Lockdown mit Augenmaß
Das L-Wort macht seit einigen Tagen erschreckend häufig die Runde. L wie Lockdown, also das weitgehende Herunterfahren des öffentlichen Lebens in Landkreisen wie dem Berchtesgadener Land und demnächst womöglich auch in Augsburg. So radikal wie im Frühjahr allerdings darf der erzwungene Stillstand künftig nicht mehr ausfallen – hier haben die Gerichte bereits Fakten geschaffen, indem sie die umstrittenen Beherbergungsverbote oder übertrieben strenge Sperrstundenregelungen wieder gekippt haben.
Die Behörden in den Regionen, in denen die Infektionszahlen gerade in die Höhe schießen, müssen also mit viel Fingerspitzengefühl vorgehen. Gegen eine ausgeweitete Maskenpflicht oder eine noch rigidere Begrenzung der Teilnehmerzahlen bei öffentlichen Veranstaltungen oder privaten Feiern lässt sich auch aus juristischer Sicht wenig einwenden. Deutlich kniffliger wird es dagegen beim Thema Gastronomie. Sie hat sich bisher nicht gerade als Infektionstreiber erwiesen und kann deshalb nicht mit einem Federstrich wieder für Wochen in den Lockdown geschickt werden. Markus Söder sollte das wissen. Er ist promovierter Jurist.