Mutter bleibt Gefängnis erspart
Frau hatte ihren Sohn angestiftet, Drogen zu verkaufen
Memmingen Die Zeit heilt so manche Wunde. Das gilt auch in der Justiz. Die Zeit spielt meist für die Angeklagten. Je länger eine Straftat her ist, desto eher kann ein Täter oder eine Täterin auf Milde hoffen. So war es auch im Fall einer heute 38 Jahre alten Frau aus dem Landkreis Günzburg. Die Mutter von vier Kindern war im Oktober 2019 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Unter anderem hatte sie ihren damals 17 Jahre alten Sohn im März 2018 dazu angestiftet, Drogen zu verkaufen. Auch bei ihr zu Hause wurde Rauschgift gefunden.
Beim Prozess am Amtsgericht Günzburg bestritt die Frau, dass die in ihrem Schlafzimmer gefundenen Drogen ihr gehörten. Vielmehr sei der Sohn der Besitzer gewesen. Sie habe ihn außerdem nur dazu gedrängt, sein Marihuana an einer Schule zu veräußern, da die Familie
Familie befand sich in finanziellen Nöten
in finanziellen Nöten gewesen sei – unter anderem wegen eines Rechtsstreits um das Sorgerecht für eine ihrer Töchter. Dass sie den Verkauf initiiert hat, belegten Chatverläufe mit dem Sohn.
Nachdem die Frau aus dem nördlichen Landkreis bis zum Ende des Prozesses bei ihrer Version blieb, sah das Gericht damals keine Möglichkeit für eine Bewährungsstrafe. „Ich mache mir ernsthaft Sorgen um das Wohlergehen ihrer Kinder“, sagte Amtsgerichtsdirektor Walter Henle damals. Dies scheint sich die Frau zu Herzen genommen zu haben. Als Ende Dezember die Berufung am Landgericht Memmingen verhandelt wurde, gab sie sich geläutert. Sie gestand nicht nur die ihr vorgeworfenen Taten und machte damit erneute Zeugenaussagen überflüssig. Sie gab laut einem Gerichtssprecher auch an, sich zwischenzeitlich von ihrem Drogenkonsum gelöst zu haben und in geordneten Verhältnissen zu leben. Auch die Kinder lebten nach wie vor bei ihr, es gebe regelmäßigen Kontakt mit dem Jugendamt. Angesichts des Geständnisses, der zum positiven veränderten Lebensverhältnisse und der Tatsache, dass seit den Taten nun schon bald drei Jahre vergangen sind, entschied die Kammer am Landgericht, die Strafe auf zwei Jahre zu reduzieren und zur Bewährung auszusetzen.