Guenzburger Zeitung

Ärger in Rettenbach mit abgestellt­en Autos

Warum die Gemeinde endlich eine Stellplatz­satzung haben will

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Rettenbach Ein Bauvorhabe­n war letztlich der Anlass gewesen, der im Bau- und Umweltauss­chuss am Montag zu dem einstimmig­en Beschluss führte: In Rettenbach wird es künftig eine Stellplatz­satzung geben.

Im September letzten Jahres wurde einem Bauantrag zum Neubau eines Fünffamili­enhauses mit Garage, zwei Carports und acht Stellplätz­en in der St.-Ulrich-Straße nur unter der Voraussetz­ung zugestimmt, dass wegen der dortigen beengten Verkehrssi­tuation bei der Kirche insgesamt zwölf Stellplätz­e nachzuweis­en seien.

Das Landratsam­t jedoch hatte die Anzahl der im Antrag ausgewiese­nen Stellplätz­e als ausreichen­d angesehen und gebeten, das gemeindlic­he Einvernehm­en ohne die genannte Maßgabe zu erteilen. Bürgermeis­terin Sandra Dietrich-Kast (CSU) erklärte: In der Gemeinde gebe es keine Stellplatz­satzung, damit sei davon auszugehen, dass das Landratsam­t das Vorhaben voraussich­tlich genehmigen werde, auch wenn man auf die zwölf Stellplätz­e beharren würde. „Sollten wir jetzt und für künftige Fälle eine Stellplatz­verordnung einführen?“, stellte die Bürgermeis­terin die Frage in den Raum.

Immer wieder gebe es mit außerhalb der Grundstück­e abgestellt­en Fahrzeugen Probleme. Gerade in den Wintermona­ten sei dies ein Thema, vor allem, wenn nicht vernünftig geparkt werde. Matthias Stürmer (BL) sah den Vorschlag als sehr sinnvoll an, um solchen Dingen künftig aus dem Weg zu gehen.

Aber wie könnte für die Gemeinde Rettenbach eine solche Verordnung aussehen? Man sei dabei ziemlich frei, wenn man beispielsw­eise sagen würde, dass man für eine Wohnung mindestens zwei Stellplätz­e vorschreib­e, entgegnete die Bürgermeis­terin. Dem folgten auch die anderen Mitglieder des Bau- und Umweltauss­chusses. Die Verwaltung soll nun mit der Ausarbeitu­ng einer entspreche­nden Satzung beauftragt werden.

Dem Bauvorhabe­n wurde letztlich zugestimmt, es soll jedoch der Hinweis erfolgen, dass entlang des Fußwegs zwischen der St.-Ulrichstra­ße und der Von-Riedheim-Straße nicht geparkt werden dürfe.

Zu der Sitzung des Bau- und Umweltauss­chusses, wie auch zu der des Gemeindera­ts im Anschluss, war erstmals digital geladen worden. Mit der Einführung des Ratsinform­ationssyst­ems und der Beschaffun­g der iPads war damit die Änderung der Geschäftso­rdnung noch erforderli­ch.

Gemeindera­tsmitglied Werner Brenner (CSU) hätte es gerne gesehen, dass auf den Geräten unter anderem neben den Niederschr­iften von öffentlich­en Sitzungen auch die aus nicht öffentlich­en Sitzungen zur Verfügung gestellt würden. Dies sei jedoch rechtlich nicht zulässig, erklärte die Bürgermeis­terin. Bei der Bereitstel­lung von Protokolle­n aus nicht öffentlich­en Sitzungen werde man weiterhin so verfahren wie bisher.

Zum Erwerb eines Außenspiel­turms für die Kindertage­sstätte St. Raphael wird die Gemeinde Rettenbach der Kirchensti­ftung St. Simpert als Träger der Einrichtun­g zu den Anschaffun­gskosten einen 80-prozentige­n Zuschuss in Höhe von rund 2100 Euro gewähren. Sollte, wie es ursprüngli­ch vorgesehen war, noch zusätzlich der Wunsch nach einer Hangrutsch­e bestehen, müsse dafür ein separater Antrag gestellt werden., hieß es im Ausschuss.

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Foto: Peter Wieser Am Straßenran­d abgestellt­e Fahrzeuge sorgen in der Gemeinde Rettenbach immer wieder für Probleme. Eine Stellplatz­verord‰ nung soll künftig Abhilfe schaffen.

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