Rat ist nur ehrenamtliches Kontrollorgan
Zum Artikel „Leipheim: Streit über Kin dergartenNeubau“vom 25. Januar: Die Stadtratssitzung lief umfangreicher ab als dargestellt. Selbst wenn der Bürgermeister danach (im Artikel steht: „... wie Konrad unserer Zeitung gegenüber erklärte ...“) den Bericht aufzubereiten half.
Als erster Punkt des Abends referierte Frau Schumann (Arge Donaumoos) über „Trinkwasserverbrauch senken – Grauwasser nutzen“. Das beschäftigt andere Gemeinden in Bayern seit Jahren: Der Vortrag kam also nicht zu früh!
Nach Bauanträgen und Aufstellungsbeschlüssen (Mühlmähder und Grasiger Weg) besprach man die Wasserversorgung sowie Sanierungsmaßnahmen des Wasserwerks (Kosten im fünfstelligen Bereich). Auch das wichtige Thema Übergangskommandant für die Feuerwehr hatte – nochmals – diskutiert zu werden. Am Schluss stellte die UWG-Fraktion den Antrag, einen Kindergarten zu bauen. Dies wurde vom Bürgermeister sofort vehement abgelehnt, da es Zuständigkeit des Gemeinderates sei, die erforderlichen Arbeiten durchzuführen. Aber dazu erklärten nun mehrere bayerische Stadträte unter anderem: Jedes Kind ab drei Jahren hat gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz in Bayern. Die Gemeinde muss (!) den Bedarf feststellen (das Einwohnermeldeamt ist Teil der Stadtverwaltung!). Die Verwaltung darf also Planung, Organisation, Kostenberechnungen etc. nicht ablehnen. Der Gemeinderat ist nur ehrenamtliches Kontrollorgan. Machen muss es die Stadt! Ich betreue als Opa seit drei Jahren Enkel, die nicht in den nicht gebauten Kindergarten gehen können.
Reinhold Glasl,
Leipheim