Wohnraum für Tiere im Wald
Sogenannte Biotopbäume haben eine Schlüsselfunktion im Waldnaturschutz. Zwei Experten erklären dies an einem Beispiel im Neuburger Gemeindewald.
a. d. Kammel Biotopbäume sind Wohnräume für Spechte, Mopsfledermäuse oder viele andere Tierarten. Wie dies in der Praxis aussieht, stellten jetzt Revierleiter Tobias Vorwieger vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach-Mindelheim, Biodiversitätsbeauftrage Judith Kronberg vom Landratsamt Günzburg und Bürgermeister Markus Dopfer an einem Beispiel im Neuburger Gemeindewald auf Edelstetter Flur östlich von Hirschfelden vor.
Tobias Vorwieger betonte, dass Biotopbäume eine Schlüsselfunktion für den Waldnaturschutz haben, da sehr viele Tier-, Pflanzen-,
Fichten- und Pilzarten mindestens während eines Teils ihres Lebens auf solche Strukturen angewiesen sind. Biotopbäume seien lebende Bäume mit einer oder mehreren ökologischen wertvollen Strukturen. Diese reichen von Specht- und Faulhöhlen, Spalten, Blitzrinnen mit freiliegendem Holz, Pilzfruchtkörpern bis zu Bäumen mit Kronentotholz.
Im Neuburger Gemeindewald sind teilweise solche Strukturen vorhanden. „Wir kommen unserer Vorbildfunktion nach und wollen solche Biotope in unserem Wald belassen und auch ausweisen“, sagt Bürgermeister Dopfer und ergänzt: „Der Wald ist auch Naherholungsgebiet und es ist doch schön, wenn wir als Spaziergänger auch das Klopfen des Spechtes hören oder vielleicht mal eine Fledermaus entdecken“.
Dann sei es ein echtes Walderlebnis. Unumwunden geben die Waldexperten zu, dass es für die privaten oder körperschaftlichen Waldbewirtschafter nicht immer leicht ist, betriebswirtschaftliche und ökonomische Ziele unter einen Hut zu bringen. Gerne fälle man solche Bäume und ersetze sie durch Neuanpflanzung.
„Deshalb gibt es eine staatliche Unterstützung im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms“, so Vorwieger. Eng arbeiten hier die Untere Naturschutzbehörde wie auch die Forstbehörde zusammen. Die Fördergelder seien für die Waldbesitzer letztendlich Anreiz, den ein oder anderen geeigneten Baum stehenzulassen. Interessierte
Waldbesitzer sollten sich deshalb mit ihm in Verbindung setzen. Pro geeignetem Baum ist eine Einmalzahlung zwischen 125 und 220 Euro je nach Größe möglich. Förderfähig sind zehn Biotobäume pro Hektar. Allerdings muss gewährleistet sein, dass die Biotopbäume zwölf Jahre erhalten bleiben. Am besten sei es, wenn ganz Biotopbaumgruppen ausgewiesen werden können. Im Edelstetter Wald wurde zum Beispiel eine jahrzehntealte Eiche entdeckt, wo sich die Mopsfledermaus niedergelassen hat. Und gleich daneben ein weiterer Baum. „Die Mopsfledermaus ist auf ein hohes Quartiersangebot angewiesen“, so Judith Kronberg.
Wie die Expertin betont, wechselt die Mopsfledermaus oft ihr
Quartier. In der Regel nutze sie es nur wenige Tage. Das Tier bilde Wochenstubenverbände, bei den die Teilkolonien meistens aus wenigen Weibchen mit Jungen bestehen.
Die Sommerquartiere von Einzeltieren und Wochenstuben liegen in Waldgebieten und sind dort hinter abstehender Rinde von absterbenden oder toten Bäumen zu finden. Waldbesitzer, die Förderungen aus dem Vertragsnaturprogramm erwägen, sollen ihre Anträge bei der Bayerischen Forstverwaltung zwischen Oktober und in diesem Jahr bis spätestens Mai einreichen.
Vorwieger wie auch Kronberg werden dann gemeinsam beurteilen, ob sich der Baum als Biotopbaum eignet.