Er fuhr ohne Führerschein – alles aus Liebe
Ein 25-Jähriger ist mehrmals ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Doch das ist nicht alles: Er bringt die Kennzeichen vom Auto seines Vaters an seinem Wagen an und zeigt der Polizei bei einer Kontrolle die Papiere eines Bekannten
Günzburg/Buch Am 10. März vergangenen Jahres fährt ein Fiat Punto um 9.22 Uhr auf der Staatsstraße bei Buch (Landkreis Neu-Ulm). Das Auto ohne Haftpflicht, der 25-jährige Fahrer ohne Führerschein. Am Wagen sind zwei Kennzeichen: Beide gehören zum BMW seines Vaters, das eine gestempelt, das andere nicht. Am 13. März wird der Mann kontrolliert, er ist auf der A8 bei Leipheim unterwegs. Er zeigt der Polizei den Personalausweis und den Führerschein eines Bekannten. An drei weiteren, kurz hintereinander folgenden Tagen wird er wieder erwischt. Soweit die Anklage, die die Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Günzburg verlesen hat.
Nun, im Gericht, sitzt der junge Mann im weißen Hemd in gebeugter Haltung auf der Anklagebank, ohne Anwalt. Er gibt alles zu.
Warum ist er im Frühjahr vergangen Jahres wiederholt ohne Führerschein gefahren, warum hat er andere Kennzeichen benutzt, warum sich für einen anderen ausgegeben? Der Angeklagte erklärt mit leiser Stimme, dass er sich von seiner damaligen Freundin stark beeinflussen ließ: „Ich war wirklich sehr, sehr schwer verliebt in die Frau. Egal, was sie wollte, ich hab’s gemacht, ohne nachzudenken.“Sie sei damals von einem anderen schwanger gewesen, er habe ihr mit Rat und Tat zur Seite gestanden. „Sie versprach mir die heile Welt.“
Dafür habe er ein Auto gebraucht und er habe nur den nicht zugelassenen Fiat, sagt er auf Nachfrage von Richterin Julia Lang. Inzwischen habe er den Kontakt aber abgebrochen. Das Ganze habe ihm das Thema Auto auch so verleidet, dass er jetzt nur noch Fahrrad fahre.
Er lebe bei seinen Eltern, denen er monatlich 350 Euro für Miete und Essen zahle. In seinem Beruf verdient der gelernte Mechaniker und Schlosser 1250 Euro netto im Monat.
Ein Kind habe er noch nicht, aber seine jetzige Freundin sei schwanger. 2019 war er bereits zu 80 Tagessätzen und einer Führerscheinsperre verurteilt worden. Die Schulden aus dieser Strafe habe er abbezahlt, sagt der Angeklagte. Seinen Führerschein wolle er nicht neu beantragen, da er für seinen Beruf nicht erforderlich sei und weil er nicht mehr Auto fahren wolle.
Die Staatsanwältin bewertet positiv, dass der junge Mann sich einsichtig, reuig zeige: „Ihm tut es sichtlich leid, das nehme ich ihm ab.“Zudem seien die Vergehen geballt innerhalb von sechs bis sieben Wochen passiert, danach sei nichts mehr vorgefallen.
Zulasten des Angeklagten sei hingegen zu werten, dass er bereits im Oktober 2019, also nicht lange vor März, einen Eintrag im Bundeszentralregister habe. Auch damals war er bereits ohne Führerschein gefahren. Zudem habe er im Frühjahr eben mehrere Straftaten gleichzeitig begangen, und das in einem kurzen Zeitraum. Deshalb fordert sie insgesamt acht Monate auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von drei Jahren, zusätzlich eine Geldauflage von 2000 Euro und eine Sperrfrist von 15 Monaten, in der der Angeklagte keinen neuen Führerschein erhalten dürfe. Der Angeklagte fügt dem Plädoyer der Staatsanwältin nichts hinzu.
In ihrem Urteil spricht Richterin Julia Lang den Angeklagten in allen Anklagepunkten schuldig. Sie verurteilt ihn zu sechs Monaten auf Bewährung mit drei Jahren Bewährungszeit, zusätzlich darf ihm für 15 Monate kein Führerschein ausgestellt werden. Daneben muss er 2000 Euro an den „Bunten Kreis“zahlen.
Das Urteil begründet Richterin Julia Lang damit, dass der Angeklagte den Sachverhalt eingeräumt habe, beim Strafmaß habe sie das Geständnis positiv gewichtet.
Negativ wirkt sich aus, dass er bereits einmal ohne Führerschein unterwegs gewesen und deshalb verurteilt worden war. Ebenfalls negativ beurteilt sie den Voreintrag im selben Strafbereich, und dass er viele Taten in einem kurzen Zeitraum begangen habe.
Die Freiheitsstrafe auf Bewährung sehe sie hier als notwendig an, weil der Angeklagte trotz der hohen Geldstrafe nach der letzten Verurteilung wieder straffällig wurde. Alle Beteiligten verzichten auf Rechtsmittel.