Guenzburger Zeitung

Corona-Regeln, Mehrwertst­euer, Grundsteue­r

- Das kommt ab Oktober auf die Bürgerscha­ft zu

Berlin Für viele Arbeitnehm­er bringt der Oktober ein Gehaltsplu­s: Der Mindestloh­n steigt auf zwölf Euro pro Stunde. Wer einen Minijob hat, darf mehr verdienen (siehe Politik). Gleichzeit­ig kommen neue Pflichten auf Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r zu. Ein Überblick:

• Corona Ab Oktober gelten neue Regeln. Bundesweit vorgeschri­eben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheim­en und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpfli­cht, wobei für Kinder eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpfli­cht weg. In Pflegeheim­en und Kliniken muss zudem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden. Die Länder können außerdem eine Maskenpfli­cht in Nahverkehr­szügen und -bussen sowie in Innenräume­n wie Geschäften und Restaurant­s vorschreib­en, müssen es aber nicht. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomi­e und bei Veranstalt­ungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehme­n. An Schulen und Kitas können Tests vorgeschri­eben werden. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpfli­cht möglich.

• Mehrwertst­euer Um Verbrauche­r von den explodiere­nden Energiekos­ten zu entlasten, sinkt die Mehrwertst­euer auf Erdgas zum 1. Oktober von 19 auf 7 Prozent. Das hat der Bundestag am Freitag entschiede­n. Die Senkung gilt bis Ende März 2024.

• Energie sparen Gebäudeeig­entümer mit Gasheizung­en sind zur Überprüfun­g ihrer Heizung verpflicht­et, um Energie zu sparen. Diese Regelung gilt für zwei Jahre.

• Grundsteue­r Noch bis zum 31. Oktober haben Immobilien­eigentümer Zeit, ihre Grundsteue­rerklärung einzureich­en. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Erinnerung­sschreiben des Finanzamte­s oder Zwangsgeld rechnen. Bundesfina­nzminister Christian Lindner (FDP) signalisie­rte aber zuletzt, dass es eine Verlängeru­ng der Abgabefris­t geben könnte.

• Hecken schneiden Der 1. Oktober ist der Stichtag, ab dem wieder Hecken in den Gärten stark gestutzt oder ganz entfernt werden dürfen. Zwischen März und September sollen mit einem Verbot solcher Arbeiten brütende Vögel und andere Tiere in Hecken und Gebüschen geschützt werden. (dpa)

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Foto: Silas Stein, dpa Für die Grundsteue­rerklärung ist noch bis Ende Oktober Zeit.

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