Der richtige Ort für einen Solarpark?
Was für und gegen den Standort der geplanten Fotovoltaikanlage bei Glöttweng spricht
Landensberg In der Gemarkung Glöttweng soll auf zwei im Privatbesitz befindlichen Grundstücken mit einer Größe von insgesamt rund 2,8 Hektar ein Solarpark entstehen. Die Verfügbarkeit der Flächen des Plangebiets sowie der Ausgleichsfläche hat sich der künftige Betreiber durch langfristige Pachtverträge gesichert. In der Sitzung des Landensberger Gemeinderats galt es nun, die Stellungnahmen der Behörden zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zu behandeln. Die meisten Argumente bezogen sich auf den geplanten Standort und das Landschaftsbild.
Bürgermeister Johannes Böse hatte Kathrin Müller vom Krumbacher Büro Kling Consult das Wort erteilt – gleich zu Beginn informierte sie über die Änderungen in den Planungen. Die maximale Höhe der Module verringere sich von 3,3 auf 2,7 Meter, die des Betriebsgebäudes von dreieinhalb auf 2,2 Meter. Eine Eingrünung werde nicht nur auf der Nordseite erfolgen, sondern – nachdem die Naturschutzbehörde dies im Hinblick auf das Erscheinungsbild kritisch gesehen habe – auch im Osten und im Westen. Vorgesehen sind ein Schmetterlings- sowie Wildbienensaum und eine Hecke.
Unter anderem wurde in den Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass es sich mit ihrer Lage im Naturpark „Augsburg-WestlicheWälder“und angrenzend an das südlich gelegene Landschaftsschutzgebiet um eine sehr hochwertige Fläche handle, die von gewerblicher Nutzung, wie dies ein Solarpark darstelle, freizuhalten sei. Die Gemeinde Landensberg wolle im Interesse des Klimaschutzes einen Beitrag zur Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung leisten und stehe der Ansiedlung der Anlage am vorgesehenen Standort positiv gegenüber, hieß es unter anderem in der Begründung. Es handle sich hier um eine landwirtschaftlich benachteiligte Fläche und die Ansiedlung einer Fotovoltaikanlage entspreche damit dem Willen des Gesetzgebers. Zudem werde das Gebiet durch das großflächige Waldgebiet abgeschirmt. Der Gemeinderat billigte den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, womit nun die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgt.
Landensberg hat jetzt eine Stellplatzsatzung. Mit dem einstimmigen Beschluss trat sie am 11. Februar in Kraft. Bürgermeister Johannes Böse erklärte, dass diese nur bei Neubauten oder Nutzungsänderungen bestehender Gebäude greife. Für Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser sind, bezogen auf je eine Wohnung, künftig zwei Stellplätze erforderlich. Bei Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung ist ein zusätzlicher Stellplatz nachzuweisen. Bei Mehrfamilienhäusern mit Wohnungen bis zu 50 Quadratmetern Wohnfläche sind dies anderthalb, bis zu 125 Quadratmetern zwei und darüber hinaus drei Stellplätze je Wohneinheit. Weiter regelt die Satzung auch das Errichten von Besucherstellplätzen bei Gebäuden ab sechs Wohneinheiten.
Ein weiteres Mal stand die Bauvoranfrage zum Bau zweier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt zehn Wohneinheiten an der Landensberger Hauptstraße auf der Tagesordnung. Der Gemeinderat hatte dem Vorhaben seinerzeit unter anderem aufgrund der Größe und zu wenig nachgewiesener Stellplätze nicht zugestimmt. Das Landratsamt dagegen sieht dieses als rechtlich zulässig und würde das gemeindliche Einvernehmen ersetzen (wir berichteten). Inzwischen habe man mit dem Bauherrn Kontakt aufgenommen. Bürgermeister Böse informierte, dass dieser von der Größe beider Komplexe nicht abweichen werde. Möglich wäre eventuell eine Reduzierung auf acht Einheiten, dabei bliebe die Wohnfläche identisch. Böse bezog sich auf die Prüfung durch das Landratsamt und dass der Bauherr auf Belange der Gemeinde eingegangen sei. Alexandra Merk merkte an, dass man sich von der Bauweise her etwas regionaltypischeres und dorfverträglicheres gewünscht hätte, die rechtliche Situation aber sei eindeutig. Dennoch stimmten sechs der acht anwesenden Ratsmitglieder auch jetzt dem Vorhaben nicht zu. (wpet)