorgeschrieben?
Neben fest installierten Lichtanlagen mit Dynamo dürfen auch mobile Leuchten für vorn und hinten am Fahrrad zu Einsatz kommen. Die Lichter werden bei Bedarf angebracht und müssen unterwegs sicher sitzen. Akkus oder Batterien müssen so voll sein, dass sie ausreichend lange leuchten können. Daher checken Radler ihre Lichtanlage besser regelmäßig. Starke LEDLampen müssen so eingestellt sein, dass sie niemanden blenden.
Zu dieser aktiven Beleuchtung gehört ein weiß leuchtender Scheinwerfer vorn, der auch mit Tagfahrund Fernlichtfunktion ausgestattet sein darf. Hinten muss ein rotes Rücklicht leuchten, das wiederum ein Brems- und Standlicht haben darf. Blinkende Lichter sind nach DVW-Angaben dagegen nicht erlaubt. Zur passiven Beleuchtung gehören zahlreiche Reflektoren, die nach vorne und hinten wirken sowie in den Pedalen und an den Laufrädern angebracht sein müssen.
Die Bauteile müssen ein Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes tragen. Das besteht aus einer Wellenlinie, gefolgt von einem „K“sowie einer vierstelligen Prüfnummer. Bei mangelhafter Beleuchtung kann ein Bußgeld von mindestens 20 Euro fällig werden, warnt die DVW. Sonderregeln gibt es beispielsweise für Lastenräder, die breiter als einen Meter sind. Bei ihnen muss die nach vorn und hinten wirkende aktive und passive Beleuchtung zweimal angebracht sein.