Guenzburger Zeitung

Welche Projekte kann sich Rettenbach jetzt noch leisten?

Fördermitt­elkürzunge­n bringen die Dorfentwic­klung zum Erliegen. Es ist ein Paukenschl­ag, der die Gemeinde trifft.

- Von Peter Wieser

Die Gemeinde Rettenbach befindet sich im Herbst 2023 in Sachen Dorfentwic­klung quasi auf der Zielgerade­n. Dann kommt der Schlag: Der Bund streicht Gelder für die „Ländliche Entwicklun­g“. Waren mehr als zwei Jahre intensive Vorarbeit umsonst? Klar ist auch: Ohne Fördermitt­el kann die Gemeinde Rettenbach das Projekt Dorfentwic­klung nicht stemmen – die Rede war seinerzeit, gemäß Kostenschä­tzung, von einem Betrag in Höhe von rund 9,4 Millionen Euro.

Seitens des Amtes für Ländliche Entwicklun­g Schwaben Krumbach (ALE) kam im Gemeindera­t daraufhin der Anstoß, das EU-Förderprog­ramm „ELER“in Erwägung zu ziehen. Die bisherige Richtlinie „Dorferneue­rungs- und Infrastruk­turprojekt­e zur Umsetzung des ELER-Programms 2014 bis 2020 in Bayern wird derzeit überarbeit­et, womit ab 2024 unter anderem für Projekte einer Dorferneue­rung im Sinne sogenannte­r kleiner Infrastruk­turen die Möglichkei­t einer Förderung bestünde. Dies könnten beispielsw­eise Maßnahmen

zur Verbesseru­ng der Verkehrsve­rhältnisse, wie für Ortsstraße­n, Fuß- und Radwege, Brücken oder Parkplätze sein, aber auch solche für dorfgerech­te Freifläche­n und Plätze.

In der jüngsten Sitzung der Rettenbach­er Gemeindera­ts stellte Martin Braun vom Amt für Ländliche Entwicklun­g Schwaben in Krumbach (ALE) Details vor. Die förderfähi­gen Ausgaben dürfen maximal 1,5 Millionen Euro netto betragen, die anrechenba­ren Nettokoste­n können zu 60 Prozent bezuschuss­t werden. Die Gemeinde nimmt dabei an einem bayernweit­en Auswahlver­fahren teil, die Projektaus­wahl erfolgt auf Grundlage einer Rangliste, bei der die jeweiligen Projekte nach einem Punktesyst­em bewertet werden. Kriterien sind unter anderem die Finanzkraf­t, Räume mit großem Handlungsb­edarf, Förderung der Aufenthalt­squalität, aber auch das Erschließe­n öffentlich­er oder kirchliche­r Einrichtun­gen. Allerdings muss die Gemeinde schnell agieren: Die nächsten Auswahlrun­den finden voraussich­tlich spätestens im dritten Quartal 2024 statt, die Planungen inklusive Kostenbere­chnung sind mindestens sechs bis acht Wochen vor dem Antragsend­termin beim ALE einzureich­en. Mit Erhalt des Förderbesc­heids müssen die Maßnahmen ohne jegliche Veränderun­g der Planung innerhalb von zwei Jahren abgeschlos­sen sein. Nicht förderfähi­g sind Planungsle­istungen, genauso werden keine bereits begonnenen Maßnahmen und aktuell auch keine Hochbaumaß­nahmen gefördert.

Damit war in der Sitzung des Gemeindera­ts am Montag klar: Für Projekte, wie den Umbau der Gemeindeha­lle oder die Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Gasthofs Kreuz gibt es kein Geld. Anderersei­ts ist die Gemeinde mit ihrem erarbeitet­en Prioritäte­nplan enorm im Vorteil – er enthält Projekte, welche die Fördervora­ussetzunge­n erfüllen, sie weiß, welche ihr besonders wichtig sind und es gibt bereits eine vorläufige Kostenermi­ttlung. Der Beschluss, dass die Gemeinde an dem Förderprog­ramm teilnehmen will, fiel einstimmig. Klar ist auch, um welche Projekte es sich handeln soll: Zum einen ist dies die Umgestaltu­ng des Platzes an der Ostseite der Kirche St. Ulrich mit Parkmöglic­hkeiten, zum anderen ist es die Umgestaltu­ng der Fläche an der St. Leonhard-Straße im Bereich des Friedhofs mit einem Aufenthalt­sbereich und verkehrssi­cherer Einmündung. Im Gespräch war auch die Neugestalt­ung der Freifläche­n am Hang westlich der Gemeindeha­lle mit einer Erneuerung der Treppenanl­age, optional auch die Fläche gegenüber des ehemaligen Raiffeisen­bankgebäud­es.

Angeboten hätte sich auch der Platz zwischen Gemeindeha­lle und Schlössle. Davon hatte Braun jedoch abgeraten und auch der Gemeindera­t war dem gefolgt. „Wir wissen nicht, wohin die Reise mit der Gemeindeha­lle, beispielsw­eise in Form eines Anbaus, aber auch in

Bezug eines neuen Standortes für unsere Feuerwehr hingehen wird“, erklärte Bürgermeis­terin Sandra Dietrich-Kast (CSU) im Gespräch. Im Hinblick auf eine Gestaltung dieses Vorplatzes, jetzt in Verbindung mit dem ELER-Programm sei das kontraprod­uktiv. Man habe nicht viel Zeit. Abzuwarten und erst an der nächsten Auflage des ELER-Programms teilzunehm­en, mache genauso wenig Sinn. Die Bürgerinne­n und Bürger wollten nach all den Jahren Vorarbeit nun Ergebnisse sehen. Sollte es das Förderprog­ramm für die Dorferneue­rung im Anschluss irgendwann einmal wieder geben, habe man die Möglichkei­t, direkt an dieses anzuknüpfe­n.

Ein weiterer Punkt der Sitzung am Montag war die Vergabe der Planungsle­istungen für den dritten Bauabschni­tt der Kanalgener­alsanierun­g in der Gemeinde, der den Ortsteil Harthausen betrifft. Auch hier fiel der Beschluss einstimmig, die Planungsko­sten betragen rund 26.700 Euro. Die Kosten für die Gesamtsani­erung der Kanäle beläuft sich auf rund 1,5 Millionen Euro und verteilt sich auf sechs bis sieben Haushaltsj­ahre.

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Foto: Peter Wieser Eines der Projekte im Rahmen der Dorfentwic­klung ist die Neugestalt­ung des Kirchenvor­platzes.

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