Guenzburger Zeitung

Virus-Ausbruch im Landkreis Dillingen: Diese Maßnahmen gelten jetzt

20.000 Tiere mussten getötet werden, nachdem in einem Stall in der Gemeinde Ziertheim die Geflügelpe­st ausgebroch­en war. Nun gelten weitere Schutzmaßn­ahmen.

- Von Jonathan Mayer

So etwas hat es im Landkreis Dillingen noch nicht gegeben: In einem Stall im Gemeindege­biet Ziertheim ist vor wenigen Tagen die hochpathog­ene aviäre Influenza (HPAI) – sogenannte Geflügelpe­st – nachgewies­en worden. Der komplette Bestand, 20.000 Tiere, mussten daraufhin getötet werden. Nun gelten weitere Schutzmaßn­ahmen. Diese wurden per Allgemeinv­erfügung vom Landratsam­t erlassen. Unter anderem wurden eine Schutz- und eine Überwachun­gszone festgelegt. Auch Seuchenbek­ämpfungsma­ßnahmen sind in Kraft getreten.

Um den betroffene­n Stall wurde eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei und eine Überwachun­gszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern festgelegt, teilt das Landratsam­t mit.

Insgesamt gelten 22 verschiede­ne Maßnahmen. Wie Thomas Strehler, Abteilungs­leiter für Kommunales, Sicherheit und Ordnung beim Landratsam­t, auf Nachfrage erklärt, betreffen diese Maßnahmen ausschließ­lich Geflügelha­lter. Die Anzahl der gehaltenen Tiere spiele dabei jedoch keine Rolle. Die Schutzzone gelte für 21 Tage, danach gehe sie in der Überwachun­gszone auf, die 30 Tage bestehen bleibe. Strehler hofft, dass in dieser Zeit nicht noch mehr Tiere mit dem Virus gefunden werden.

Das Veterinära­mt führt für die in der Schutzzone gelegenen Geflügelbe­stände Dokumenten­kontrollen, eine Überprüfun­g der Biosicherh­eitsmaßnah­men sowie klinische Untersuchu­ngen durch und kann serologisc­he oder virologisc­he Untersuchu­ngen anordnen. In der Überwachun­gszone werden diese Kontrollen und Untersuchu­ngen stichprobe­nartig durchgefüh­rt.

Mit der Allgemeinv­erfügung des Landratsam­ts wurde für beide Zonen als Seuchenbek­ämpfungsma­ßnahme unter anderem angeordnet, dass tierhalten­de Betriebe dem Veterinära­mt unverzügli­ch die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsar­t und ihres Standorts und die Anzahl der verendeten gehaltenen Vögel, sowie jede

Änderung anzuzeigen haben. In der Schutzzone dürfen gehaltene Vögel auf öffentlich­en oder privaten Straßen oder Wegen, ausgenomme­n auf betrieblic­hen Wegen, nicht befördert werden. Gleiches gilt für Eier oder Körper von Vögeln. Ebenso ist dort die Beförderun­g von frischem Fleisch von Geflügel verboten.

Sowohl für die Schutzzone als auch für die Überwachun­gszone wurde neben weiteren Bestimmung­en festgelegt, dass bestimmte Tiere und Erzeugniss­e nicht in oder aus einem Bestand verbracht werden dürfen. In beiden Zonen gilt des Weiteren, dass gehaltene Vögel mit Ausnahme von Tauben in geschlosse­nen

Ställen oder unter einer Schutzvorr­ichtung zu halten sind.

Für manche Maßnahmen kann die Veterinärb­ehörde laut Landratsam­t unter bestimmten Voraussetz­ungen jedoch Ausnahmen genehmigen. Das gilt beispielsw­eise für das Verbringen von Geflügel, Legehennen, Eintagskük­en, Bruteiern, Konsumeier­n, frischem Geflügelfl­eisch oder Fleischerz­eugnissen oder tierischen Nebenprodu­kten.

Wie Strehler ausführt, gab es einen Fall dieser Größenordn­ung im Landkreis noch nie zuvor. Für das Veterinära­mt bedeute das eine enorme Arbeitsbel­astung. Grundsätzl­ich sei man auf solche Dinge vorbereite­t. Es gebe konkrete

Für manche Maßnahmen können Ausnahmen genehmigt werden

Muster, nach denen man vorgehe und man stimme sich mit der Regierung von Schwaben, dem zuständige­n Landesamt und dem Ministeriu­m ab. „Man kann das alles schaffen, wenn alle zusammenha­lten“, sagt Strehler.

Die Allgemeinv­erfügung und die von ihr betroffene­n Gebiete sowie die detaillier­ten Bestimmung­en, die in der festgelegt­en Schutz- bzw. Überwachun­gszone gelten, können im Internet unter www.landkreis-dillingen.de/ Amtsblatt abgerufen werden. Weitere Informatio­nen und Auskünfte können im Veterinära­mt des Landratsam­ts telefonisc­h unter 09071/51-350 oder per E-Mail unter veterinaer@landratsam­t.dillingen.de eingeholt werden. Aktuelle Informatio­nen zur Geflügelpe­st in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelha­lter sind auf der Seite des Landesamte­s für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpe­st“verfügbar.

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Foto: Landratsam­t Dillingen

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