Vorwürfe gegen die Bürgermeisterin
Für das geplante Gewerbegebiet muss die Gemeinde Haldenwang Flächen erwerben. Wegen eines Beschlusses über die Vorgehensweise bei Grundstücksverhandlungen hat es nun mächtig gekracht.
Der Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Haldenwanger Gemeinderats am Mittwoch schien eher unscheinbar zu sein: „Änderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 4. Oktober 2023“, so lautete dieser und der führte letztlich zu einem Riesenkrach.
Der Sachverhalt sei bekannt, erklärte Bürgermeisterin Doris Egger, die zunächst den Inhalt eines Schreibens des Landratsamts Günzburg in Auszügen vortrug: Das Landratsamt habe die von der Bürgermeisterin beanstandete Beschlussfassung überprüft. Die Beauftragung und Bevollmächtigung des zweiten und des dritten Bürgermeisters zur Durchführung von Grundstücksverhandlungen im Hinblick auf das Gewerbegebiet sei rechtswidrig und der Beschluss müsse aufgehoben werden. Dieser war damals in nicht öffentlicher Sitzung gefasst worden, Details kamen erst im Verlauf der anschließenden Diskussion zutage.
Die Tatsache, dass ein Schreiben des Landratsamts vorliegt, stieß Dieter Reitenauer auf: Dass Dinge, die vom kompletten Gemeinderat gewollt seien, um etwas für die Gemeinde zu erreichen, nicht aber von der Bürgermeisterin, direkt an das Landratsamt weitergegeben würden, sei noch nie da gewesen.
Das komme dem gleich, als wenn man dem ersten und dem zweiten Bürgermeister nicht vertraue, bei Grunderwerbsverhandlungen mitzuwirken, wenn die Bürgermeisterin keinen Erfolg vorweisen könne. Ihr Vorgänger habe mit seinen Vertretern stets zusammengearbeitet und man habe gemeinsam immer eine akzeptable Lösung gefunden, wenn einer einmal nicht weitergekommen sei.
Hier im Gemeinderat, der ebenfalls zusammenarbeiten wolle, gebe es aber eine Person, die glaube, dies über das Landratsamt verhindern und nach eigenem Willen handeln zu müssen. Die Meinung anderer interessiere die Bürgermeisterin
nicht und das sei ein absolutes No-Go, so Reitenauer.
Ute Kanzler schloss sich an: Man wolle im Team arbeiten, was aber in diesem Fall geschehen sei, sei für die Gemeinde destruktiv. Bürgermeisterin Doris Egger entgegnete:
Die Aussage des Landratsamts liege vor und die Gemeindeordnung sage aus, dass der Gemeinderat nicht per Beschluss über Dinge, die zu den Aufgaben der Bürgermeisterin zählten, bestimmen könne. Zweiter Bürgermeister Michael Straub sah das anders: So wie es aus dem Schreiben des Landratsamts hervorgehe, dass damals anstelle der Ersten Bürgermeisterin deren Vertreter mit den Grundstücksverhandlungen beauftragt werden sollten, sei absolut falsch wiedergegeben. „Das war so nie gesprochen und gewollt.“Das habe sie als Bürgermeisterin gegenüber dem Landratsamt komplett falsch dargestellt.
„Der Beschluss bleibt so bestehen“, betonte Straub und kritisierte außerdem: „So, wie viele andere Beschlüsse, die nicht umgesetzt worden sind.“Auch er werde diesen Beschluss nicht zurücknehmen, erklärte Peter Finkel, der, wie er sagte, verwundert sei, dass dieser Sachverhalt nun im öffentlichen Teil ein Thema sei. Weiter kritisierte Finkel: In den vergangenen drei Jahren habe man lediglich Kosten verursacht, aber keine Ergebnisse hervorgebracht und auch keine Grundstücke erworben. Man habe sich deswegen über Möglichkeiten Gedanken gemacht, wie man vorgehe. Das Tätigen von Rechtsgeschäften wären ohnehin und weiterhin allein Sache der Bürgermeisterin gewesen. Zudem weise das Landratsamt in dem Schreiben darauf hin, dass diese nach eigenem Ermessen einer solchen Vorgehensweise auch hätte zustimmen können. Man wäre weitergekommen und der Beschluss wäre rechtskonform. Bürgermeisterin Egger ließ daraufhin abstimmen, damit der Beschluss aufgehoben werde, stimmte jedoch als einzige dafür. Die Rätinnen und Räte beharrten auf ihrem Standpunkt und sprachen sich geschlossen dagegen aus.