So sparen Sie im Homeoffice Steuern
Wer zu Hause arbeitet, kann einen Teil seiner Kosten jetzt in der Steuererklärung geltend machen. Von der neuen Pauschale von 600 Euro im Jahr aber profitiert längst nicht jeder
Jeder Berufstätige, der in der Pandemie von zu Hause aus arbeitet, kann eine Pauschale von bis zu 600 Euro im Jahr für sein Homeoffice geltend machen. Wie sieht diese Regelung denn konkret aus?
Ein Tag im Homeoffice ist dem Fiskus fünf Euro wert. Für das vergangene und das laufende Jahr können Beschäftigte damit maximal 120 Heim-Arbeitstage pro Jahr in ihrer Steuererklärung ansetzen. Die Pauschale soll die zusätzlichen Kosten für Strom, Wasser oder Heizung abdecken und kann bei Ehepartnern auch zweimal geltend gemacht werden – vorausgesetzt, es haben auch beide im Homeoffice gearbeitet. Wichtig dabei: Die HomeofficePauschale wird nicht zusätzlich gewährt, sondern fließt in die Werbungskosten ein. Da das Finanzamt bei Arbeitnehmern ohnehin 1000 Euro pauschal an Kosten für Fahrten zur Arbeit, Fachliteratur oder Berufsbekleidung anerkennt, haben also nur die Beschäftigten etwas von der Homeoffice-Regelung, deren Werbungskosten die 1000-EuroGrenze übersteigen. Die Entlastung kommt also nicht bei jedem an.
Was heißt das eigentlich in Euro und Cent?
Nehmen wir einen Angestellten, der im vergangenen Jahr an 100 Tagen ins Büro gefahren ist, 100 Tage von zu Hause aus gearbeitet und keine weiteren Werbungskosten hat. Bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern hat er keine zusätzliche Entlastung, weil die Pendlerpauschale von 300 Euro für die Fahrten zur Arbeit und die 500 Euro für seine 100 Tage im Homeoffice unter der Werbungskostenpauschale von 1000 Euro liegen, die das Finanzamt ohnehin ansetzt. Hat er einen Arbeitsweg von Kilometern, sieht die Sache so aus: Fährt unser junger Arbeitnehmer alle 200 Tage ins Büro, kommt er auf Werbungskosten von 1200 Euro. Bei 100 Tagen vor Ort und 100 Tagen zu Hause betragen die Werbungskosten dagegen nur 1100 Euro (600 Euro Pendlerpauschale, 500 Euro Homeoffice). Für ihn ist das Arbeiten zu Hause also auf den ersten Blick ein Zuschussgeschäft. Bei einem jährlichen Bruttoverdienst von 30000 Euro würde er nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler 25 Euro mehr an Steuern für das vergangene Jahr zahlen.
Und auf den zweiten Blick?
Für die 100 Tage, die der Mann aus unserem Beispiel nicht ins Büro fährt, spart er sich natürlich Benzin, sein Auto wird weniger stark abgenutzt – oder er kann, wenn er mit Bus oder Bahn unterwegs ist, auf das Ticket verzichten. Er spart zwar keine Steuern, aber trotzdem bares Geld, wird also faktisch entlastet. Wichtig hierbei: Wer in der Steuererklärung Kosten für das Homeoffice aufführt, kann für diese Tage nicht gleichzeitig noch die Entfernungspauschale ansetzen: Auf dem Weg zur Arbeit zu sein und gleich20 zeitig zu Hause – das geht verständlicherweise nicht. Unklar ist bislang noch, was für Beschäftigte gilt, die sich Anfang des Jahres ein Jobticket gekauft haben, das kurzfristig nicht kündbar war – oder generell ein Abo für den öffentlichen Nahverkehr besitzen, um zur Arbeit zu fahren.
Worauf achtet das Finanzamt bei der Pauschale noch?
Sie wird nur für die Tage anerkannt, an denen jemand ausschließlich zu Hause gearbeitet hat. Wer noch Akten aus dem Büro geholt oder einen Kunden besucht hat, kann für diesen
Tag kein Homeoffice geltend machen, sondern nur die Pendlerpauschale bzw. mögliche Reisekosten. Perfekt für das Finanzamt ist eine Bestätigung des Arbeitgebers über die im Homeoffice verbrachten Arbeitstage bzw. zumindest eine persönliche Auflistung aller Tage mit Datum und Uhrzeiten.
Wenn ich zu Hause ein Arbeitszimmer habe und dort jetzt im Homeoffice arbeite – kann ich die Kosten dafür, etwa die anteilige Miete, jetzt von der Steuer absetzen?
Die Kosten für ein Arbeitszimmer können Arbeitnehmer bisher nur unter strengen Bedingungen ansetzen – etwa bei Freiberuflern oder Arbeitnehmern, die praktisch nur von zu Hause aus arbeiten: Dabei muss es sich um einen separaten Raum handeln, der zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt wird. Ein Schlafsofa für Gäste, zum Beispiel, kann bereits ein Ausschlusskriterium sein. Diese Regelungen gelten auch in Corona-Zeiten weiter, allerdings mit Einschränkungen.
Das heißt, es gibt Ausnahmen von der Regel?
Wer in der Pandemie komplett von zu Hause aus gearbeitet hat, weil der Arbeitgeber oder das Gesundheitsamt das angeordnet haben, sollte nach Einschätzung des Bundes der Steuerzahler für diese Zeit auch die Kosten für das Arbeitszimmer unbegrenzt absetzen können – eine verbindliche Verwaltungsanweisung aber liege bisher nicht vor. In anderen Fällen könnte eine Regelung greifen, nach der Arbeitnehmer bis zu 1250 Euro im Jahr an Kosten für ein Arbeitszimmer geltend machen. Eine schlichte Empfehlung der Firma, doch lieber zu Hause zu arbeiten, reicht dafür aber auch hier nicht aus. Kann ein Beschäftigter frei entscheiden, ob er ins Büro fährt oder zu Hause bleibt, darf er das häusliche Arbeitszimmer nicht absetzen – schließlich hat er ja einen Arbeitsplatz in der Firma. Auch hier gilt: Treffen bei einem Ehepaar obige Kriterien für beide Partner zu, können beide auch Kosten von jeweils 1250 Euro absetzen. Ausgaben für einen Schreibtisch, einen Computer oder ein Regal können auch abgesetzt werden, wenn der Beschäftigte „nur“eine Arbeitsecke hat – immer vorausgesetzt, Möbel und Geräte werden beruflich genutzt.