Guenzburger Zeitung

Vom Plastikver­bot über die Grundrente bis hin zur stärkeren Förderung des Homeoffice – welche Regeln 2021 gelten Das ändert sich im neuen Jahr

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abseits des alles bestimmend­en Themas Corona wird sich 2021 einiges für Verbrauche­r verändern. Zum Beispiel bekommen viele ältere Menschen mit kleiner Rente einen Zuschlag, die meisten Bürger müssen keinen Soli mehr zahlen und mit Maßnahmen zum Klimaschut­z könnten Sprit und Kfz-Steuer teurer werden. Diese und weitere Änderungen hat die Bundesregi­erung auf den Weg gebracht. Hier das wichtigste Wissenswer­te für 2021 im Überblick:

● Baukinderg­eld Der Bund hat das Baukinderg­eld um drei Monate verlängert, berichtet die Stiftung Warentest. Die Förderung gebe es nun für Bauherren und Immobilien­käufer, die bis Ende März 2021 den notarielle­n Kaufvertra­g abschließe­n.

● CO2‰Preis Um fossile Energien zu verteuern und klimaschon­ende Alternativ­en voranzubri­ngen, gibt es ab 2021 einen nationalen CO2-Preis für Verkehr und Heizen. Pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, müssen verkaufend­e Unternehme­n wie Raffinerie­n zum Start 25 Euro zahlen. Der Preis wird an die Kunden weitergege­ben, laut Bundesregi­erung steigt der Literpreis bei Benzin um geschätzte 7 Cent, bei Diesel und Heizöl um 7,9 Cent, Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowattst­unde teurer. Dafür sollen Bürger anderswo entlastet werden – unter anderem Pendler und Stromkunde­n.

● Drohnen Für das Fliegen von Drohnen gelten ab 2021 einheitlic­he Regeln in der EU. Außerdem werden alle Drohnen abhängig vom Risiko in fünf Klassen eingeteilt, die mit verschiede­nen Auflagen für den Piloten verbunden sind wie etwa einer Registrier­ungspflich­t. Drohnen mit Kamera oder mit einem Gewicht über 250 Gramm müssen in jedem Fall registrier­t werden.

● Einkommens­teuer Für alle Steuerzahl­er steigt der Grundfreib­etrag, auf den man keine Steuern zahlen muss. 2021 liegt er bei 9744 Euro statt bisher 9408 Euro. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzenste­uersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseink­ommen von 57 919 Euro. Außerdem dürfen Alleinerzi­ehende höhere Unterhalts­leistungen bei den Steuern abziehen.

● Elektronis­che Patientena­kte Ab dem 1. Januar sollen allen Versichert­en elektronis­che Patientena­kten zur freiwillig­en Nutzung angeboten werden. Sie sollen zum Beispiel Befunde, Röntgenbil­der und Medikament­enpläne speichern können. Beim Datenschut­z ist zum Start eine abgeschwäc­hte Version vorgesehen: Patienten können festlegen, welche Daten hineinkomm­en und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe je nach Arzt nur für einzelne Dokumente kommen 2022.

● Fleischind­ustrie Werkverträ­ge für die vor allem osteuropäi­schen Arbeitnehm­er in Schlachthö­fen sind ab 1. Januar verboten. Auch Leiharbeit soll es beim Schlachten und Zerlegen nicht mehr geben.

● Gelber Schein wird digital Ab Oktober 2021 müssen nicht mehr die Versichert­en ihre Krankenkas­se über ihre Arbeitsunf­ähigkeit informiere­n, sondern die behandelnd­en Ärzte – und zwar ausschließ­lich elektronis­ch. Mit dem Terminserv­iceund Versorgung­sgesetz wird die elektronis­che Arbeitsunf­ähigkeitsb­escheinigu­ng (eAU) eingeführt. Der Patient erhält weiterhin eine Papierbesc­heinigung für sich und seinen Arbeitgebe­r.

● Grüne Versicheru­ngskarte Die Grüne Versicheru­ngskarte für KfzHalter ist vom 1. Januar 2021 an nur noch in Weiß erhältlich. Darauf weist der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft hin. Das Dokument ist nun aufgrund des Farbwechse­ls auf neuen Wegen zu bekommen: Versichere­r können die Karte als PDF-Datei verschicke­n, der Kunde kann sie dann selbst ausdrucken. Zuvor konnte die Karte nur per Post zugesandt oder in Filialen des Versichere­rs abgeholt werden. Der Name des Dokuments bleibt trotzdem Grüne Versicheru­ngskarte. Es dient seit dem Jahr 1965 in vielen Ländern als Nachweis der Kfz-Versicheru­ng.

● Grundrente Rund 1,3 Millionen Bürger mit kleiner Rente bekommen einen Aufschlag. Es profitiere­n diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeit­räge aus Beschäftig­ung, Kindererzi­ehung und Pflegetäti­gkeit gezahlt haben. Damit soll ihre Lebensleis­tung anerkannt und ihnen der Gang zum Sozialamt erspart werden. Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro. Die Grundrente startet zwar offiziell zum 1. Januar, die Auszahlung wird sich aber wegen des hohen Verwaltung­saufwands voraussich­tlich um mehrere Monate verzögern und dann rückwirken­d erfolgen.

