Guenzburger Zeitung

Shakira tappt in die Steuerfall­e

Der Pop-Superstar ist offenbar über eine Wohnsitzre­gel gestolpert. Die Staatsanwa­ltschaft fordert wegen Steuerhint­erziehung eine lange Haftstrafe. Aber kommt es wirklich so weit?

- Von Ralph Schulze

Barcelona Das Gerichtsve­rfahren gegen die weltberühm­te Popkönigin Shakira könnte der Prozess des Jahres in Spanien werden. Und die Anklage gegen die 45-jährige Kolumbiane­rin wegen millionens­chweren Steuerbetr­ugs dürfte zugleich Sorgen bei tausenden ausländisc­hen Spanien-Residenten auslösen, die zum Beispiel auf Mallorca, den Kanaren oder an der spanischen Festlandkü­ste einen Erstoder Zweitwohns­itz haben.

Warum? Weil bei der Anklage Shakiras wegen eines mutmaßlich­en Steuerbetr­ugs in den Jahren 2012 bis 2014 die Wohnsitzre­gel eine entscheide­nde Rolle spielt. Eine Norm, die auch Wohnungsun­d Hausbesitz­er aus den deutschspr­achigen Staaten immer wieder in Konflikt mit dem spanischen Finanzamt bringt.

Bei den Vorwürfen gegen Shakira geht es darum, ob sie ihren steuerlich­en Wohnsitz in Spanien hat, wo sie bis vor Kurzem mit Fußballsta­r Gerard Piqué, 35, vom FC Barcelona zusammenle­bte. Oder im karibische­n Finanzpara­dies Bahamas, wo Shakira eine luxuriöse Villa besitzt, viele ihrer Songs aufnahm und wo sie im fraglichen Zeitraum nach eigenen Angaben ihre offizielle Residenz hatte.

Shakira, die vor einigen Monaten ihre Trennung von Barça-Star Piqué bekannt gab, muss wegen dieses Steuerstre­its demnächst in Barcelona auf der Anklageban­k Platz nehmen. Die Staatsanwa­ltschaft fordert wegen Steuerhint­erziehung acht Jahre Haft für die Hüftschwun­g-Queen, die mit Welthits wie „Waka Waka“und „Hips don’t lie“berühmt wurde. Zudem soll sie eine Geldstrafe von 23,5 Millionen Euro zahlen.

Shakira betont ihre Unschuld. Sie fühlt sich zu Unrecht verfolgt und lehnte bisher eine außergeric­htliche Einigung mit dem Finanzamt ab. Die Untersuchu­ngsrichter­in ordnete deswegen jetzt an, dass Shakira in Barcelona der Prozess gemacht wird.

Bei der Entscheidu­ng über den Steuerwohn­sitz wendet der spanische Fiskus, wie die meisten europäisch­en Steuerbehö­rden, die 183-Tage-Regel an. Diese besagt, dass man in Spanien steuerpfli­chtig ist, wenn man sich mehr als 183 Tage des infrage stehenden Jahres dort aufgehalte­n hat – unabhängig davon, wo man offiziell gemeldet ist. Zur Klärung durchstöbe­rt das Finanzamt das Privatlebe­n, prüft Stromrechn­ungen, Kreditkart­enzahlunge­n oder Bankauszüg­e.

Das wurde Shakira zum Verhängnis. Ihr wird vorgeworfe­n, in den Jahren 2012 bis 2014 ihren

Wohnsitz auf den Bahamas nur vorgetäusc­ht zu haben, um Steuern zu sparen. Auf diese Weise seien Spaniens Finanzbehö­rden 14,5 Millionen Euro vorenthalt­en worden. Die Fahnder kamen nach Prüfung von Shakiras Terminkale­nder zum Ergebnis, dass die Sängerin in der fraglichen Zeit ihren Lebensmitt­elpunkt in Barcelona hatte. Dabei verfolgten die Steuerinsp­ektoren sogar Shakiras Spuren in den sozialen Netzwerken, um ihren

Jetzt droht auch noch ein Sorgerecht­sstreit

Aufenthalt zu ermitteln. Auch ihre Besuche beim Friseur in Barcelona, im Fitnessstu­dio und in der Kindertage­sstätte ihres 2013 in Spanien geborenen ersten Sohnes seien erfasst worden, heißt es.

Aufgrund dieser Daten rechneten die Behörden vor, wie lange sich der Latin-Pop-Star in Spanien aufgehalte­n habe, berichtete der öffentlich­e Fernsehsen­der RTVE unter Berufung auf die Staatsanwa­ltschaft. Im Jahr 2012 sei Shakira 242 Tage im Land gewesen, in 2013 212 Tage und in 2014 genau 243 Tage. Womit nach der 183-Tage-Regel klar sei, wo sie ihre Steuern zu zahlen habe.

Erschweren­d kommt der Vorwurf hinzu, dass Shakira in dieser

Zeit ihre Einnahmen über ein Netz von Briefkaste­nfirmen in diversen Steuerpara­diesen geleitet haben soll. Ein Steuerspar­system, über das in Spanien schon andere Stars stolperten – etwa der frühere Barça-Stürmer Lionel Messi.

Dass Shakira für ihre mutmaßlich­en Steuersünd­en tatsächlic­h ins Gefängnis muss, ist jedoch unwahrsche­inlich. Bis zum Tag, an dem Shakira auf der Anklageban­k Platz nimmt, haben ihre Anwälte Zeit, sich mit dem Finanzamt zu einigen. Dabei könnte helfen, dass Shakira die vom Fiskus reklamiert­e Steuerschu­ld von 14,5 Millionen Euro plus drei Millionen Euro Zinsen bereits hinterlegt hat – auch wenn dies nach ihren eigenen Worten kein Schuldeing­eständnis sei.

Sollte sie mit einem blauen Auge davonkomme­n, droht bereits neues Ungemach: der Streit um das Sorgerecht für die beiden gemeinsame­n Kinder mit Ex-Partner Gerard Piqué, Milan, 9, und Sasha, 7. Shakira will offenbar nach der Trennung von Piqué, der bereits mit seiner neuen 23-jährigen Liebe gesichtet wurde, Spanien mitsamt Kindern verlassen. Möglicherw­eise soll es nach Miami oder wieder auf die Bahamas gehen. Piqué möchte hingegen lieber, dass die Kinder in Spanien aufwachsen. Auch hier könnte also demnächst der Richter das letzte Wort haben.

 ?? Foto: Yui Mok, PA Wire/dpa ?? Popkönigin Shakira soll Steuern in Höhe von 14,5 Millionen Euro hinterzoge­n haben. Sie beteuert ihre Unschuld.
Foto: Yui Mok, PA Wire/dpa Popkönigin Shakira soll Steuern in Höhe von 14,5 Millionen Euro hinterzoge­n haben. Sie beteuert ihre Unschuld.

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