Guenzburger Zeitung

Feneberg siegt vor Gericht

Wieder Verkauf des gesamten Sortiments

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Kempten Das Verwaltung­sgericht Augsburg hat eine Anordnung der Stadt Kempten gekippt: Der Lebensmitt­elhändler Feneberg darf in seinem Markt im Fenepark in Kempten ab sofort wieder sein gesamtes Sortiment verkaufen. Der Beschluss ist noch nichts rechtskräf­tig, könnte aber Signalwirk­ung haben. Küchenarti­kel, Spielzeug, Sportwaren – Regale mit Waren wie diesen hatte der Lebensmitt­elhändler vergangene Woche wegen Corona-Auflagen mit rot-weißen Absperrbän­dern abgehängt. Die Abteilung mit Blumen und Deko-Artikeln war komplett gesperrt.

Ausschlagg­ebend für den Beschluss war eine Formulieru­ng in der bayerische­n Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung. Der Gerichtssp­recher verweist auf folgenden Passus: „Der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehe­n, ist untersagt.“Feneberg bietet aktuell aber nichts an, was das Unternehme­n nicht auch sonst anbietet, befand das Gericht. Die sogenannte­n FAQs, zusätzlich­e Erläuterun­gen zu der Verordnung, seien nicht maßgeblich.

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