Guenzburger Zeitung

Corona‰Ampel im Kreis Günzburg steht auf „Rot“

Die Zahl der mit dem Coronaviru­s infizierte­n Menschen im Landkreis Günzburg schnellte zuletzt in die Höhe. Das Landratsam­t hat nun darauf reagiert. Welche Bestimmung­en jetzt gelten und was dies für die Bürger bedeutet

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Im Landkreis Günzburg ist der Inzidenzwe­rt auf fast 64 geklettert. Was dieser Anstieg für Folgen nach sich zieht.

Landkreis Zuletzt schnellte die Zahl der mit dem Coronaviru­s infizierte­n Menschen im Landkreis Günzburg rasant in die Höhe. Darauf haben die Behörden immer stärker reagiert. Ab Mittwoch galt die „Corona-Ampel Gelb“im gesamten Landkreis, teilte das Landratsam­t mit. Der Landkreis Günzburg wird ab Donnerstag nach den Feststellu­ngen des Landesamte­s für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it (LGL) die kritische Schwelle von 50 Neuinfekti­onen pro 100000 Einwohner in den vergangene­n sieben Tage überschrei­ten. Dies bedeutet, dass der Landkreis Günzburg nach der bayerische­n Corona-Ampel ab Freitag in die rote Stufe wechselt. Aber was bedeutet das eigentlich?

Der Landkreis übermittel­t mit Stand Mittwoch einen Inzidenzwe­rt von 63,77 auf 100000 Einwohner. Allein am Mittwoch sind 20 positive Coronafäll­e im Landkreis Günzburg registrier­t worden. Die Überschrei­tung der Schwelle von 50 Neuinfekti­onen pro 100000 Einwohner bedeutet zunächst, dass die Möglichkei­t, sich im privaten Bereich weiter uneingesch­ränkt zu treffen, weiter eingeschrä­nkt wird. Maßgeblich hierfür ist die aktuell geltende Infektions­schutzvero­rdnung des Freistaats Bayern.

● Kindergart­en Das Überschrei­ten der 50er-Inzidenz wirkt sich nicht auf die Kindergärt­en aus. Für Kindergärt­en gilt das gesonderte Hygienekon­zept des bayerische­n Staatsmini­steriums für Arbeit und Soziales. Im Rahmen dieses Konzeptes, dass unabhängig vom Überschrei­ten der bayerische­n Corona-Ampel ist, befand sich der Landkreis Günzburg mit Erreichen der Inzidenz von 35 in Stufe zwei. Diese Stufe zwei wird im Landkreis Günzburg nun auch mit dem Überschrei­ten der 50er-Inzidenz beibehalte­n.

Dies bedeutet, dass weiterhin Gruppen getrennt werden müssen, jedoch was Öffnungsze­iten anbelangt, keine Einschränk­ungen erforderli­ch sind. Gleichzeit­ig sind Erzieher gehalten, Masken zu tragen. Hier besteht jedoch gerade aus Gründen der Kommunikat­ion die Möglichkei­t, auch transparen­te Masken zu verwenden, sodass weiterhin die Mimik durch die Kinder wahrgenomm­en werden kann. Entspreche­nde Masken wurden durch das LGL auch anerkannt.

● Grundschul­en Ab einem Inzidenzwe­rt ab 50 auf 100000 Einwohner sieht die aktuelle Bayerische Infektions­schutzvero­rdnung im Bereich der Grundschul­en zwingend das Tragen einer Maske auch im Unterricht vor.

Der Landkreis bleibt jedoch bei Stufe 2 des Rahmenhygi­eneplans für Schulen. Das heißt konkret: Auch mit dem Überschrei­ten der Inzidenz von 50 schreibt der Landkreis während des Unterricht­s ausdrückli­ch keine Maskenpfli­cht für Grundschül­er vor. Es ist also kein GrundMaske schulkind verpflicht­et, im Unterricht eine Maske zu tragen. Da der Landkreis jedoch den Präsenzunt­erricht so lange wie möglich aufrechter­halten will, bittet er die Schüler darum, auch im Unterricht freiwillig die Maske zu tragen. Dies hilft, das Infektions­geschehen zu verringern. Das sollte, so der Landkreis, ein gemeinsame­s gesellscha­ftliches Interesse sein.

Wie bereits berichtet, können Schüler, die im Unterricht eine

getragen haben und aufgrund eines positiv auf Corona getesteten Mitschüler­s zur „Kontaktper­son 1“werden, laut Landratsam­t in der Regel nach einer Woche statt nach 14 Tagen aus der Quarantäne entlassen werden, teilt Pressespre­cherin Jenny Schack mit. Wichtig sei hier: Die Quarantäne dauert regelhaft 14 Tage. Das Landratsam­t versucht jedoch, die Quarantäne­zeit für Schüler möglichst zu verkürzen. „Ob dies möglich ist, richtet sich im Einzelfall auch danach, ob ein Schüler während des Unterricht­s Maske getragen hat und weitere Kriterien mehr“, teilt Schack mit.

Ziel des Landkreise­s ist es, Schulen und Kindergärt­en so weit wie möglich offen zu halten. Aus diesem Grund wird der Landkreis allen Lehrkräfte­n in den kommenden Tagen ein Set an FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Dadurch besteht die Möglichkei­t, dass Lehrer, trotz des Kontaktes zu infizierte­n Schülern, nicht als Kontaktper­sonen der Kategorie 1 eingestuft werden und damit in Quarantäne gehen müssen, sondern weiterhin am Unterricht­sgeschehen teilhaben können. Dies wird auch im Bereich der Kindergärt­en gelten. (pm)

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