Bosnien und Herzegowina
• Für seine Unabhängigkeit hat das kleine Bosnien und Herzegowina einen hohen Preis bezahlt. Kurz nach einem entsprechenden Referendum 1992 brach ein Krieg in der Balkanrepublik aus, der im Massaker von Srebrenica mit mehr als 8000 Toten gipfelte. Seit dem Friedensabkommen von Dayton Ende 1995 besteht der Staat aus zwei autonomen Teilen, den sogenannten Entitäten – der BosnischKroatischen Föderation und der Serbischen Republik. Einem kleinen Grenzdistrikt um die Stadt Brcko wurde ein Sonderstatus verliehen. Vom Weltsicherheitsrat wurde die Nato beauftragt, die Trennung der ehemaligen Konfliktparteien und die Verhinderung neuer Feindseligkeiten zu überwachen und notfalls mit Waffengewalt durchzusetzen.
• Verbunden sind die Landesteile mit ihren insgesamt gut drei Millionen Einwohnern durch eine gemeinsame Zentralregierung, die aber nur eingeschränkte Befugnisse hat. Faktisch übt einen Teil der Staatsgewalt der Hohe Repräsentant als Vertreter der internationalen Staatengemeinschaft aus – seit gut einem Jahr ist das der CSU-Politiker Christian Schmidt, der 31 Jahre dem Bundestag angehörte, Staatssekretär im Verteidigungsministerium war und zuletzt Agrarminister unter Angela Merkel.
Seit 1996 waren rund 63.500 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unter dem Kommando der Nato in Bosnien und Herzegowina sowie im benachbarten Kroatien eingesetzt. Angesichts der sich wieder verschärfenden Spannungen hat der Bundestag im Juni beschlossen, noch einmal bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten nach Bosnien zu schicken, die unter anderem bei der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte helfen sollen. (rwa)