Allgäuer kämpft um seinen Skilift
Neue Idee für Betrieb trotz Corona-Verbot
Buchenberg Ein Skiliftbetreiber im Allgäu darf seine Anlage weiterhin nicht stundenweise an Familien vermieten. Zu diesem Ergebnis sei das Landratsamt Oberallgäu nach der Prüfung eines Rechtsgutachtens gekommen, teilte die Regierung von Schwaben am Mittwoch mit.
Rudi Holzberger, der Betreiber des Schlepplifts im Kreuzthal nahe Buchenberg, direkt an der Grenze zu Baden-Württemberg, hatte zuvor angekündigt, seine Anlage möglichst am Samstag eröffnen zu wollen. Doch im Gegensatz zum Nachbarbundesland erlaubt Bayern keine Öffnung von Skiliften zur stundenweisen Vermietung.
Dass eine Eröffnung des Skilifts nicht so einfach möglich ist, erlebte Holzberger schon am Dienstag. Nach seiner Ankündigung, die Anlage in den kommenden Tagen zu vermieten, bekam er Besuch von der Polizei. „Wir haben uns das Ganze angeschaut“, sagte ein Sprecher am Mittwoch. „Der Skilift war aber geschlossen.“
Unterdessen verfolgt der Betreiber bereits eine weitere Idee, um sein Vorhaben doch noch in die Tat umzusetzen: eine Öffnung des Lifts für dessen Miteigentümer. Schließlich dürfe man ja sein Eigentum auch im Lockdown weiter nutzen, argumentiert Holzberger. Bis Mittwoch hätten sich dazu 70 mögliche „stille Gesellschafter“des Schlepplifts gemeldet. Ein Sprecher der Regierung von Schwaben wollte zu diesem Vorhaben am Mittwoch zunächst keine Stellungnahme abgeben.