Vom Plastikverbot über die Grundrente bis hin zur stärkeren Förderung des Homeoffice – welche Regeln 2021 gelten Das ändert sich im neuen Jahr
abseits des alles bestimmenden Themas Corona wird sich 2021 einiges für Verbraucher verändern. Zum Beispiel bekommen viele ältere Menschen mit kleiner Rente einen Zuschlag, die meisten Bürger müssen keinen Soli mehr zahlen und mit Maßnahmen zum Klimaschutz könnten Sprit und Kfz-Steuer teurer werden. Diese und weitere Änderungen hat die Bundesregierung auf den Weg gebracht. Hier das wichtigste Wissenswerte für 2021 im Überblick:
● Baukindergeld Der Bund hat das Baukindergeld um drei Monate verlängert, berichtet die Stiftung Warentest. Die Förderung gebe es nun für Bauherren und Immobilienkäufer, die bis Ende März 2021 den notariellen Kaufvertrag abschließen.
● CO2Preis Um fossile Energien zu verteuern und klimaschonende Alternativen voranzubringen, gibt es ab 2021 einen nationalen CO2-Preis für Verkehr und Heizen. Pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, müssen verkaufende Unternehmen wie Raffinerien zum Start 25 Euro zahlen. Der Preis wird an die Kunden weitergegeben, laut Bundesregierung steigt der Literpreis bei Benzin um geschätzte 7 Cent, bei Diesel und Heizöl um 7,9 Cent, Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowattstunde teurer. Dafür sollen Bürger anderswo entlastet werden – unter anderem Pendler und Stromkunden.
● Drohnen Für das Fliegen von Drohnen gelten ab 2021 einheitliche Regeln in der EU. Außerdem werden alle Drohnen abhängig vom Risiko in fünf Klassen eingeteilt, die mit verschiedenen Auflagen für den Piloten verbunden sind wie etwa einer Registrierungspflicht. Drohnen mit Kamera oder mit einem Gewicht über 250 Gramm müssen in jedem Fall registriert werden.
● Einkommensteuer Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss. 2021 liegt er bei 9744 Euro statt bisher 9408 Euro. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57 919 Euro. Außerdem dürfen Alleinerziehende höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.
● Elektronische Patientenakte Ab dem 1. Januar sollen allen Versicherten elektronische Patientenakten zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Sie sollen zum Beispiel Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern können. Beim Datenschutz ist zum Start eine abgeschwächte Version vorgesehen: Patienten können festlegen, welche Daten hineinkommen und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe je nach Arzt nur für einzelne Dokumente kommen 2022.
● Fleischindustrie Werkverträge für die vor allem osteuropäischen Arbeitnehmer in Schlachthöfen sind ab 1. Januar verboten. Auch Leiharbeit soll es beim Schlachten und Zerlegen nicht mehr geben.
● Gelber Schein wird digital Ab Oktober 2021 müssen nicht mehr die Versicherten ihre Krankenkasse über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren, sondern die behandelnden Ärzte – und zwar ausschließlich elektronisch. Mit dem Terminserviceund Versorgungsgesetz wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Der Patient erhält weiterhin eine Papierbescheinigung für sich und seinen Arbeitgeber.
● Grüne Versicherungskarte Die Grüne Versicherungskarte für KfzHalter ist vom 1. Januar 2021 an nur noch in Weiß erhältlich. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hin. Das Dokument ist nun aufgrund des Farbwechsels auf neuen Wegen zu bekommen: Versicherer können die Karte als PDF-Datei verschicken, der Kunde kann sie dann selbst ausdrucken. Zuvor konnte die Karte nur per Post zugesandt oder in Filialen des Versicherers abgeholt werden. Der Name des Dokuments bleibt trotzdem Grüne Versicherungskarte. Es dient seit dem Jahr 1965 in vielen Ländern als Nachweis der Kfz-Versicherung.
