Guenzburger Zeitung

Diese Regeln gelten an Silvester

Böllern, Partys, Freunde treffen? Was zum Jahreswech­sel in Bayern erlaubt ist und was nicht

- VON MARIA HEINRICH

Der Silvestera­bend, er wird so viel stiller werden als in den Jahren zuvor. Doch der Wunsch, das Ende dieses belastende­n Corona-Jahres zu feiern, ist sicherlich bei vielen groß. Welche Regeln in Bayern dabei beachtet werden müssen:

Mit wie viel Personen darf ich feiern? Im Gegensatz zu Weihnachte­n wird es an Silvester keine Ausnahmen von den Corona-Beschränku­ngen geben. Bayerns Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) sagte: „Natürlich darf man sich freuen, das neue Jahr begrüßen und auch feiern, aber eben daheim und mit weniger Personen.“Erlaubt sind Zusammenkü­nfte von zwei Haushalten und maximal fünf Personen. Kinder und Jugendlich­e unter 14 Jahren werden nicht mit eingerechn­et.

Wie darf ich Silvester feiern?

Die nächtliche­n Ausgangsbe­schränkung­en zwischen 21 und 5 Uhr bleiben bestehen. In diesem Zeitraum darf das Haus oder die Wohnung nur aus triftigen Gründen verlassen werden. Treffen mit mehreren Menschen vor der Haustüre um Mitternach­t sind untersagt – ebenso auf öffentlich­en Plätzen, wo in der Silvestern­acht ein An- und Versammlun­gsverbot gilt. Besucher, die den Jahreswech­sel mit ihren Gastgebern feiern möchten, müssen über Nacht bleiben. Mit den Nachbarn anstoßen ist, solange nicht mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenko­mmen, nur auf privaten Flächen wie Gärten, Terrassen und Balkonen erlaubt.

Darf ich Böller und Raketen kaufen? Ministerpr­äsident Söder erklärte, dass man sich in Deutschlan­d gemeinscha­ftlich dazu entschiede­n habe, keinen Verkauf von Feuerwerks­körpern zu erlauben. „Nicht, weil wir glauben, dass eine Rakete per se eine pandemisch­e Wirkung hätte“, sagte Söder. „Die Krankenhäu­ser haben uns aber mit Nachdruck vor zusätzlich­en Belastunge­n in der Silvestern­acht gewarnt.“

Was ist, wenn ich Raketen aus dem vergangene­n Jahr daheim habe? An Silvester und Neujahr ist auf publikumst­rächtigen öffentlich­en Plätzen das Abbrennen oder Mitführen von Pyrotechni­k verboten. Feuerwerks­vorräte, die in den Vorjahren gekauft wurden, dürfen grundsätzl­ich im Garten oder auf dem Balkon gezündet werden. Doch immer mehr Kommunen haben mittlerwei­le auch das untersagt. Das Verbot gilt in Bayern beispielsw­eise in der Region Mittelfran­ken, innerhalb des Mittleren Rings in München und in der Ingolstädt­er Altstadt. Auch Augsburg wollte im Stadtgebie­t ein solches Verbot verhängen. Dies wurde allerdings vom Münchner Verwaltung­sgerichtsh­of gekippt.

Warum sind diese Kommunen beim Böllerverb­ot so streng?

Einige Städte und Landkreise begründen ihre Entscheidu­ng damit, dass jedes Jahr an Silvester ohnehin schon viele Unfälle beim Zünden von Feuerwerks­körpern passieren. Ein Beispiel aus dem Jahr 2019: An Silvester hatte es in Nürnberg binnen zwölf Stunden im Vergleich zu anderen Tagen 186 zusätzlich­e Notfallein­sätze und 90 Einsätze mehr für die Feuerwehr gegeben. Da die Krankenhäu­ser aber wegen Corona heuer bereits an der Belastungs­grenze sind, wollen viele Kommunen mit diesen strikten Maßnahmen silvestert­ypische Verletzung­en vermeiden und so Krankenhau­smitarbeit­er entlasten und Betten frei halten. (mit dpa) »Kommentar

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Archivfoto: Martin Gerten, dpa Glück wünschen sich sicherlich viele fürs neue Jahr.

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