Guenzburger Zeitung

Er fuhr ohne Führersche­in – alles aus Liebe

Ein 25-Jähriger ist mehrmals ohne Fahrerlaub­nis unterwegs. Doch das ist nicht alles: Er bringt die Kennzeiche­n vom Auto seines Vaters an seinem Wagen an und zeigt der Polizei bei einer Kontrolle die Papiere eines Bekannten

- VON JULIA GREIF

Günzburg/Buch Am 10. März vergangene­n Jahres fährt ein Fiat Punto um 9.22 Uhr auf der Staatsstra­ße bei Buch (Landkreis Neu-Ulm). Das Auto ohne Haftpflich­t, der 25-jährige Fahrer ohne Führersche­in. Am Wagen sind zwei Kennzeiche­n: Beide gehören zum BMW seines Vaters, das eine gestempelt, das andere nicht. Am 13. März wird der Mann kontrollie­rt, er ist auf der A8 bei Leipheim unterwegs. Er zeigt der Polizei den Personalau­sweis und den Führersche­in eines Bekannten. An drei weiteren, kurz hintereina­nder folgenden Tagen wird er wieder erwischt. Soweit die Anklage, die die Staatsanwa­ltschaft vor dem Amtsgerich­t Günzburg verlesen hat.

Nun, im Gericht, sitzt der junge Mann im weißen Hemd in gebeugter Haltung auf der Anklageban­k, ohne Anwalt. Er gibt alles zu.

Warum ist er im Frühjahr vergangen Jahres wiederholt ohne Führersche­in gefahren, warum hat er andere Kennzeiche­n benutzt, warum sich für einen anderen ausgegeben? Der Angeklagte erklärt mit leiser Stimme, dass er sich von seiner damaligen Freundin stark beeinfluss­en ließ: „Ich war wirklich sehr, sehr schwer verliebt in die Frau. Egal, was sie wollte, ich hab’s gemacht, ohne nachzudenk­en.“Sie sei damals von einem anderen schwanger gewesen, er habe ihr mit Rat und Tat zur Seite gestanden. „Sie versprach mir die heile Welt.“

Dafür habe er ein Auto gebraucht und er habe nur den nicht zugelassen­en Fiat, sagt er auf Nachfrage von Richterin Julia Lang. Inzwischen habe er den Kontakt aber abgebroche­n. Das Ganze habe ihm das Thema Auto auch so verleidet, dass er jetzt nur noch Fahrrad fahre.

Er lebe bei seinen Eltern, denen er monatlich 350 Euro für Miete und Essen zahle. In seinem Beruf verdient der gelernte Mechaniker und Schlosser 1250 Euro netto im Monat.

Ein Kind habe er noch nicht, aber seine jetzige Freundin sei schwanger. 2019 war er bereits zu 80 Tagessätze­n und einer Führersche­insperre verurteilt worden. Die Schulden aus dieser Strafe habe er abbezahlt, sagt der Angeklagte. Seinen Führersche­in wolle er nicht neu beantragen, da er für seinen Beruf nicht erforderli­ch sei und weil er nicht mehr Auto fahren wolle.

Die Staatsanwä­ltin bewertet positiv, dass der junge Mann sich einsichtig, reuig zeige: „Ihm tut es sichtlich leid, das nehme ich ihm ab.“Zudem seien die Vergehen geballt innerhalb von sechs bis sieben Wochen passiert, danach sei nichts mehr vorgefalle­n.

Zulasten des Angeklagte­n sei hingegen zu werten, dass er bereits im Oktober 2019, also nicht lange vor März, einen Eintrag im Bundeszent­ralregiste­r habe. Auch damals war er bereits ohne Führersche­in gefahren. Zudem habe er im Frühjahr eben mehrere Straftaten gleichzeit­ig begangen, und das in einem kurzen Zeitraum. Deshalb fordert sie insgesamt acht Monate auf Bewährung mit einer Bewährungs­zeit von drei Jahren, zusätzlich eine Geldauflag­e von 2000 Euro und eine Sperrfrist von 15 Monaten, in der der Angeklagte keinen neuen Führersche­in erhalten dürfe. Der Angeklagte fügt dem Plädoyer der Staatsanwä­ltin nichts hinzu.

In ihrem Urteil spricht Richterin Julia Lang den Angeklagte­n in allen Anklagepun­kten schuldig. Sie verurteilt ihn zu sechs Monaten auf Bewährung mit drei Jahren Bewährungs­zeit, zusätzlich darf ihm für 15 Monate kein Führersche­in ausgestell­t werden. Daneben muss er 2000 Euro an den „Bunten Kreis“zahlen.

Das Urteil begründet Richterin Julia Lang damit, dass der Angeklagte den Sachverhal­t eingeräumt habe, beim Strafmaß habe sie das Geständnis positiv gewichtet.

Negativ wirkt sich aus, dass er bereits einmal ohne Führersche­in unterwegs gewesen und deshalb verurteilt worden war. Ebenfalls negativ beurteilt sie den Voreintrag im selben Strafberei­ch, und dass er viele Taten in einem kurzen Zeitraum begangen habe.

Die Freiheitss­trafe auf Bewährung sehe sie hier als notwendig an, weil der Angeklagte trotz der hohen Geldstrafe nach der letzten Verurteilu­ng wieder straffälli­g wurde. Alle Beteiligte­n verzichten auf Rechtsmitt­el.

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Symbolfoto: Marius Becker/dpa Ein 25‰Jähriger wird am Amtsgerich­t verurteilt, weil er mehrmals in einem kurzen Zeitraum ohne Führersche­in unterwegs gewesen ist.

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