● Grundrente Rund 1,3 Millionen Bürger mit kleiner Rente bekommen einen Aufschlag. Es profitieren diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit gezahlt haben. Damit soll ihre Lebensleistung anerkannt und ihnen der Gang zum Sozialamt erspart werden. Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro. Die Grundrente startet zwar offiziell zum 1. Januar, die Auszahlung wird sich aber wegen des hohen Verwaltungsaufwands voraussichtlich um mehrere Monate verzögern und dann rückwirkend erfolgen.
● Hartz IV Die Hartz-IV-Regelsätze steigen leicht. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von einem Euro vorgesehen. Kinder bis fünf Jahre erhalten 33 Euro mehr, nämlich 283 Euro.
● Homeoffice Wer in der CoronaKrise von zu Hause arbeitet, bekommt einen Steuerbonus. Pro Homeoffice-Tag kann man 5 Euro geltend machen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Daher profitieren nur diejenigen Steuerzahler davon, die über die ohnehin geltenAuch Werbekostenpauschale von 1000 Euro kommen.
● KfzSteuer Für neue Autos mit hohem Spritverbrauch steigt die Kfz-Steuer. Das soll Bürger dazu bringen, sparsamere Fahrzeuge zu ● kaufen. Bereits zugelassene Autos sind allerdings nicht betroffen. Einer Studie des Forums ÖkologischSoziale Marktwirtschaft zufolge wird es pro Jahr im Schnitt um 15,80 Euro teurer – bei vielen Autos ändert sich aber überhaupt nichts.
● Kindergeld Ab Januar steigt der staatliche Zuschuss für das erste und zweite Kind von 204 auf 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind von ● 210 auf 225 Euro und ab dem vierten Kind von 235 auf 250 Euro. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird um mehr als 500 Euro auf insgesamt 8388 Euro angehoben. Einen Anstieg gibt es auch beim Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich ● zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen. Der Maximalbetrag beim Kinderzuschlag wird von 185 auf 205 Euro im Monat erhöht.
● Krankenkasse Für gesetzlich Krankenversicherte wird es ab Januar 2021 einfacher, die Krankenkasse zu wechseln, berichtet die Stiftung Warentest. Sie müssen dann nur noch zwölf statt 18 Monate bei ihrer Kasse Mitglied gewesen sein, bevor sie wechseln können.
Lebensversicherung Verbraucher können Lebensversicherungen künftig besser vergleichen. Versicherungsunternehmen müssen die sogenannten Effektivkosten ab Januar nach einheitlichen Kriterien angeben. Damit können Kunden leichter erfassen, wie sich die Kosten eines Vertrags auf die Auszahlung der Lebensversicherung auswirken.
Makler Wer eine Immobilie kauft, muss künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen. Bisher übernimmt meist der Käufer komplett die Maklerprovision von bis zu sieben Prozent des Kaufpreises.
Mehrwertsteuer Ab Januar gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter und sieben Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs. Die Bundesregierung hatte die Steuer wegen der Corona-Pandemie für ein halbes Jahr gesenkt, damit die Menschen trotz der unsicheren Zeit weide
ter Geld ausgeben und die Konjunktur stützen.
● Menschen mit Behinderung Menschen mit Behinderungen können bei der Steuererklärung ab 2021 höhere Pauschbeträge geltend machen. Durch diese Pauschalen kann man es sich in vielen Fällen sparen, etwa Fahrtkosten aufwendig einzeln nachzuweisen. Konkret gilt etwa bei einem Grad der Behinderung von 50 künftig eine Pauschale von 1140 Euro, bei einem Grad von 100 sind es 2840 Euro.
● Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von derzeit 9,35 Euro pro Stunde auf 9,50 Euro.
● Pendlerpauschale Der Staat verlangt ab kommenden Jahr eine Abgabe auf das Klimagas CO2. Dadurch nimmt er knapp acht Milliarden Euro ein. Das Geld will er sich aber nicht einfach in die Tasche stecken, sondern die Bürger im Gegenzug auch entlasten. Deshalb steigt die Pendlerpauschale in der Steuererklärung – allerdings erst ab dem 21. Kilometer. Dann gibt es 35 Cent statt bisher 30 Cent pro Kilometer. Nach Rechnung des Steuerzahlerbunds kann man mit einem Arbeitsweg von 35 Kilometern im kommenden Jahr rund 165 Euro mehr Entfernungspauschale geltend machen als bisher.
