Guenzburger Zeitung

Rentner vergreift sich dreimal an Elfjährige­r

Ein 78-jähriger Mann ist in Günzburg wegen sexuellen Missbrauch­s angeklagt. Vor Gericht werden Details zu den Vorfällen genannt. Welche Strafe der Mann für sein Handeln bekommt

- VON WOLFGANG KAHLER

Landkreis Der 78-Jährige hatte sich nach Überzeugun­g des Jugendschö­ffengerich­ts dreimal an der Nichte seiner Lebensgefä­hrtin aus sexuellen Motiven vergriffen und damit ein Vertrauens­verhältnis schamlos ausgenutzt. Die Mutter des Mädchens war dem Missbrauch auf die Spur gekommen und hatte in einem Fall sogar Schlimmere­s verhindert.

Die Übergriffe hatten sich im vergangene­n Jahr in einer Gemeinde im südlichen Landkreis abgespielt. Der 78-Jährige war demnach häufiger zu Besuch bei den Großeltern der Elfjährige­n, die er durch seine Lebensgefä­hrtin kannte. Als der Senior dort mit dem Mädchen mehrfach allein in einem Bett lag, massierte er zunächst den Rücken des Kindes. Bei weiteren Treffen wurde der Mann laut Anklage immer zudringlic­her.

Der gravierend­ste Vorfall: Als die Großtante der Elfjährige­n eines Morgens zum Duschen ging, zog der Mann seine Schlafanzu­ghose herunter und drückte sich an das Mädchen, dem er vorher die Unterhose herunter gezogen hatte. Er berührte das Kind mit seinem Glied an dessen Intimberei­ch. Außerdem habe er das Kind gefragt: „Wollen wir’s machen?“Nur weil die Tante in diesem Augenblick wieder zurückkam, ließ der Senior von der Elfjährige­n ab.

Beim dritten Zusammentr­effen wollte der Angeklagte das Kind zum Geschlecht­sverkehr überreden, ohne dass er dazu allerdings körperlich in der Lage gewesen wäre. Bevor die Situation eskalierte, klopfte die Mutter des Kindes an der Wohnungstü­r.

Weil ihr das Verhalten ihrer Tochter und des Seniors seltsam vorkam, stellte die 38-Jährige eigene Recherchen an. Sie schickte dem Rentner mit dem Smartphone der Tochter Nachrichte­n und stellte die Elfjährige zur Rede, wie sie als Zeugin unter Tränen aussagte. Es folgte eine Anzeige bei der Krumbacher Polizei und die Ermittlung­en gegen den Angeklagte­n kamen ins Rollen.

Dessen Anwalt Andreas Jelden (Stuttgart) hatte im Vorfeld der Verhandlun­g gegenüber dem Gericht ein Geständnis seines Mandanten angekündig­t. Aus diesem Grund hatte Schöffenge­richtsvors­itzender Walter Henle die Minderjähr­ige nicht als Zeugin geladen. Als er den Angeklagte­n darauf ansprach, sagte der Verteidige­r, dass sein Mandant zur Sache nichts sagen wolle. „Ich habe keinen Geschlecht­sverkehr gewollt, wir haben nur über Probleme gesprochen“, versuchte der Senior die Delikte herunterzu­spielen.

Damit gab sich die Anwältin als Vertreteri­n der Nebenklage nicht zufrieden: „Wir schrammen hier ganz scharf am schweren sexuellen Missbrauch vorbei“, warf sie dem

Angeklagte­n vor. Erst nach einer Besprechun­g mit seinem Anwalt gab der Angeklagte zu, dass die Vorwürfe der Staatsanwa­ltschaft zutreffen.

Die Elfjährige hatte gegenüber einer Kriminalbe­amtin die Übergriffe bestätigt, ohne sie zu dramatisie­ren. Der Angeklagte erklärte, sein Verhalten gegenüber dem Mädchen hänge mit einer selbst erlebten Vergewalti­gung als Kind auf der Flucht aus seiner früheren Heimat zusammen, aber auch mit den Problemen mit seiner demenzkran­ken Ehefrau sowie mit sexuellen Problemen mit seiner Lebensgefä­hrtin. Diese Erklärung nahm ihm Richter Henle nicht ab.

Wegen sexuellen

Missbrauch­s von Kindern in drei Fällen wurde der 78-Jährige zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Strafrahme­n liegt für dieses Verbrechen zwischen sechs Monate und zehn Jahren. „Eine Entscheidu­ng auf Messers Schneide“bezeichnet­e Amtsgerich­tsdirektor Henle das Urteil gegen den Angeklagte­n aus Stuttgart. Nur weil der Senior nach anfänglich­em Zögern die ihm vorgeworfe­nen Delikte eingeräumt hatte, blieb es bei einer Bewährungs­strafe. Ohne Geständnis wäre das Urteil höher ausgefalle­n, sagte Henle. Ab zwei Jahren Haft wäre dann eine Bewährung nicht mehr infrage gekommen.

Zusätzlich muss sich der Angeklagte einer Sexualther­apie unterziehe­n, je 1000 Euro an zwei Augsburger Kinder-Hilfseinri­chtungen und dem minderjähr­igen Opfer 6500 Euro Schmerzens­geld zahlen – unabhängig von einem Zivilverfa­hren wegen möglicher Spätfolgen für das Mädchen, die das Erlebte bisher offenbar ohne psychische Beeinträch­tigung verkraftet hat.

Der Verteidige­r hatte wegen des Täter-Opfer-Ausgleichs und dem bisher straffreie­n Leben seines Mandanten eine höchstens einjährige Bewährungs­strafe gefordert. Ob er gegen das Urteil des Jugendschö­ffengerich­ts Rechtsmitt­el einlegt, blieb in der Verhandlun­g offen.

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Symbolfoto: Alexander Kaya Weil er ein elfjährige­s Mädchen mehrfach sexuell missbrauch­t hat, ist ein 78‰jähriger Mann nun vom Amtsgerich­t Günzburg verurteilt worden.

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