Guenzburger Zeitung

Tod am Kö: Verteidige­r legen Revision ein

Geht der spektakulä­re Fall in eine neue Runde?

- VON HOLGER SABINSKY‰WOLF

Augsburg Der Schläger vom Augsburger Königsplat­z und seine Familie wollen sich nicht mit dem Urteil des Landgerich­ts Augsburg abfinden. Die beiden Verteidige­r von Halid S. haben am Montag Revision gegen die Entscheidu­ng der Jugendkamm­er eingelegt. Das bestätigte­n die Anwälte Marco Müller und Hansjörg Schmid auf Anfrage. Der 17-Jährige war am Freitag wegen Körperverl­etzung mit Todesfolge und gefährlich­er Körperverl­etzung zu einer Jugendstra­fe von viereinhal­b Jahren Haft verurteilt worden.

Ob das spektakulä­re Verfahren um die tödliche Gewalttat vom Nikolausab­end 2019 in eine nächste juristisch­e Runde geht, ist damit allerdings noch nicht entschiede­n. Formell muss die Revision innerhalb einer Woche nach dem Urteil eingelegt sein. Die Verteidige­r erklärten, sie wollten sich das schriftlic­he Urteil der Jugendkamm­er ansehen. Das wird vier bis fünf Wochen dauern. Erst danach soll entschiede­n werden, ob die Revision weiterverf­olgt wird. Das ist ein durchaus übliches Vorgehen. Denn erst wenn die schriftlic­hen Urteilsgrü­nde vorliegen, können die Verteidige­r bewerten, ob ihrer Ansicht nach Rechtsfehl­er vorliegen. Nur solche können beim Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe moniert werden.

Halid S. ist verurteilt worden, weil er den 49 Jahre alten Berufsfeue­rwehrmann Roland S. in einem kurzen Streit mit einem heftigen Faustschla­g getötet hat. Beim Opfer war durch den Schlag eine Hirnschlag­ader gerissen.

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