Guenzburger Zeitung

Das gilt an Schulen und Kitas

Es kehrt in den Einrichtun­gen ein Stück Normalität zurück

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Landkreis Ab diesem Montag, 22. Februar, ist für viele Schüler im Landkreis Günzburg wieder Präsenzunt­erricht möglich – allerdings mit Einschränk­ungen. So gilt für die Jahrgangss­tufen eins bis vier der Grundschul­e und der Förderschu­le sowie für alle Abschlussk­lassen entweder Wechsel- oder Präsenzunt­erricht. Wenn also die Schulen einen Mindestabs­tand in den Klassenräu­men gewährleis­ten können, dann findet Präsenzunt­erricht statt. Ist der Mindestabs­tand nicht einhaltbar, dann findet ein tageweiser Wechselunt­erricht statt.

Die Schulleitu­ngen informiere­n Eltern und Schüler über die entspreche­nden Regelungen an ihren Schulen. Das betrifft auch die Notbetreuu­ng. So gibt es entweder zusammenfa­ssende Gruppen für eine Notbetreuu­ng oder die Kinder werden mit in den Klassenver­bünden unterricht­et. Für die übrigen Jahrgangss­tufen und Schularten verbleibt es weiterhin bei Distanzunt­erricht. In Landkreise­n und kreisfreie­n Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 findet in jedem Fall Distanzunt­erricht

statt. Der Landkreis Günzburg darf mit einer aktuellen Inzidenz von 22,8 am Sonntag den Wechselunt­erricht für Grundschul­en und Abschlussk­lassen anbieten.

An den Schulen gelten weiterhin klare Schutz- und Hygienevor­gaben. Hierzu zählen insbesonde­re die Einhaltung des Mindestabs­tands, die Beachtung der Maskenpfli­cht und der Lüftungsko­nzepte sowie ein ergänzende­s Test- und Maskenkonz­ept. Für Lehrkräfte wird im Unterricht eine Pflicht zum Tragen von medizinisc­hen Masken eingeführt. Das Gesundheit­sministeri­um empfiehlt gleichwohl auch den Schülern das Tragen einer OP-Maske.

Zugleich gehen auch Kindertage­seinrichtu­ngen im Landkreis wieder in den Vollbetrie­b über. Kitas und Kindertage­spflegeste­llen werden ab Montag wieder geöffnet. Allerdings müssen auch sie Einschränk­ungen beachten. So erfolgt die Betreuung in festen Gruppen, also im „eingeschrä­nkten Regelbetri­eb“. Es gelten Schutz- und Hygienevor­gaben entspreche­nd dem Rahmenhygi­eneplan. Eltern, die ihre Kinder weiter zu Hause betreuen, erhalten im Februar 2021 einen Beitragser­satz, wenn die Notbetreuu­ng höchstens fünf Tage beanspruch­t wurde.

Der Landkreis Günzburg bietet allen Lehrkräfte­n, die ab Montag wieder in den Präsenzunt­erricht gehen, an, sich auf das Coronaviru­s testen zu lassen. Zwei Drittel der Lehrer haben dies in Anspruch genommen beziehungs­weise wollten dies noch am Samstag mit einer Anmeldung tun. Der Landkreis hat zudem bereits in dieser Woche 40.500 OP-Masken für die Lehrer bereitgest­ellt und verteilt. Das sind etwa 30 Masken pro Lehrer. Die Lehrkräfte sind vom Gesundheit­sministeri­um angehalten, einen Mund-NasenSchut­z, mindestens aber eine Standard-OP-Maske zu tragen.

Neben dem Lüftungspr­otokoll, das Lehrer in den Klassenräu­men führen sollen, stellt der Landkreis für die Landkreiss­chulen CO2-Messgeräte zur Unterstütz­ung bereit. Diese zeigen an, wenn sich die Luft derart verschlech­tert, dass gelüftet werden sollte, teilt das Landratsam­t mit.

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