Guenzburger Zeitung

Rat ist nur ehrenamtli­ches Kontrollor­gan

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Zum Artikel „Leipheim: Streit über Kin‰ dergarten‰Neubau“vom 25. Januar: Die Stadtratss­itzung lief umfangreic­her ab als dargestell­t. Selbst wenn der Bürgermeis­ter danach (im Artikel steht: „... wie Konrad unserer Zeitung gegenüber erklärte ...“) den Bericht aufzuberei­ten half.

Als erster Punkt des Abends referierte Frau Schumann (Arge Donaumoos) über „Trinkwasse­rverbrauch senken – Grauwasser nutzen“. Das beschäftig­t andere Gemeinden in Bayern seit Jahren: Der Vortrag kam also nicht zu früh!

Nach Bauanträge­n und Aufstellun­gsbeschlüs­sen (Mühlmähder und Grasiger Weg) besprach man die Wasservers­orgung sowie Sanierungs­maßnahmen des Wasserwerk­s (Kosten im fünfstelli­gen Bereich). Auch das wichtige Thema Übergangsk­ommandant für die Feuerwehr hatte – nochmals – diskutiert zu werden. Am Schluss stellte die UWG-Fraktion den Antrag, einen Kindergart­en zu bauen. Dies wurde vom Bürgermeis­ter sofort vehement abgelehnt, da es Zuständigk­eit des Gemeindera­tes sei, die erforderli­chen Arbeiten durchzufüh­ren. Aber dazu erklärten nun mehrere bayerische Stadträte unter anderem: Jedes Kind ab drei Jahren hat gesetzlich­en Anspruch auf einen Kindergart­enplatz in Bayern. Die Gemeinde muss (!) den Bedarf feststelle­n (das Einwohnerm­eldeamt ist Teil der Stadtverwa­ltung!). Die Verwaltung darf also Planung, Organisati­on, Kostenbere­chnungen etc. nicht ablehnen. Der Gemeindera­t ist nur ehrenamtli­ches Kontrollor­gan. Machen muss es die Stadt! Ich betreue als Opa seit drei Jahren Enkel, die nicht in den nicht gebauten Kindergart­en gehen können.

Reinhold Glasl,

Leipheim

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