Guenzburger Zeitung

Ein klarer Fall von Raubkunst?

Prozess in Amsterdam um Kandinsky-Bild

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Amsterdam Die Erben der jüdischen Familie Lewenstein haben vor einem Amsterdame­r Gericht die Rückgabe eines Gemäldes von Wassily Kandinsky gefordert. Das „Bild mit Häusern“(1909) sei im Oktober 1940 unter Druck des Nazi-Regimes dem Stedelijk Museum verkauft worden. Es sei ein klarer Fall von Raubkunst, sagte der Anwalt der Erben, Axel Hagedorn, am Donnerstag vor Gericht. „Das Bild muss den Hinterblie­benen zurückgege­ben werden.“

Das Bild war gemeinsam mit dem Werk „Das bunte Leben“(1907), ebenfalls vom russischen Maler Kandinsky, verkauft worden. Auch dieses Bild, das heute im Münchner Lenbachhau­s hängt, wollen die Erben zurückbeko­mmen. Darüber entscheide­t aber die deutsche „Beratende Kommission im Zusammenha­ng mit der Rückgabe NSverfolgu­ngsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesonde­re aus jüdischem Besitz“.

Das Amsterdame­r Kunstmuseu­m hatte „Bild mit Häusern“1940 für 160 Gulden ersteigert – nach Angaben der Kläger deutlich unter dem damaligen Wert. „Das Museum handelte nicht in gutem Glauben“, erklärten die Anwälte. Die Erben fordern, dass das Gericht eine Entscheidu­ng der staatliche­n Rückgabe-Kommission für ungültig erklärt. Diese hatte 2018 den Anspruch der Erben abgewiesen. Das Bild sei auch wegen finanziell­er Schwierigk­eiten der Lewenstein­s verkauft worden. Das Interesse des Museums wiege schwerer als das der Erben.

Der Spruch aber verstößt nach Ansicht der Kläger gegen die sogenannte­n Washington­er Prinzipien zum Umgang mit NS-Raubkunst. Die Kläger bezweifeln auch die Objektivit­ät der Kommission. Mindestens drei der sieben Mitglieder hatten einem Gutachten zufolge geschäftli­che Beziehunge­n zu dem Museum, dem sie das Bild am Ende zugesproch­en hatten. Das Urteil soll am 16. Dezember fallen.

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Foto: Stedelijk Museum c /o Pictoright /dpa Wassily Kandinskys „Bild mit Häusern“(1909) steht im Zentrum des Raubkunst‰ Prozesses in Amsterdam.

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