● Personalausweis Für einen neuen Personalausweis werden statt 28,80 Euro ab Jahresbeginn 37,00 Euro fällig – zumindest für Bürger, die mindestens 24 Jahre alt sind. Sie brauchen nämlich erst nach zehn Jahren einen neuen Personalausweis. Für jüngere Antragsteller, deren Ausweis nur sechs Jahre lang gültig ist, werden 22,80 Euro fällig. Neue Personalausweise müssen zudem ab dem 2. August kommenden Jahres einen Chip mit zwei Fingerabdrücken enthalten.
● Photovoltaik Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen diese, inklusive Batteriespeicher, bis spätestens 31. Januar 2021 melden. Sonst drohen sie, aus der EEG-Förderung zu fallen, warnt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Ende November waren noch geschätzte 300000 Anlagen nicht gemeldet. Die Registrierung erfolgt online über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
● Plastikverbot Ab 3. Juli 2021 ist es in der EU eine Ordnungswidrigkeit, bestimmte Artikel aus Einwegplastik zu verkaufen – nämlich Besteck und Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballon-Halter, Rührstäbchen etwa für den Kaffee sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen.
● Rente Wer 2021 in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 80 auf 81 Prozent. Somit
bleiben nur 19 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Rentner müssen seit 2005 einen Teil ihrer Altersbezüge versteuern. Der steuerfreie Freibetrag reduziert sich seitdem jährlich. Lag er 2005 noch bei 50 Prozent, sank er bis 2015 auf 30 Prozent. 2040 werden die Renten dann komplett steuerpflichtig sein.
● Renten und Arbeitslosenversiche rung In der gesetzlichen Rentenund Arbeitslosenversicherung werden im Westen Deutschlands bis zu einem monatlichen Einkommen von 7100 Euro (bisher 6900 Euro) Beiträge fällig werden, in Ostdeutschland bis 6700 Euro (bisher 6450 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung steigt zu Jahresbeginn auf bundeseinheitlich 4837,50 Euro monatlich. Bisher lag sie bei 4687,50 Euro.
● Soli Für fast alle Bürger fällt ab Januar der Solidaritätszuschlag weg, nur mit einem hohen Einkommen wird noch ein Soli fällig. Ob man weiter zahlen muss oder nicht, hängt vom zu versteuernden Einkommen und den Lebensumständen ab, etwa, ob man Kinder hat, alleinerziehend oder verheiratet ist. Singles sparen laut Soli-Rechner des Finanzministeriums bis zu einem zu versteuernden Einkommen von rund 96800 Euro Geld.
● Strompreis und EEGUmlage Die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms wird mit 5,4 Milliarden Euro aus Steuermitteln leicht gesenkt. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Strompreises. Die Umlage wäre sonst stark gestiegen. In der Politik läuft außerdem eine Debatte, wie die EEG-Umlage langfristig auslaufen kann. Die Strompreise in Deutschland gehören zu den höchsten in Europa.
● Ultraschall Medizinisch nicht notwendiges sogenanntes „Babykino“oder „Babyfernsehen“, also Ultraschall bei Ungeborenen im Mutterleib, ist ab 2021 verboten. Babys sollen so vor unnötigen Einflüssen geschützt werden.
● Upskirting Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock (Upskirting) oder in den Ausschnitt kann ab dem neuen Jahr mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen.
● Wohngeld Damit Menschen mit geringen Einkommen durch den CO2-Preis nicht belastet werden, gibt es ab Januar die CO2-Komponente beim Wohngeld. Die zu erwartenden Mehrkosten beim Heizen sollen durch einen Zuschlag ausgeglichen werden. Dessen Höhe richtet sich nach der Haushaltsgröße und dem Einkommen. (dpa, gel,
dweb, mke-)