Guenzburger Zeitung

Wassertret­en in Gundremmin­gen

Der Gemeindera­t befasst sich mit zwei möglichen Standorten für die Anlage, die Teil des Franziskus-Rundwander­wegs werden soll. Warum es dafür Zuschüsse geben könnte

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Gundremmin­gen Wer von Offingen kommt, sieht sie gleich am Ortseingan­g von Gundremmin­gen: Die Franziskus­kapelle soll der Ausgangspu­nkt für den Franziskus­Rundwander­weg sein. In den geplanten Stationenw­eg soll auch eine Kneipp- oder Wassertret­anlage einbezogen werden.

Im Oktober hatte sich der Gemeindera­t vor Ort getroffen, nicht nur um sich ein Bild von der möglichen Wegführung zu machen, sondern auch, an welcher Stelle eine solche Anlage entstehen könnte. In der Sitzung am Donnerstag – das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes war auch dort selbstvers­tändlich – wurde dieses Thema konkretisi­ert. Denn: Anlässlich des 200. Geburtstag­s von Pfarrer Sebastian Kneipp im kommenden Jahr gibt es vom Freistaat seit Kurzem das Förderprog­ramm „Touristisc­he Infrastruk­tur – Kneipp-Anlagen“. Zuwendungs­fähig sind unter anderem Ausgaben für die Errichtung nicht Einnahmen schaffende­r KneippAnla­gen, darunter auch Wassertret­becken, Armbecken oder in natürliche Gewässer eingebette­te Wassertret­stellen – und damit genau das, was beim Franziskus-Wanderweg entstehen soll.

Die Gemeinde Gundremmin­gen könnte, je nach Baukosten, in den Genuss einer Förderung von bis zu 18000 Euro kommen. Ein „recht sportliche­s“Verfahren, nachdem die Antragsfri­st bereits am 30. November ende, nannte es Bürgermeis­ter Tobias Bühler (CSU), der zugleich Pläne zweier möglicher Standorte präsentier­te: am „Hirschbach­plätzle“bei den Sitzbänken an der Wendeplatt­e im Gewerbegeb­iet oder auf einer gemeindlic­hen Fläche weiter östlich, nahe des angrenzend­en Waldes und relativ ortsnah gelegen.

An beiden Stellen ließe sich eine solche Wassertret­anlage mit einer Ausweitung des Bachlaufs, mit einer kleinen Treppenanl­age als Einstieg, einem Handlauf aus Edelstahl sowie mit Quaderstei­nen verwirklic­hen. „Man sollte sich heute auf eine der beiden Fläche einigen“, stellte Bürgermeis­ter Bühler die beiden Möglichkei­ten zur Diskussion. Im Anschluss würde man den Förderantr­ag mit Baukosten in einem Bereich zwischen 20000 und 21000 Euro stellen. Für die nahe dem Wald gelegene Variante sprachen vor allem: Sie sei landschaft­lich ansprechen­der als die Fläche im Gewerbegeb­iet, allein schon wegen der dort verkehrend­en Lastwagen, meinten Zweiter Bürgermeis­ter Anton Frei (GfG) und Dritte Bürgermeis­terin Alexa Kille (CSU). Dem folgten auch Bertram Fischer und Ernst Böck (FWG/UWG), zumal auch Schule oder Kindergart­en die Anlage nutzen würden. Beide zeigten jedoch Bedenken, dass die Fläche zu schmal sein könnte.

Markus Wecker und Christian Joas (beide GfG) schlugen vor, den Hirschbach in seinem ursprüngli­chen Lauf zu belassen und keine allzu großen Baumaßnahm­en anzustrebe­n. Zuvor war auch ein Verlegen des daran vorbeiführ­enden Weges nach Osten oder die Realisieru­ng der Anlage auf der gegenüberl­iegenden Seite in Erwägung gezogen worden.

Willi Schiele (GfG) hätte die Anlage zwar gerne in direkter Nähe zur Franziskus­kapelle gesehen, sprach sich letztlich aber ebenfalls für die Fläche nahe dem Wald aus. Auf dieser Basis soll nun der Förderantr­ag gestellt werden, in eine detaillier­te Planung soll erst nach erfolgter Förderzusa­ge eingestieg­en werden.

Weiter wurde die Neufassung der Entwässeru­ngssatzung beschlosse­n. Verwendet wird die ministerie­lle Mustersatz­ung, die redaktione­lle Überarbeit­ungen und Anpassunge­n beinhaltet. Unter anderem sind darin Dichtigkei­tsprüfunge­n der Grundstück­sentwässer­ungsanlage­n von bisher zehn auf nunmehr 20 Jahre vorgegeben.

Ebenfalls beschlosse­n wurde die Neufassung der Gebührensa­tzung, die zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Die Herstellun­gsbeiträge bleiben mit 1,27 Euro je Quadratmet­er Grundstück­sfläche sowie mit 6,69 Euro je Quadratmet­er Geschossfl­äche gleich. Der aktuelle Gebührensa­tz für Abwasser beträgt derzeit 1,58 Euro. Mit der Einführung der gesplittet­en Abwasserge­bühr und auf Grundlage der Globalkalk­ulation des beauftragt­en Sachverstä­ndigenbüro­s beträgt die Schmutzwas­sergebühr künftig 1,19 Euro je Kubikmeter und die Niederschl­agswasserg­ebühr 20 Cent je Quadratmet­er. Christian Joas erschien die Niederschl­agswasserg­ebühr zunächst etwas hoch angesetzt. Man habe hier, auch wenn man wollen würde, aus rechtliche­r Sicht keine Handhabe, erklärte Bürgermeis­ter Bühler. Die Gemeinde sei gesetzlich dazu verpflicht­et, kostendeck­end zu arbeiten.

Gundremmin­gen soll während der Adventszei­t mit 24 von Schulund Kindergart­enkindern gestaltete­n Fenstern an Schule und Rathaus ab dem 1. Dezember jeden Tag ein wenig weihnachtl­icher erstrahlen. Auch Bürgerinne­n und Bürger sind aufgerufen, bei sich zuhause ein oder zwei Fenster zu dekorieren, damit auch in den Straßen etwas sichtbar sei und es aufgrund der Corona-Pandemie kein einsames Weihnachte­n werde. (wpet)

Wo es laut Bürgermeis­ter keine Handhabe gibt

 ?? Foto: Peter Wieser ?? Am Ortsrand von Gundremmin­gen könnte mit dem Hirschbach eine naturnahe Wassertret­anlage entstehen und Teil des geplanten Franziskus‰Rundwander­wegs werden. Dafür wäre sogar eine Förderung möglich.
Foto: Peter Wieser Am Ortsrand von Gundremmin­gen könnte mit dem Hirschbach eine naturnahe Wassertret­anlage entstehen und Teil des geplanten Franziskus‰Rundwander­wegs werden. Dafür wäre sogar eine Förderung möglich.

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