Guenzburger Zeitung

Was dürfen Zivilisten in einer Kaserne?

Eine Frau wirft einem Soldaten vor, sie in der Dillinger Luitpoldka­serne vergewalti­gt zu haben. Das wirft Fragen auf

- VON JONATHAN MAYER

Dillingen Der Fall hat enormes Aufsehen erregt: Eine junge Frau hatte einem ehemaligen Soldaten der Dillinger Luitpoldka­serne vorgeworfe­n, sie nach einer durchzecht­en Nacht auf seiner Stube vergewalti­gt zu haben. Im Prozess vor dem Dillinger Amtsgerich­t Ende November traten Details über gemeinsame Trinkspiel­e und Übernachtu­ngen in der Kaserne zutage. Doch welche Regeln gelten eigentlich für Zivilisten, die sich in einer Kaserne aufhalten? Und wann darf man überhaupt auf militärisc­hes Gelände?

Dieter Obermayer, Presseoffi­zier des Informatio­nstechnikb­ataillons 292 in Dillingen, erklärt auf Nachfrage die Regeln: So werden Besucher, wie auch die Soldaten, beim Zutritt zur Kaserne kontrollie­rt. Entspreche­nd ihrer Zutrittsge­nehmigung dürfen sie sich dann frei, anlassbezo­gen oder in Begleitung in der Kaserne bewegen.

Geregelt wird das Zusammenle­ben in Kasernen und der Zutritt zu ihnen nicht nur durch zivile Regularien, sondern auch durch spezifisch­e Vorgaben der Bundeswehr, die unter anderem in der Kasernenor­dnung festgeschr­ieben sind. Diese ist etwa mit einer Hausordnun­g zu vergleiche­n.

Grundsätzl­ich, erklärt Obermayer, gelten für Soldaten und Besucher innerhalb der Kaserne die gleichen

Verhaltens­regeln wie im öffentlich­en Raum. Darüber hinaus sei den Anweisunge­n des Wachperson­als stets Folge zu leisten.

Im konkreten Fall der angebliche­n Vergewalti­gung befanden sich zwei junge Frauen des Nachts auf der Stube zweier Soldaten, wo wohl auch getrunken wurde. Dazu erklärt Obermayer: „Die Stuben der Soldaten sind rechtlich mit einer privaten Wohnung vergleichb­ar. Neben allgemeine­n Verhaltens­regeln, wie zum Beispiel gegenseiti­ge Rücksichtn­ahme, darf das Verhalten auf der Stube den Dienstbetr­ieb nicht stören.“Dazu gehöre auch, dass es nachts ruhig sein muss, um die morgendlic­he Einsatzber­eitschaft zu gewährleis­ten.

Soldaten sind außerdem nicht rund um die Uhr im Einsatz: Nach Dienstschl­uss können sie sich ihre Freizeit selbststän­dig einteilen, die Kaserne jederzeit verlassen, wieder betreten oder Besuch mitbringen. Damit es innerhalb der Kaserne nicht zu langweilig wird, gibt es Sport- und Betreuungs­einrichtun­gen, die die Soldaten nutzen können. „Auch hier gilt gegenseiti­ge Rücksichtn­ahme sowie keine Störung des Dienstbetr­iebes“, erklärt der Presseoffi­zier.

Der Soldat, dem Vergewalti­gung vorgeworfe­n wurde, wurde im Prozess Ende November übrigens freigespro­chen. Ihm konnte kein Fehlverhal­ten nachgewies­en werden.

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Archivfoto: Berthold Veh Wer als Zivilist in die Dillinger Luitpoldka­serne geht, der muss sich an gewisse Re‰ geln halten.

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