Wassertreten in Gundremmingen
Der Gemeinderat befasst sich mit zwei möglichen Standorten für die Anlage, die Teil des Franziskus-Rundwanderwegs werden soll. Warum es dafür Zuschüsse geben könnte
Gundremmingen Wer von Offingen kommt, sieht sie gleich am Ortseingang von Gundremmingen: Die Franziskuskapelle soll der Ausgangspunkt für den FranziskusRundwanderweg sein. In den geplanten Stationenweg soll auch eine Kneipp- oder Wassertretanlage einbezogen werden.
Im Oktober hatte sich der Gemeinderat vor Ort getroffen, nicht nur um sich ein Bild von der möglichen Wegführung zu machen, sondern auch, an welcher Stelle eine solche Anlage entstehen könnte. In der Sitzung am Donnerstag – das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes war auch dort selbstverständlich – wurde dieses Thema konkretisiert. Denn: Anlässlich des 200. Geburtstags von Pfarrer Sebastian Kneipp im kommenden Jahr gibt es vom Freistaat seit Kurzem das Förderprogramm „Touristische Infrastruktur – Kneipp-Anlagen“. Zuwendungsfähig sind unter anderem Ausgaben für die Errichtung nicht Einnahmen schaffender KneippAnlagen, darunter auch Wassertretbecken, Armbecken oder in natürliche Gewässer eingebettete Wassertretstellen – und damit genau das, was beim Franziskus-Wanderweg entstehen soll.
Die Gemeinde Gundremmingen könnte, je nach Baukosten, in den Genuss einer Förderung von bis zu 18000 Euro kommen. Ein „recht sportliches“Verfahren, nachdem die Antragsfrist bereits am 30. November ende, nannte es Bürgermeister Tobias Bühler (CSU), der zugleich Pläne zweier möglicher Standorte präsentierte: am „Hirschbachplätzle“bei den Sitzbänken an der Wendeplatte im Gewerbegebiet oder auf einer gemeindlichen Fläche weiter östlich, nahe des angrenzenden Waldes und relativ ortsnah gelegen.
An beiden Stellen ließe sich eine solche Wassertretanlage mit einer Ausweitung des Bachlaufs, mit einer kleinen Treppenanlage als Einstieg, einem Handlauf aus Edelstahl sowie mit Quadersteinen verwirklichen. „Man sollte sich heute auf eine der beiden Fläche einigen“, stellte Bürgermeister Bühler die beiden Möglichkeiten zur Diskussion. Im Anschluss würde man den Förderantrag mit Baukosten in einem Bereich zwischen 20000 und 21000 Euro stellen. Für die nahe dem Wald gelegene Variante sprachen vor allem: Sie sei landschaftlich ansprechender als die Fläche im Gewerbegebiet, allein schon wegen der dort verkehrenden Lastwagen, meinten Zweiter Bürgermeister Anton Frei (GfG) und Dritte Bürgermeisterin Alexa Kille (CSU). Dem folgten auch Bertram Fischer und Ernst Böck (FWG/UWG), zumal auch Schule oder Kindergarten die Anlage nutzen würden. Beide zeigten jedoch Bedenken, dass die Fläche zu schmal sein könnte.
Markus Wecker und Christian Joas (beide GfG) schlugen vor, den Hirschbach in seinem ursprünglichen Lauf zu belassen und keine allzu großen Baumaßnahmen anzustreben. Zuvor war auch ein Verlegen des daran vorbeiführenden Weges nach Osten oder die Realisierung der Anlage auf der gegenüberliegenden Seite in Erwägung gezogen worden.
Willi Schiele (GfG) hätte die Anlage zwar gerne in direkter Nähe zur Franziskuskapelle gesehen, sprach sich letztlich aber ebenfalls für die Fläche nahe dem Wald aus. Auf dieser Basis soll nun der Förderantrag gestellt werden, in eine detaillierte Planung soll erst nach erfolgter Förderzusage eingestiegen werden.
Weiter wurde die Neufassung der Entwässerungssatzung beschlossen. Verwendet wird die ministerielle Mustersatzung, die redaktionelle Überarbeitungen und Anpassungen beinhaltet. Unter anderem sind darin Dichtigkeitsprüfungen der Grundstücksentwässerungsanlagen von bisher zehn auf nunmehr 20 Jahre vorgegeben.
Ebenfalls beschlossen wurde die Neufassung der Gebührensatzung, die zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Die Herstellungsbeiträge bleiben mit 1,27 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche sowie mit 6,69 Euro je Quadratmeter Geschossfläche gleich. Der aktuelle Gebührensatz für Abwasser beträgt derzeit 1,58 Euro. Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und auf Grundlage der Globalkalkulation des beauftragten Sachverständigenbüros beträgt die Schmutzwassergebühr künftig 1,19 Euro je Kubikmeter und die Niederschlagswassergebühr 20 Cent je Quadratmeter. Christian Joas erschien die Niederschlagswassergebühr zunächst etwas hoch angesetzt. Man habe hier, auch wenn man wollen würde, aus rechtlicher Sicht keine Handhabe, erklärte Bürgermeister Bühler. Die Gemeinde sei gesetzlich dazu verpflichtet, kostendeckend zu arbeiten.
Gundremmingen soll während der Adventszeit mit 24 von Schulund Kindergartenkindern gestalteten Fenstern an Schule und Rathaus ab dem 1. Dezember jeden Tag ein wenig weihnachtlicher erstrahlen. Auch Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, bei sich zuhause ein oder zwei Fenster zu dekorieren, damit auch in den Straßen etwas sichtbar sei und es aufgrund der Corona-Pandemie kein einsames Weihnachten werde. (wpet)
Wo es laut Bürgermeister keine Handhabe gibt