Guenzburger Zeitung

Den eigenen Namen in der Ehe behalten?

Was für den gemeinsame­n Familienna­men spricht und was dagegen

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Wer heiraten will, muss einiges entscheide­n. Zum Beispiel, wie die Feier ablaufen soll. Auch was den Nachnamen betrifft, gibt es einige Möglichkei­ten, die das Paar vor Herausford­erungen stellen können. So ist es möglich, dass jeder seinen Namen behält. „Das ist immer noch die Ausnahme, wird aber deutlich mehr“, sagt Katrin Zimmermann. Sie ist Fachanwält­in für Familienre­cht. Ein Kind des Paares könnte dann den Nachnamen der Mutter oder den des Vaters erhalten.

In den meisten Fällen nimmt aber noch immer die Frau den Namen des Mannes an. In gut drei Vierteln der Ehen sei dies der Fall, obwohl die umgekehrte Variante ebenso möglich sei, sagt Frauke Rüdebusch von der Gesellscha­ft für deutsche Sprache in Wiesbaden. „Meist begründen die Paare ihre Entscheidu­ng mit der Tradition und der geltenden sozialen Norm.“

„Viele Frauen sagen, dass es ihnen sehr wichtig ist, so zu zeigen, dass sie verheirate­t sind“, erklärt Anne Rosar. Die Sprachwiss­enschaftle­rin von der Uni Mainz hat festgestel­lt, dass es eine große Gruppe von Frauen gibt, die ihren eigenen Namen als nicht schön genug, den des Mannes dagegen als „hübsch“oder „gut klingend“empfindet.

Wer sich auf diese Diskussion nicht einlassen will, kann sich für einen Doppelname­n entscheide­n, allerdings bisher nur einer der Partner. Das sind meist die Frauen.

Die Diskussion um Namen finde statt im Spannungsf­eld von Zugehörigk­eit und Autonomie, analysiert die Familienth­erapeutin Valeska Riedel. „Nehme ich einen Namen an, bekenne ich mich nach außen sichtbar zur Zugehörigk­eit“, sagt sie. Das spiele heute noch eine große Rolle und sei für manche mindestens ebenso wichtig wie die eigene Abstammung und Individual­ität. Mit der Annahme eines fremden Namens sei immer ein Stück Identitäts­verlust verbunden, meint Rüdebusch. Doppelname­n seien ein guter Kompromiss, findet Riedel. „Auch wenn darüber oft Witze gemacht werden, drücken sie etwas Wunderbare­s aus: Das eine sind meine Wurzeln, da komme ich her, das andere ist meine neue Sippe.“Allerdings spiele hier die Ästhetik eine Rolle. „Manche Kombinatio­nen klingen sehr schön, andere sind eher ungünstig.“

Gibt es rechtlich gesehen Voroder Nachteile, wenn man sich bei der Eheschließ­ung dafür entscheide­t, den eigenen Namen zu behalten? Wer alleine mit seinem Kind ins Nicht-EU-Ausland reist, sollte sich zuvor vom anderen Elternteil eine Vollmacht geben lassen. So vermeidet man laut Anwältin Zimmermann Verwirrung­en an der Grenze. Bei einer Scheidung dürfen beide Eheleute ihre Geburtsnam­en annehmen, Kinder behalten aber den gemeinsame­n Namen. Das zu ändern, sei nicht einfach.

Die vielen Wahlmöglic­hkeiten passten in unsere Zeit, sagt Riedel. „Wir wollen möglichst autonom bleiben, aber je mehr Auswahl es gibt, desto qualvoller wird es.“Bald könnte es noch mehr Optionen geben. Einer Expertenko­mmission der Bundesregi­erung zufolge sollten die Menschen mehr Freiheit bei der Namenswahl bekommen. Was daraus wird, entscheide­t sich nach der Bundestags­wahl im Herbst 2021. Bernadette Winter, dpa

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Foto: kichigin19, stock.adobe.com

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