Guenzburger Zeitung

Stadt lehnt Werbetafel im Zentrum ab

Ichenhause­n führt Bebauungsp­lan an

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Ichenhause­n Wieder einmal musste sich der Bau- und Umweltauss­chuss Ichenhause­n mit einem Antrag für eine beleuchtet­e Werbetafel befassen. Und wie fast immer verweigert­e das Gremium seine Zustimmung. Wie Bürgermeis­ter Robert Strobel gegenüber unserer Zeitung betonte, müsse die Stadt diesmal jedoch nicht befürchten, dass die Entscheidu­ng vom Landratsam­t zurückgeno­mmen wird.

Worum geht es in dem Bauantrag? Eine Firma will eine 2,87 auf 3,80 Meter große beleuchtet­e Werbetafel an der Südseite eines Anwesens in der Marktstraß­e anbringen – also mitten in der Kernstadt. Dies stieß bei allen Räten auf Ablehnung, die Werbung würde das Ortsbild erheblich beeinträch­tigen. Dieses Argument wurde in anderen Fällen auch schon öfter ins Feld geführt, war jedoch nie ausreichen­d – diesmal hat die Stadt aber einen Trumpf im Ärmel. Als „unser baurechtli­ch stärkstes Instrument“brachte Strobel den Bebauungsp­lan ins Spiel. Dieser besagt, dass Werbung nur „an den Stätten der Leistung oder an den dafür von der Stadt besonders bestimmten oder zugelassen­en Standorten zulässig“ist. Das heißt, eine Firma darf nur außen an einem Gebäude für ihr Produkt werben, wenn es auch im Inneren hergestell­t wird, oder wenn es die Stadt explizit erlaubt. Beides sei in diesem Fall nicht gegeben. Denn die beantragte Anlage wolle fremde Dienstleis­ter bewerben, was der Stadt besonders missfalle. Mit dem Argument, dass die Festsetzun­g des Bebauungsp­lans nicht eingehalte­n werde, stimmte das Gremium geschlosse­n gegen den Antrag. Um sicherzuge­hen, dass die Entscheidu­ng Bestand hat, hatte der Bürgermeis­ter im Vorfeld mit dem Landratsam­t als Genehmigun­gsbehörde Rücksprach­e gehalten. Der Bebauungsp­lan stehe dem Bauantrag entgegen, hieß es dort. (hva)

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