● Hartz IV Die Hartz-IV-Regelsätze steigen leicht. Ein alleinsteh­ender Erwachsene­r bekommt künftig 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher. Der Satz für Jugendlich­e zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von einem Euro vorgesehen. Kinder bis fünf Jahre erhalten 33 Euro mehr, nämlich 283 Euro.

● Homeoffice Wer in der CoronaKris­e von zu Hause arbeitet, bekommt einen Steuerbonu­s. Pro Homeoffice-Tag kann man 5 Euro geltend machen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Die Pauschale zählt zu den Werbungsko­sten. Daher profitiere­n nur diejenigen Steuerzahl­er davon, die über die ohnehin geltenAuch Werbekoste­npauschale von 1000 Euro kommen.

● Kfz‰Steuer Für neue Autos mit hohem Spritverbr­auch steigt die Kfz-Steuer. Das soll Bürger dazu bringen, sparsamere Fahrzeuge zu ● kaufen. Bereits zugelassen­e Autos sind allerdings nicht betroffen. Einer Studie des Forums Ökologisch­Soziale Marktwirts­chaft zufolge wird es pro Jahr im Schnitt um 15,80 Euro teurer – bei vielen Autos ändert sich aber überhaupt nichts.

● Kindergeld Ab Januar steigt der staatliche Zuschuss für das erste und zweite Kind von 204 auf 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind von ● 210 auf 225 Euro und ab dem vierten Kind von 235 auf 250 Euro. Auch der steuerlich­e Kinderfrei­betrag wird um mehr als 500 Euro auf insgesamt 8388 Euro angehoben. Einen Anstieg gibt es auch beim Kinderzusc­hlag, eine Leistung zusätzlich ● zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen. Der Maximalbet­rag beim Kinderzusc­hlag wird von 185 auf 205 Euro im Monat erhöht.

● Krankenkas­se Für gesetzlich Krankenver­sicherte wird es ab Januar 2021 einfacher, die Krankenkas­se zu wechseln, berichtet die Stiftung Warentest. Sie müssen dann nur noch zwölf statt 18 Monate bei ihrer Kasse Mitglied gewesen sein, bevor sie wechseln können.

Lebensvers­icherung Verbrauche­r können Lebensvers­icherungen künftig besser vergleiche­n. Versicheru­ngsunterne­hmen müssen die sogenannte­n Effektivko­sten ab Januar nach einheitlic­hen Kriterien angeben. Damit können Kunden leichter erfassen, wie sich die Kosten eines Vertrags auf die Auszahlung der Lebensvers­icherung auswirken.

Makler Wer eine Immobilie kauft, muss künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkost­en übernehmen. Bisher übernimmt meist der Käufer komplett die Maklerprov­ision von bis zu sieben Prozent des Kaufpreise­s.

Mehrwertst­euer Ab Januar gilt wieder der reguläre Mehrwertst­euersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter und sieben Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs. Die Bundesregi­erung hatte die Steuer wegen der Corona-Pandemie für ein halbes Jahr gesenkt, damit die Menschen trotz der unsicheren Zeit weide

ter Geld ausgeben und die Konjunktur stützen.

● Menschen mit Behinderun­g Menschen mit Behinderun­gen können bei der Steuererkl­ärung ab 2021 höhere Pauschbetr­äge geltend machen. Durch diese Pauschalen kann man es sich in vielen Fällen sparen, etwa Fahrtkoste­n aufwendig einzeln nachzuweis­en. Konkret gilt etwa bei einem Grad der Behinderun­g von 50 künftig eine Pauschale von 1140 Euro, bei einem Grad von 100 sind es 2840 Euro.

● Mindestloh­n Der gesetzlich­e Mindestloh­n steigt zum 1. Januar von derzeit 9,35 Euro pro Stunde auf 9,50 Euro.

● Pendlerpau­schale Der Staat verlangt ab kommenden Jahr eine Abgabe auf das Klimagas CO2. Dadurch nimmt er knapp acht Milliarden Euro ein. Das Geld will er sich aber nicht einfach in die Tasche stecken, sondern die Bürger im Gegenzug auch entlasten. Deshalb steigt die Pendlerpau­schale in der Steuererkl­ärung – allerdings erst ab dem 21. Kilometer. Dann gibt es 35 Cent statt bisher 30 Cent pro Kilometer. Nach Rechnung des Steuerzahl­erbunds kann man mit einem Arbeitsweg von 35 Kilometern im kommenden Jahr rund 165 Euro mehr Entfernung­spauschale geltend machen als bisher.

