So kam die Polizei auf den Klub
Nach monatelanger Ermittlung folgte der Zugriff: 59 Besucher einer Disco im östlichen Landkreis Günzburg sind tatverdächtig. So lief der Einsatz ab.
Die Razzia in einer Diskothek in einem Gewerbegebiet im östlichen Landkreis Günzburg kam nicht von ungefähr. Am Wochenende hatten Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West 165 Besucherinnen und Besucher des Klubs kontrolliert. Das Ergebnis: beträchtliche Mengen Drogen und 59 Tatverdächtige. In der Folge wurden 55 Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und vier Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handels von Ecstasy, Kokain und Amphetamin eingeleitet. Doch wie waren die Beamten auf den Klub gekommen und hat der Landkreis ein Drogenproblem? Pressesprecher Holger Stabik und Kriminaloberrat Hans Willbold haben Antworten.
„Wir haben Hinweise aus verschiedenen Ermittlungsrichtungen erhalten“, sagt der Pressesprecher.
So seien in den vergangenen Wochen und Monaten verschiedene Informationen bei der Polizei eingegangen, die darauf hindeuteten, dass in dem Klub im östlichen Landkreis regelmäßig Drogen im Umlauf sind. Auch andere Ermittlungsverfahren erhärteten den Verdacht. Peter Hirsch, stellvertretender Polizeichef in Burgau, erzählt, dass die Beamten der Polizeiinspektion an besagtem Wochenende lediglich als Beobachter vor Ort waren. Die Polizei Burgau sei aber im Vorfeld an den Ermittlungen beteiligt gewesen. Bei dem betroffenen Lokal handele es sich, so Stabik, nicht um „eine klassische Großraumdisco“. Der Betreiber des Clubs möchte sich zu dem Vorfall aufgrund der laufenden Ermittlung bisher nicht äußern.
Die Leitung des Einsatzes hatte Kriminaloberrat Hans Willbold inne, stellvertretender Leiter des Sachgebiets Kriminalitätsbekämpfung am Präsidium. Grundsätzlich sei der Einsatz so verlaufen, wie sie sich das als Polizei vorgestellt hatten. „Die Anzahl der Verstöße hat uns überrascht“, erzählt der Kriminaloberrat. Die hohe Anzahl sei ungewöhnlich. Während die Durchsuchungsaktion längerfristig geplant war, kam diese für die Besucherinnen und Besucher des Clubs überraschend. Ein Mann musste beim Eintreffen der Beamten fixiert werden, während sich eine andere Person übergeben hatte. Laut Willbold waren in dieser Nacht weit über 100 Kräfte im Dienst, darunter Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, die KPI NeuUlm, die Zentralen Einsatzdienste Kempten und Neu-Ulm, die PI Burgau sowie Kräfte der Bayerischen Bereitschaftspolizei und des Bayerischen Roten Kreuzes.
Genaue Zahlen zu den Drogendelikten im Landkreis habe der Pressesprecher nicht. „Es sieht aber so aus, als seien Drogen in der heutigen Gesellschaft weit verbreitet“, so Stabik. Anhand der Mengen, die am Wochenende in der Diskothek gefunden worden waren, könne aber nicht von einem Drogenproblem gesprochen werden. Vor allem im Bereich der 22 Gramm Marihuana, der neun Joints und zwei Gramm Haschisch sei auf „einfache“Konsumenten zurückzuschließen. Das bestätigt auch Willbold, der von vielen Delikten „in konsumnahen Mengen“spricht. Doch das könnte für den ein oder anderen Klub-Besucher nicht folgenlos bleiben. Der Besitz von Drogen „in nicht geringen Mengen“kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.
Im Falle der 60 Gramm Kokain, 43 Gramm Amphetamin und der etwa 200 Ecstasy-Tabletten könnten härtere Strafen zum Tragen kommen. Hier steht der Verdacht im Raum, dass mit den Drogen auch gehandelt wurde. „Unser Ziel ist nicht der Endkonsument“, sagt Stabik. So würden die Beamten die entsprechende Kette nach oben verfolgen und in erster Linie versuchen, an die Hinterleute zu gelangen. Gegen vier Personen, die kontrolliert wurden, besteht ein Verdacht des unerlaubten
Handels mit Betäubungsmitteln. Der Pressesprecher erklärt, dass nicht nur größere Mengen an Rauschmitteln zu einem solchen Verdacht führen. Auch größere Mengen Bargeld und entsprechende Chatverläufe sind Hinweise auf einen möglichen Handel. Im Falle eines Drogenhandels mit größeren, also nicht geringen Mengen, droht als Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. In minderschweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren verhängt werden.
„Das Ganze wird uns noch mehrere Monate begleiten“, sagt der Kriminaloberrat mit Blick in die Zukunft. So müsse der Vielzahl an eingeleiteten Strafverfahren nachgegangen werden. Neben den 59 Tatverdächtigen stehen noch zehn Verfahren im Raum, deren Täter bislang nicht ermittelt werden konnten. In diesen Fällen handelt es sich ebenfalls um den Verdacht des unerlaubten Besitzes und des unerlaubten Handels von Drogen.