Ärger in Rettenbach mit abgestellten Autos
Warum die Gemeinde endlich eine Stellplatzsatzung haben will
Rettenbach Ein Bauvorhaben war letztlich der Anlass gewesen, der im Bau- und Umweltausschuss am Montag zu dem einstimmigen Beschluss führte: In Rettenbach wird es künftig eine Stellplatzsatzung geben.
Im September letzten Jahres wurde einem Bauantrag zum Neubau eines Fünffamilienhauses mit Garage, zwei Carports und acht Stellplätzen in der St.-Ulrich-Straße nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass wegen der dortigen beengten Verkehrssituation bei der Kirche insgesamt zwölf Stellplätze nachzuweisen seien.
Das Landratsamt jedoch hatte die Anzahl der im Antrag ausgewiesenen Stellplätze als ausreichend angesehen und gebeten, das gemeindliche Einvernehmen ohne die genannte Maßgabe zu erteilen. Bürgermeisterin Sandra Dietrich-Kast (CSU) erklärte: In der Gemeinde gebe es keine Stellplatzsatzung, damit sei davon auszugehen, dass das Landratsamt das Vorhaben voraussichtlich genehmigen werde, auch wenn man auf die zwölf Stellplätze beharren würde. „Sollten wir jetzt und für künftige Fälle eine Stellplatzverordnung einführen?“, stellte die Bürgermeisterin die Frage in den Raum.
Immer wieder gebe es mit außerhalb der Grundstücke abgestellten Fahrzeugen Probleme. Gerade in den Wintermonaten sei dies ein Thema, vor allem, wenn nicht vernünftig geparkt werde. Matthias Stürmer (BL) sah den Vorschlag als sehr sinnvoll an, um solchen Dingen künftig aus dem Weg zu gehen.
Aber wie könnte für die Gemeinde Rettenbach eine solche Verordnung aussehen? Man sei dabei ziemlich frei, wenn man beispielsweise sagen würde, dass man für eine Wohnung mindestens zwei Stellplätze vorschreibe, entgegnete die Bürgermeisterin. Dem folgten auch die anderen Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Die Verwaltung soll nun mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Satzung beauftragt werden.
Dem Bauvorhaben wurde letztlich zugestimmt, es soll jedoch der Hinweis erfolgen, dass entlang des Fußwegs zwischen der St.-Ulrichstraße und der Von-Riedheim-Straße nicht geparkt werden dürfe.
Zu der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, wie auch zu der des Gemeinderats im Anschluss, war erstmals digital geladen worden. Mit der Einführung des Ratsinformationssystems und der Beschaffung der iPads war damit die Änderung der Geschäftsordnung noch erforderlich.
Gemeinderatsmitglied Werner Brenner (CSU) hätte es gerne gesehen, dass auf den Geräten unter anderem neben den Niederschriften von öffentlichen Sitzungen auch die aus nicht öffentlichen Sitzungen zur Verfügung gestellt würden. Dies sei jedoch rechtlich nicht zulässig, erklärte die Bürgermeisterin. Bei der Bereitstellung von Protokollen aus nicht öffentlichen Sitzungen werde man weiterhin so verfahren wie bisher.
Zum Erwerb eines Außenspielturms für die Kindertagesstätte St. Raphael wird die Gemeinde Rettenbach der Kirchenstiftung St. Simpert als Träger der Einrichtung zu den Anschaffungskosten einen 80-prozentigen Zuschuss in Höhe von rund 2100 Euro gewähren. Sollte, wie es ursprünglich vorgesehen war, noch zusätzlich der Wunsch nach einer Hangrutsche bestehen, müsse dafür ein separater Antrag gestellt werden., hieß es im Ausschuss.