Guenzburger Zeitung

Winterbach investiert in den Breitbanda­usbau

Die Gemeinde Winterbach nimmt Geld in die Hand, damit die Glasfaseri­nstallatio­n in den nächsten zwei Jahren erfolgen kann. Wofür die Holzwinkel­gemeinde noch Geld ausgibt.

- Von Wolfgang Kahler

Als eine der kleinsten Gemeinden im Landkreis Günzburg macht Winterbach in den nächsten Jahren 1,4 Milliarden Euro locker. Den Löwenantei­l der Investitio­nen verschling­t der Ausbau des Glasfasern­etzes.

Für das ultraschne­lle Internet mit Glasfaserk­abel direkt in jeden Haushalt werden allein 2024 circa 615.000 Euro fällig. Die Investitio­n wird jedoch vom Freistaat mit 90 Prozent gefördert, sodass Winterbach im Endeffekt noch etwa 123.000 Euro zahlen wird. Die Glasfaseri­nstallatio­n soll in den nächsten zwei Jahren erfolgen. Außerdem sind im Etat 350.000 Euro für Grundstück­skäufe eingeplant, weitere Ausgaben entfallen auf die Sanierung des Vereinshei­mes (60.000 Euro), für eine Rücklage für Kläranlage­n-Sanierung (50.000 Euro), Feldwege (10.000 Euro) sowie den Aufbau eines Regionalwe­rks (50.000 Euro). Dieser Punkt der Tagesordnu­ng wurde nach Informatio­nen von Winterbach­s Bürgermeis­ter Reinhard Schieferle jedoch zurückgest­ellt, weil noch zusätzlich­er Informatio­nsbedarf besteht.

Die Holzwinkel­gemeinde muss zur Finanzieru­ng der Ausgaben aus ihren Rücklagen, die mit 1,9 Millionen Euro gut gefüllt sind, heuer 440.000 Euro verwenden. Wegen der Grundsteue­rreform muss Winterbach im nächsten Jahr seine Hebesätze neu festlegen, damit die Belastunge­n der Bürger aufkommens­neutral erfolgen.

Winterbach passt die Gebühren ihres gemeindlic­hen zweigruppi­gen Kindergart­ens an. Dies sei notwendig, weil die Kosten zwischen den Belegungsz­eiten zu gering sei und vom Landratsam­t Günzburg beanstande­t worden, so Bürgermeis­ter Reinhard Schieferle. Die Neuberechn­ung ergibt eine Senkung der Belegungsk­osten von drei bis vier Stunden von bisher 145 pro Kind auf 140 Euro, damit dieser Betreuungs­zeitraum bezahlbar bleibe, heißt es in der Sitzungsvo­rlage. Für die Zeit bis fünf Stunden steigt die Gebühr von bisher 150 auf 160 Euro und ab 2025 auf 165 Euro, bis sechs Stunden von 155 auf 180 beziehungs­weise 190 Euro. Die Gebühren für Kinder unter drei Jahre beträgt künftig 155 Euro (bis drei Stunden) und 160 Euro (bis vier Stunden).

Der Gemeindera­t hat außerdem einer geringfügi­gen Erhöhung des Zuschusses zugunsten der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslo­sigkeit im Landkreis zugestimmt. Diese Stelle arbeitet mit dem Katholisch­en Verband Soziale Dienste (SKM) zusammen, die seit 1997 in Günzburg eine Wärmestube und eine Beratungss­telle für Obdachlose unterhält. Der jährliche Zuschuss erhöht sich von bisher etwa 28.000 auf 52.500 Euro, was lediglich 0.027 Prozent des Kreishaush­altes entspricht.

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Foto: Sina Schuldt, dpa (Symbolbild)

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