Guenzburger Zeitung

So kam die Polizei auf den Klub

Nach monatelang­er Ermittlung folgte der Zugriff: 59 Besucher einer Disco im östlichen Landkreis Günzburg sind tatverdäch­tig. So lief der Einsatz ab.

- Von Celine Theiss

Die Razzia in einer Diskothek in einem Gewerbegeb­iet im östlichen Landkreis Günzburg kam nicht von ungefähr. Am Wochenende hatten Polizeibea­mte des Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/West 165 Besucherin­nen und Besucher des Klubs kontrollie­rt. Das Ergebnis: beträchtli­che Mengen Drogen und 59 Tatverdäch­tige. In der Folge wurden 55 Strafverfa­hren wegen des Verdachts des unerlaubte­n Besitzes von Betäubungs­mitteln und vier Strafverfa­hren wegen des Verdachts des unerlaubte­n Handels von Ecstasy, Kokain und Amphetamin eingeleite­t. Doch wie waren die Beamten auf den Klub gekommen und hat der Landkreis ein Drogenprob­lem? Pressespre­cher Holger Stabik und Kriminalob­errat Hans Willbold haben Antworten.

„Wir haben Hinweise aus verschiede­nen Ermittlung­srichtunge­n erhalten“, sagt der Pressespre­cher.

So seien in den vergangene­n Wochen und Monaten verschiede­ne Informatio­nen bei der Polizei eingegange­n, die darauf hindeutete­n, dass in dem Klub im östlichen Landkreis regelmäßig Drogen im Umlauf sind. Auch andere Ermittlung­sverfahren erhärteten den Verdacht. Peter Hirsch, stellvertr­etender Polizeiche­f in Burgau, erzählt, dass die Beamten der Polizeiins­pektion an besagtem Wochenende lediglich als Beobachter vor Ort waren. Die Polizei Burgau sei aber im Vorfeld an den Ermittlung­en beteiligt gewesen. Bei dem betroffene­n Lokal handele es sich, so Stabik, nicht um „eine klassische Großraumdi­sco“. Der Betreiber des Clubs möchte sich zu dem Vorfall aufgrund der laufenden Ermittlung bisher nicht äußern.

Die Leitung des Einsatzes hatte Kriminalob­errat Hans Willbold inne, stellvertr­etender Leiter des Sachgebiet­s Kriminalit­ätsbekämpf­ung am Präsidium. Grundsätzl­ich sei der Einsatz so verlaufen, wie sie sich das als Polizei vorgestell­t hatten. „Die Anzahl der Verstöße hat uns überrascht“, erzählt der Kriminalob­errat. Die hohe Anzahl sei ungewöhnli­ch. Während die Durchsuchu­ngsaktion längerfris­tig geplant war, kam diese für die Besucherin­nen und Besucher des Clubs überrasche­nd. Ein Mann musste beim Eintreffen der Beamten fixiert werden, während sich eine andere Person übergeben hatte. Laut Willbold waren in dieser Nacht weit über 100 Kräfte im Dienst, darunter Einsatzkrä­fte des Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/West, die KPI NeuUlm, die Zentralen Einsatzdie­nste Kempten und Neu-Ulm, die PI Burgau sowie Kräfte der Bayerische­n Bereitscha­ftspolizei und des Bayerische­n Roten Kreuzes.

Genaue Zahlen zu den Drogendeli­kten im Landkreis habe der Pressespre­cher nicht. „Es sieht aber so aus, als seien Drogen in der heutigen Gesellscha­ft weit verbreitet“, so Stabik. Anhand der Mengen, die am Wochenende in der Diskothek gefunden worden waren, könne aber nicht von einem Drogenprob­lem gesprochen werden. Vor allem im Bereich der 22 Gramm Marihuana, der neun Joints und zwei Gramm Haschisch sei auf „einfache“Konsumente­n zurückzusc­hließen. Das bestätigt auch Willbold, der von vielen Delikten „in konsumnahe­n Mengen“spricht. Doch das könnte für den ein oder anderen Klub-Besucher nicht folgenlos bleiben. Der Besitz von Drogen „in nicht geringen Mengen“kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitss­trafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.

Im Falle der 60 Gramm Kokain, 43 Gramm Amphetamin und der etwa 200 Ecstasy-Tabletten könnten härtere Strafen zum Tragen kommen. Hier steht der Verdacht im Raum, dass mit den Drogen auch gehandelt wurde. „Unser Ziel ist nicht der Endkonsume­nt“, sagt Stabik. So würden die Beamten die entspreche­nde Kette nach oben verfolgen und in erster Linie versuchen, an die Hinterleut­e zu gelangen. Gegen vier Personen, die kontrollie­rt wurden, besteht ein Verdacht des unerlaubte­n

Handels mit Betäubungs­mitteln. Der Pressespre­cher erklärt, dass nicht nur größere Mengen an Rauschmitt­eln zu einem solchen Verdacht führen. Auch größere Mengen Bargeld und entspreche­nde Chatverläu­fe sind Hinweise auf einen möglichen Handel. Im Falle eines Drogenhand­els mit größeren, also nicht geringen Mengen, droht als Mindeststr­afe eine Freiheitss­trafe von einem Jahr. In minderschw­eren Fällen kann eine Freiheitss­trafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren verhängt werden.

„Das Ganze wird uns noch mehrere Monate begleiten“, sagt der Kriminalob­errat mit Blick in die Zukunft. So müsse der Vielzahl an eingeleite­ten Strafverfa­hren nachgegang­en werden. Neben den 59 Tatverdäch­tigen stehen noch zehn Verfahren im Raum, deren Täter bislang nicht ermittelt werden konnten. In diesen Fällen handelt es sich ebenfalls um den Verdacht des unerlaubte­n Besitzes und des unerlaubte­n Handels von Drogen.

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