Kelly wegen Kinderarbeit verurteilt
Er selbst wurde als Kinderstar berühmt, jetzt muss der Musiker 3000 Euro bezahlen, weil er seinen vierjährigen Sohn bei Konzerten mit auf die Bühne nahm und singen ließ
Haßfurt
,Gute Nacht‘ zu sagen.“Um 20.20 Uhr war der Auftritt, der dem Richter zufolge „mindestens 30 Minuten“dauerte, vorbei.
Ein Gesetzesverstoß, meint die Gewerbeaufsicht. Die Regierung von Unterfranken verhängte daraufhin ein Bußgeld von 5000 Euro. Der Musiker wehrte sich gegen den Bescheid und legte Einspruch ein. Das Vorgehen des Gewerbeamts wurde in vielen Kommentaren, Zeitungen und sozialen Plattformen als unverhältnismäßig beurteilt. Der Richter verteidigte am Freitag das Vorgehen: „Das Gewerbeamt hat richtig gehandelt. Sie sind ihrer gesetzlichen Pflicht nachgegangen.“Der Fall sei ein „Paradebeispiel“für einen Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz.
William war demnach als „musikalischer Darsteller“tätig. Zudem habe er in einem „Abhängigkeitsrigen, verhältnis“zu seinem Vater gestanden. Angelo Kelly war zur Urteilsverkündung nicht vor Ort. „Als Vater ist mir das Wohlbefinden meiner Kinder am allerwichtigsten“, äußerte der Ex-Kinderstar nach dem Urteil über seinen Facebook-Account. „William war und ist bei unseren Shows zu keiner Zeit verpflichtet, mit uns aufzutreten. Wenn er es tat, dann nur weil er es wollte.“
Dem Jugendarbeitsschutzgesetz zufolge ist die Beschäftigung von Personen verboten, die noch nicht 15 Jahre alt sind. Bei Musikaufführungen können Kinder über drei bis sechs Jahren zwar mit behördlicher Ausnahme bis zu zwei Stunden täglich gestaltend mitwirken und an Proben teilnehmen – aber nur in der Zeit von 8 bis 17 Uhr. William habe wiederholt nach 17 Uhr im Rahmen der „Irish Summer Tour“auf der Bühne gestanden. Ein Gerichtssprecher bestätigte, dass es auch andernorts Bescheide gegeben hatte. Daher sei das Bußgeld mit 5000 Euro sehr hoch angesetzt gewesen.
Das Gutachten eines Sachverständigen hatte eine Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen. „Im Gegenteil, der Gutachter hat gesagt, das wäre für das Kind schädlich, wenn es nicht mit auf die Bühne dürfte, weil es mit vier Jahren überhaupt nicht verstehen könnte, warum es von der Familie ausgeschlossen wird“, sagte Kellys Anwalt Julian Ackermann.
In seinem Urteil berücksichtigte der Richter das Gutachten. Unter anderem deshalb wurde die Höhe der Geldstrafe gemindert. „Dass es für den Bub kein Problem ist, das mag sein, aber das ändert aber am Tatbestand nichts.“