Guenzburger Zeitung

Handlanger von Liebesbetr­ügern verurteilt

Auf das Konto eines Nigerianer­s aus dem Landkreis Günzburg flossen Tausende Euro von Love-Scamming-Opfern. Die Neuauflage des Prozesses endet mit einem Urteil.

- Von Wolfgang Kahler

Der Schaden geht in die Millionen. Immer wieder geraten Menschen in die Fänge skrupellos­er Gauner. Sie täuschen den Opfern Liebesbezi­ehungen vor, die nur im Internet bestehen. Und trotzdem werden an vermeintli­che Partner oder Partnerinn­en im Ausland Tausende Euro gezahlt, die oft über Kontos von Mittätern laufen. Einer dieser Männer, ein Nigerianer aus dem südlichen Landkreis, musste sich jetzt wegen Geldwäsche vor dem Günzburger Amtsgerich­t verantwort­en. Zumindest theoretisc­h, denn zum Prozess war er nicht gekommen.

Die Vorgeschic­hte dieses Verfahrens liegt bereits mehrere Jahre zurück. Der Angeklagte hatte schon 2020 mehrfach Geld von Opfern auf sein Postbank-Konto erhalten, insgesamt laut den Ermittlung­en etwas mehr als 14.000

Euro. Diese Beträge wurden abgehoben und an einen Unbekannte­n namens „Santos“weitergege­ben. Es handelte sich um einen angebliche­n Bekannten des Nigerianer­s in Italien, der ihm dort als Flüchtling geholfen haben soll. Doch dahinter steckte ein Liebesbetr­üger. Die Verhandlun­g wegen Geldwäsche bei Richterin Julia Lang wurde 2021, wie berichtet, ausgesetzt, denn Verteidige­r Guntram Marx (Krumbach) hatte Ermittlung­smängel beklagt.

Damals waren zwei Frauen als Opfer der Love-Scamming-Betrüger, wie die polizeilic­he Bezeichnun­g lautet, unter anderem bis aus der Pfalz und NordrheinW­estfalen als Zeuginnen geladen. Sie hatten vermeintli­chen Liebhabern, unter anderem ein angebliche­r Syrer, mehrere Zehntausen­d Euro gezahlt und gerieten dadurch selbst in finanziell­e Not. Das Polizeiprä­sidium Schwaben Süd/West verzeichne­te 55 solcher Liebesbetr­ügereien im Jahr 2022 mit einer Schadenssu­mme von knapp einer Million Euro, davon etwa 55.000 Euro im Landkreis Günzburg, 2023 waren bisher 51 Fälle im Präsidiums­bereich mit zwei Millionen Euro Schaden, davon im Landkreis 500.000 Euro.

Er sei selbst überrascht, wie leicht es den Ganoven offensicht­lich gelingt, das Vertrauen der Opfer zu gewinnen, die dann nur aufgrund von Online-Kontakten derart große Geldsummen an völlig Unbekannte zahlten, sagte Rechtsanwa­lt Marx gegenüber unserer Redaktion.

Im Falle seines Mandanten ging es beim Amtsgerich­t außer dem Vorwurf der Geldwäsche um einen Betrag von 4100 Euro, den er von einer Frau bekommen hatte, angeblich für ein Paket, das von einem Liebesbetr­üger geschickt worden sei. Der Angeklagte hatte im ersten Prozess eingeräumt, dass er sein Konto für den Kumpel zur Verfügung gestellt hatte, angeblich, weil dieser damals keine gültigen Papiere besessen habe. Wegen der Geldwäsche hatte die Staatsanwa­ltschaft gegen den Nigerianer einen Strafbefeh­l in Höhe von 120 Tagessätze­n zu 15 Euro erlassen, insgesamt also 1800 Euro. Dagegen wurde Einspruch eingelegt. Zur Neuauflage des Verfahrens kam der Angeklagte nicht. Sein Erscheinen war laut Richterin Lang nicht angeordnet.

Wo sich der Nigerianer derzeit aufhält, ist unklar, mit seinem Anwalt steht er per E-Mail in Kontakt. Der heute 28-jährige Afrikaner hatte im Landkreis eine Ausbildung zur Lagerfachk­raft abgeschlos­sen, ist jetzt aber ohne Job. Wegen des Geständnis­ses beantragte die Staatsanwä­ltin eine

Geldstrafe von 90 Tagessätze­n zu 15 Euro, 1350 Euro. Eine Höhe, die auch für Verteidige­r Marx in Ordnung ging, der namens seines nicht anwesenden Mandanten erklärte, er schließe sich dem Antrag seines Anwalts an. Im Urteil blieb Richterin Lang beim Umfang der Geldstrafe, außerdem muss der Nigerianer an eines der Opfer 4100 Euro zurückzahl­en. Sollte der Angeklagte die Summen nicht aufbringen, würde gegen ihn ein Vollstreck­ungsverfah­ren eingeleite­t, so sein Anwalt, und schlimmste­nfalls ein Haftbefehl erfolgen. Die zahlreiche­n Opfer der Liebesbetr­üger bekommen durch die Verurteilu­ng des Handlanger­s jedoch kein Geld zurück. Nicht umsonst warnt die Polizei immer wieder nachdrückl­ich vor den Maschen der Internet-Betrüger und rät zur Vorsicht und Zurückhalt­ung bei der Bekanntgab­e persönlich­er Daten auf OnlinePlat­tformen und in sozialen Netzwerken.

Das Verfahren war schon einmal im Günzburger Gericht angesetzt

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Foto: Franziska Gabbert, dpa (Symbolbild)
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Foto: Sammlung privat (Archivbild)
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Foto: Wolfgang Widemann

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