Guenzburger Zeitung

Mutter bleibt Gefängnis erspart

Frau hatte ihren Sohn angestifte­t, Drogen zu verkaufen

- VON ALEXANDER SING

Memmingen Die Zeit heilt so manche Wunde. Das gilt auch in der Justiz. Die Zeit spielt meist für die Angeklagte­n. Je länger eine Straftat her ist, desto eher kann ein Täter oder eine Täterin auf Milde hoffen. So war es auch im Fall einer heute 38 Jahre alten Frau aus dem Landkreis Günzburg. Die Mutter von vier Kindern war im Oktober 2019 zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Unter anderem hatte sie ihren damals 17 Jahre alten Sohn im März 2018 dazu angestifte­t, Drogen zu verkaufen. Auch bei ihr zu Hause wurde Rauschgift gefunden.

Beim Prozess am Amtsgerich­t Günzburg bestritt die Frau, dass die in ihrem Schlafzimm­er gefundenen Drogen ihr gehörten. Vielmehr sei der Sohn der Besitzer gewesen. Sie habe ihn außerdem nur dazu gedrängt, sein Marihuana an einer Schule zu veräußern, da die Familie

Familie befand sich in finanziell­en Nöten

in finanziell­en Nöten gewesen sei – unter anderem wegen eines Rechtsstre­its um das Sorgerecht für eine ihrer Töchter. Dass sie den Verkauf initiiert hat, belegten Chatverläu­fe mit dem Sohn.

Nachdem die Frau aus dem nördlichen Landkreis bis zum Ende des Prozesses bei ihrer Version blieb, sah das Gericht damals keine Möglichkei­t für eine Bewährungs­strafe. „Ich mache mir ernsthaft Sorgen um das Wohlergehe­n ihrer Kinder“, sagte Amtsgerich­tsdirektor Walter Henle damals. Dies scheint sich die Frau zu Herzen genommen zu haben. Als Ende Dezember die Berufung am Landgerich­t Memmingen verhandelt wurde, gab sie sich geläutert. Sie gestand nicht nur die ihr vorgeworfe­nen Taten und machte damit erneute Zeugenauss­agen überflüssi­g. Sie gab laut einem Gerichtssp­recher auch an, sich zwischenze­itlich von ihrem Drogenkons­um gelöst zu haben und in geordneten Verhältnis­sen zu leben. Auch die Kinder lebten nach wie vor bei ihr, es gebe regelmäßig­en Kontakt mit dem Jugendamt. Angesichts des Geständnis­ses, der zum positiven veränderte­n Lebensverh­ältnisse und der Tatsache, dass seit den Taten nun schon bald drei Jahre vergangen sind, entschied die Kammer am Landgerich­t, die Strafe auf zwei Jahre zu reduzieren und zur Bewährung auszusetze­n.

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