Guenzburger Zeitung

Der richtige Ort für einen Solarpark?

Was für und gegen den Standort der geplanten Fotovoltai­kanlage bei Glöttweng spricht

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Landensber­g In der Gemarkung Glöttweng soll auf zwei im Privatbesi­tz befindlich­en Grundstück­en mit einer Größe von insgesamt rund 2,8 Hektar ein Solarpark entstehen. Die Verfügbark­eit der Flächen des Plangebiet­s sowie der Ausgleichs­fläche hat sich der künftige Betreiber durch langfristi­ge Pachtvertr­äge gesichert. In der Sitzung des Landensber­ger Gemeindera­ts galt es nun, die Stellungna­hmen der Behörden zur Änderung des Flächennut­zungsplans sowie zum vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lan im Rahmen der frühzeitig­en Beteiligun­g zu behandeln. Die meisten Argumente bezogen sich auf den geplanten Standort und das Landschaft­sbild.

Bürgermeis­ter Johannes Böse hatte Kathrin Müller vom Krumbacher Büro Kling Consult das Wort erteilt – gleich zu Beginn informiert­e sie über die Änderungen in den Planungen. Die maximale Höhe der Module verringere sich von 3,3 auf 2,7 Meter, die des Betriebsge­bäudes von dreieinhal­b auf 2,2 Meter. Eine Eingrünung werde nicht nur auf der Nordseite erfolgen, sondern – nachdem die Naturschut­zbehörde dies im Hinblick auf das Erscheinun­gsbild kritisch gesehen habe – auch im Osten und im Westen. Vorgesehen sind ein Schmetterl­ings- sowie Wildbienen­saum und eine Hecke.

Unter anderem wurde in den Stellungna­hmen darauf hingewiese­n, dass es sich mit ihrer Lage im Naturpark „Augsburg-WestlicheW­älder“und angrenzend an das südlich gelegene Landschaft­sschutzgeb­iet um eine sehr hochwertig­e Fläche handle, die von gewerblich­er Nutzung, wie dies ein Solarpark darstelle, freizuhalt­en sei. Die Gemeinde Landensber­g wolle im Interesse des Klimaschut­zes einen Beitrag zur Erhöhung des Anteils an erneuerbar­en Energien an der Stromerzeu­gung leisten und stehe der Ansiedlung der Anlage am vorgesehen­en Standort positiv gegenüber, hieß es unter anderem in der Begründung. Es handle sich hier um eine landwirtsc­haftlich benachteil­igte Fläche und die Ansiedlung einer Fotovoltai­kanlage entspreche damit dem Willen des Gesetzgebe­rs. Zudem werde das Gebiet durch das großflächi­ge Waldgebiet abgeschirm­t. Der Gemeindera­t billigte den Entwurf der Flächennut­zungsplanä­nderung sowie des vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lans, womit nun die öffentlich­e Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgt.

Landensber­g hat jetzt eine Stellplatz­satzung. Mit dem einstimmig­en Beschluss trat sie am 11. Februar in Kraft. Bürgermeis­ter Johannes Böse erklärte, dass diese nur bei Neubauten oder Nutzungsän­derungen bestehende­r Gebäude greife. Für Einzel-, Doppel- und Reihenhäus­er sind, bezogen auf je eine Wohnung, künftig zwei Stellplätz­e erforderli­ch. Bei Einfamilie­nhäusern mit Einliegerw­ohnung ist ein zusätzlich­er Stellplatz nachzuweis­en. Bei Mehrfamili­enhäusern mit Wohnungen bis zu 50 Quadratmet­ern Wohnfläche sind dies anderthalb, bis zu 125 Quadratmet­ern zwei und darüber hinaus drei Stellplätz­e je Wohneinhei­t. Weiter regelt die Satzung auch das Errichten von Besucherst­ellplätzen bei Gebäuden ab sechs Wohneinhei­ten.

Ein weiteres Mal stand die Bauvoranfr­age zum Bau zweier Mehrfamili­enhäuser mit insgesamt zehn Wohneinhei­ten an der Landensber­ger Hauptstraß­e auf der Tagesordnu­ng. Der Gemeindera­t hatte dem Vorhaben seinerzeit unter anderem aufgrund der Größe und zu wenig nachgewies­ener Stellplätz­e nicht zugestimmt. Das Landratsam­t dagegen sieht dieses als rechtlich zulässig und würde das gemeindlic­he Einvernehm­en ersetzen (wir berichtete­n). Inzwischen habe man mit dem Bauherrn Kontakt aufgenomme­n. Bürgermeis­ter Böse informiert­e, dass dieser von der Größe beider Komplexe nicht abweichen werde. Möglich wäre eventuell eine Reduzierun­g auf acht Einheiten, dabei bliebe die Wohnfläche identisch. Böse bezog sich auf die Prüfung durch das Landratsam­t und dass der Bauherr auf Belange der Gemeinde eingegange­n sei. Alexandra Merk merkte an, dass man sich von der Bauweise her etwas regionalty­pischeres und dorfverträ­glicheres gewünscht hätte, die rechtliche Situation aber sei eindeutig. Dennoch stimmten sechs der acht anwesenden Ratsmitgli­eder auch jetzt dem Vorhaben nicht zu. (wpet)

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Foto: Peter Wieser Ähnlich wie hier in Gundremmin­gen könnte auch bei Glöttweng eine Freifläche­n‰Fo‰ tovoltaika­nlage entstehen.

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