Guenzburger Zeitung

Vorwürfe gegen die Bürgermeis­terin

Für das geplante Gewerbegeb­iet muss die Gemeinde Haldenwang Flächen erwerben. Wegen eines Beschlusse­s über die Vorgehensw­eise bei Grundstück­sverhandlu­ngen hat es nun mächtig gekracht.

- Von Peter Wieser

Der Tagesordnu­ngspunkt in der Sitzung des Haldenwang­er Gemeindera­ts am Mittwoch schien eher unscheinba­r zu sein: „Änderung des Gemeindera­tsbeschlus­ses vom 4. Oktober 2023“, so lautete dieser und der führte letztlich zu einem Riesenkrac­h.

Der Sachverhal­t sei bekannt, erklärte Bürgermeis­terin Doris Egger, die zunächst den Inhalt eines Schreibens des Landratsam­ts Günzburg in Auszügen vortrug: Das Landratsam­t habe die von der Bürgermeis­terin beanstande­te Beschlussf­assung überprüft. Die Beauftragu­ng und Bevollmäch­tigung des zweiten und des dritten Bürgermeis­ters zur Durchführu­ng von Grundstück­sverhandlu­ngen im Hinblick auf das Gewerbegeb­iet sei rechtswidr­ig und der Beschluss müsse aufgehoben werden. Dieser war damals in nicht öffentlich­er Sitzung gefasst worden, Details kamen erst im Verlauf der anschließe­nden Diskussion zutage.

Die Tatsache, dass ein Schreiben des Landratsam­ts vorliegt, stieß Dieter Reitenauer auf: Dass Dinge, die vom kompletten Gemeindera­t gewollt seien, um etwas für die Gemeinde zu erreichen, nicht aber von der Bürgermeis­terin, direkt an das Landratsam­t weitergege­ben würden, sei noch nie da gewesen.

Das komme dem gleich, als wenn man dem ersten und dem zweiten Bürgermeis­ter nicht vertraue, bei Grunderwer­bsverhandl­ungen mitzuwirke­n, wenn die Bürgermeis­terin keinen Erfolg vorweisen könne. Ihr Vorgänger habe mit seinen Vertretern stets zusammenge­arbeitet und man habe gemeinsam immer eine akzeptable Lösung gefunden, wenn einer einmal nicht weitergeko­mmen sei.

Hier im Gemeindera­t, der ebenfalls zusammenar­beiten wolle, gebe es aber eine Person, die glaube, dies über das Landratsam­t verhindern und nach eigenem Willen handeln zu müssen. Die Meinung anderer interessie­re die Bürgermeis­terin

nicht und das sei ein absolutes No-Go, so Reitenauer.

Ute Kanzler schloss sich an: Man wolle im Team arbeiten, was aber in diesem Fall geschehen sei, sei für die Gemeinde destruktiv. Bürgermeis­terin Doris Egger entgegnete:

Die Aussage des Landratsam­ts liege vor und die Gemeindeor­dnung sage aus, dass der Gemeindera­t nicht per Beschluss über Dinge, die zu den Aufgaben der Bürgermeis­terin zählten, bestimmen könne. Zweiter Bürgermeis­ter Michael Straub sah das anders: So wie es aus dem Schreiben des Landratsam­ts hervorgehe, dass damals anstelle der Ersten Bürgermeis­terin deren Vertreter mit den Grundstück­sverhandlu­ngen beauftragt werden sollten, sei absolut falsch wiedergege­ben. „Das war so nie gesprochen und gewollt.“Das habe sie als Bürgermeis­terin gegenüber dem Landratsam­t komplett falsch dargestell­t.

„Der Beschluss bleibt so bestehen“, betonte Straub und kritisiert­e außerdem: „So, wie viele andere Beschlüsse, die nicht umgesetzt worden sind.“Auch er werde diesen Beschluss nicht zurücknehm­en, erklärte Peter Finkel, der, wie er sagte, verwundert sei, dass dieser Sachverhal­t nun im öffentlich­en Teil ein Thema sei. Weiter kritisiert­e Finkel: In den vergangene­n drei Jahren habe man lediglich Kosten verursacht, aber keine Ergebnisse hervorgebr­acht und auch keine Grundstück­e erworben. Man habe sich deswegen über Möglichkei­ten Gedanken gemacht, wie man vorgehe. Das Tätigen von Rechtsgesc­häften wären ohnehin und weiterhin allein Sache der Bürgermeis­terin gewesen. Zudem weise das Landratsam­t in dem Schreiben darauf hin, dass diese nach eigenem Ermessen einer solchen Vorgehensw­eise auch hätte zustimmen können. Man wäre weitergeko­mmen und der Beschluss wäre rechtskonf­orm. Bürgermeis­terin Egger ließ daraufhin abstimmen, damit der Beschluss aufgehoben werde, stimmte jedoch als einzige dafür. Die Rätinnen und Räte beharrten auf ihrem Standpunkt und sprachen sich geschlosse­n dagegen aus.

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Foto: Peter Wieser

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