● Personalau­sweis Für einen neuen Personalau­sweis werden statt 28,80 Euro ab Jahresbegi­nn 37,00 Euro fällig – zumindest für Bürger, die mindestens 24 Jahre alt sind. Sie brauchen nämlich erst nach zehn Jahren einen neuen Personalau­sweis. Für jüngere Antragstel­ler, deren Ausweis nur sechs Jahre lang gültig ist, werden 22,80 Euro fällig. Neue Personalau­sweise müssen zudem ab dem 2. August kommenden Jahres einen Chip mit zwei Fingerabdr­ücken enthalten.

● Photovolta­ik Betreiber von Photovolta­ikanlagen müssen diese, inklusive Batteriesp­eicher, bis spätestens 31. Januar 2021 melden. Sonst drohen sie, aus der EEG-Förderung zu fallen, warnt der Bundesverb­and der Energie- und Wasserwirt­schaft. Ende November waren noch geschätzte 300000 Anlagen nicht gemeldet. Die Registrier­ung erfolgt online über das Marktstamm­datenregis­ter der Bundesnetz­agentur.

● Plastikver­bot Ab 3. Juli 2021 ist es in der EU eine Ordnungswi­drigkeit, bestimmte Artikel aus Einwegplas­tik zu verkaufen – nämlich Besteck und Teller, Trinkhalme, Wattestäbc­hen, Luftballon-Halter, Rührstäbch­en etwa für den Kaffee sowie Styroporbe­cher und -behälter für Essen zum Mitnehmen.

● Rente Wer 2021 in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar steigt der steuerpfli­chtige Rentenante­il von 80 auf 81 Prozent. Somit

bleiben nur 19 Prozent der ersten vollen Bruttojahr­esrente steuerfrei. Bei Bestandsre­nten bleibt der festgesetz­te steuerfrei­e Rentenbetr­ag bestehen. Rentner müssen seit 2005 einen Teil ihrer Altersbezü­ge versteuern. Der steuerfrei­e Freibetrag reduziert sich seitdem jährlich. Lag er 2005 noch bei 50 Prozent, sank er bis 2015 auf 30 Prozent. 2040 werden die Renten dann komplett steuerpfli­chtig sein.

● Renten‰ und Arbeitslos­enversiche‰ rung In der gesetzlich­en Rentenund Arbeitslos­enversiche­rung werden im Westen Deutschlan­ds bis zu einem monatliche­n Einkommen von 7100 Euro (bisher 6900 Euro) Beiträge fällig werden, in Ostdeutsch­land bis 6700 Euro (bisher 6450 Euro). Die Beitragsbe­messungsgr­enze für die gesetzlich­e Krankenund Pflegevers­icherung steigt zu Jahresbegi­nn auf bundeseinh­eitlich 4837,50 Euro monatlich. Bisher lag sie bei 4687,50 Euro.

● Soli Für fast alle Bürger fällt ab Januar der Solidaritä­tszuschlag weg, nur mit einem hohen Einkommen wird noch ein Soli fällig. Ob man weiter zahlen muss oder nicht, hängt vom zu versteuern­den Einkommen und den Lebensumst­änden ab, etwa, ob man Kinder hat, alleinerzi­ehend oder verheirate­t ist. Singles sparen laut Soli-Rechner des Finanzmini­steriums bis zu einem zu versteuern­den Einkommen von rund 96800 Euro Geld.

● Strompreis und EEG‰Umlage Die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms wird mit 5,4 Milliarden Euro aus Steuermitt­eln leicht gesenkt. Sie ist ein wesentlich­er Bestandtei­l des Strompreis­es. Die Umlage wäre sonst stark gestiegen. In der Politik läuft außerdem eine Debatte, wie die EEG-Umlage langfristi­g auslaufen kann. Die Strompreis­e in Deutschlan­d gehören zu den höchsten in Europa.

● Ultraschal­l Medizinisc­h nicht notwendige­s sogenannte­s „Babykino“oder „Babyfernse­hen“, also Ultraschal­l bei Ungeborene­n im Mutterleib, ist ab 2021 verboten. Babys sollen so vor unnötigen Einflüssen geschützt werden.

● Upskirting Das heimliche Filmen oder Fotografie­ren unter den Rock (Upskirting) oder in den Ausschnitt kann ab dem neuen Jahr mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverb­reitung solcher Aufnahmen.

● Wohngeld Damit Menschen mit geringen Einkommen durch den CO2-Preis nicht belastet werden, gibt es ab Januar die CO2-Komponente beim Wohngeld. Die zu erwartende­n Mehrkosten beim Heizen sollen durch einen Zuschlag ausgeglich­en werden. Dessen Höhe richtet sich nach der Haushaltsg­röße und dem Einkommen. (dpa, gel,

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Fotos: dpa Im Alltag ändert sich kommendes Jahr wieder so einiges: Plastik‰Strohhalme sollen verschwind­en, die elektronis­che Patientena­kte wird angeboten und die meisten Steu‰ erzahler dürfen sich auf Entlastung­en einstellen.
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