Tod am Kö: Verteidiger legen Revision ein
Geht der spektakuläre Fall in eine neue Runde?
Augsburg Der Schläger vom Augsburger Königsplatz und seine Familie wollen sich nicht mit dem Urteil des Landgerichts Augsburg abfinden. Die beiden Verteidiger von Halid S. haben am Montag Revision gegen die Entscheidung der Jugendkammer eingelegt. Das bestätigten die Anwälte Marco Müller und Hansjörg Schmid auf Anfrage. Der 17-Jährige war am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Ob das spektakuläre Verfahren um die tödliche Gewalttat vom Nikolausabend 2019 in eine nächste juristische Runde geht, ist damit allerdings noch nicht entschieden. Formell muss die Revision innerhalb einer Woche nach dem Urteil eingelegt sein. Die Verteidiger erklärten, sie wollten sich das schriftliche Urteil der Jugendkammer ansehen. Das wird vier bis fünf Wochen dauern. Erst danach soll entschieden werden, ob die Revision weiterverfolgt wird. Das ist ein durchaus übliches Vorgehen. Denn erst wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, können die Verteidiger bewerten, ob ihrer Ansicht nach Rechtsfehler vorliegen. Nur solche können beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe moniert werden.
Halid S. ist verurteilt worden, weil er den 49 Jahre alten Berufsfeuerwehrmann Roland S. in einem kurzen Streit mit einem heftigen Faustschlag getötet hat. Beim Opfer war durch den Schlag eine Hirnschlagader gerissen.