Damit es im „Ermle IV“auch warm wird
Entscheidung Der Offinger Marktgemeinderat beschließt die Wärmeversorgung im entstehenden Baugebiet. Es standen die beiden Alternativen Nahwärmenetz oder Einzelerdgashausanschlüsse zur Auswahl
Offingen Bereits vor den Kommunalwahlen war im Offinger Marktgemeinderat immer wieder darüber diskutiert worden, welcher wohl der beste Weg zur Versorgung des neuen Baugebiets „Ermle IV“sein könnte. Seinerzeit war das Modell der kalten Nahwärme mit zentralen Wärmepumpenbrunnen, eine Variante, welche mit niedrigen Übertragungstemperaturen arbeitet, aufgegriffen worden. Aufgrund des zu geringen Grundwasserstockwerks wäre diese Möglichkeit nur mit sogenannten Horizontalbrunnen zu realisieren gewesen, mit den hohen Investitionskosten würde sich das Vorhaben als nicht mehr wirtschaftlich erweisen, hatte Bürgermeister Thomas Wörz in der jüngsten Sitzung den Marktgemeinderat in der Offinger Mindelhalle informiert.
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung stellten Vertreter von Erdgas Schwaben ein Energiekonzept der Schwaben Netz GmbH vor: eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, bei der zwei Blockheizkraftwerke mittels eines Wärmenetzes 55 Hausanschlüsse mit Wärme versorgen. Dabei werden etwa 1650 Trassenmeter Wärmeleitungen verlegt, die Netztemperatur beträgt im Vorlauf 75, im Rücklauf 40 Grad Celsius. Die Anlage kann nicht nur mit Erdgas, sondern auch mit Wasserstoff betrieben werden. Die tatsächlich bezogene Wärme wird anhand eines Wärmemengenzählers an der Übergabestation – dieser ist unterhaltspflichtiges Eigentum des Bauherrn – ermittelt.
Die Vorteile seien unter anderem, dass Kosten für Einbau, Wartungsund Instandhaltungsmaßnahmen
eine eigene Heizungsanlage entfielen, gleichzeitig sei die Wärmeerzeugung in der Energiezentrale durch den Betreiber mit einem 24 Stunden-Service rund um die Uhr gesichert. Zudem könne der in der Anlage erzeugte Strom von den Wärmekunden zu Sonderkonditionen bezogen werden.
Die zweite Alternative: Erdgashausanschlüsse zu den einzelnen Grundstücken, bei denen jeder Grundstückseigner selbst entscheikann, ob er einen solchen Anschluss in Anspruch nehmen möchte. Einbau und Betrieb einer Heizungsanlage sind dabei Sache der Eigentümer. In beiden Fällen werden die für den Markt anfallenden Kosten auf die Bauplatzpreise umgelegt. Fördertechnisch soll der Bauherr bei beiden Varianten gleich profitieren. Der Offinger Marktgemeinderat sprach sich mehrheitlich für eine erdgasbetriebene Kraft-WärmeKopplungsanlage mit Nahwärmefür netz aus. Vor allem die Garantie des Betreibers, sich im Falle eines Ausfalls der Heizzentrale um die Instandsetzung zu kümmern, hatte die Räte überzeugt. Ein Anschlusszwang zur Abnahme von Wärme ist nicht vorgesehen.
Der Markt Offingen beantragt die Aufnahme in die Förderinitiative „Innen statt Außen“des Freistaats Bayern. Damit erhalten Kommunen zur Erreichung innerörtlicher Entwicklungsziele einen 20-prozentiden gem Bonus auf den Regelsatz der Städtebauförderung. In den vergangenen zehn Jahren habe der Markt ohnehin mit dem Erwerb von Grundstücken und deren Weiterveräußerung mit Bauzwang das Vermeiden von Leerständen im Innenbereich verfolgt und diese Ziele konsequent und erfolgreich umgesetzt, so Bürgermeister Wörz. Man werde in Zukunft nichts anderes machen als bisher, werde jedoch mit dem Anschluss an die Initiative einen höheren Fördersatz zur Städtebauförderung erhalten.
Für das geplante Dorfgemeinschaftszentrum mit integriertem Jugendtreff im Ortsteil Schnuttenbach sprach sich der Offinger Marktgemeinderat neben der bereits im Juli beschlossenen Machbarkeitsstudie zusätzlich für eine Vorbereitungsplanung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ländliche Entwicklung aus. Diese ist förderfähig und schließt die Entwicklung des gesamten Ortes ein. In Begleitung eines Planungsbüros und mit Beteiligung der Bürger sollen eingebrachte Ideen und Vorschläge ausgearbeitet werden.
Weiter sprach sich der Marktgemeinderat aufgrund des Ergebnisses der jährlichen Spielplatzüberprüfung für die Beschaffung verschiedener Spielgeräte für die Spielplätze in Offingen und im Ortsteil Schnuttenbach aus.
Beschlossen wurde auch die Neufassung der Entwässerungssatzung. Es handelt sich dabei um eine redaktionelle Überarbeitung der Satzung aus dem Jahr 2001. Auf Vorschlag der CSU-Fraktion soll die Möglichkeit einer Verpflichtung für die Entsorgung anfallenden Niederschlagswassers geprüft werden.