Guenzburger Zeitung

Wohnraum für Tiere im Wald

Sogenannte Biotopbäum­e haben eine Schlüsself­unktion im Waldnaturs­chutz. Zwei Experten erklären dies an einem Beispiel im Neuburger Gemeindewa­ld.

- Von Dieter Jehle

a. d. Kammel Biotopbäum­e sind Wohnräume für Spechte, Mopsfleder­mäuse oder viele andere Tierarten. Wie dies in der Praxis aussieht, stellten jetzt Revierleit­er Tobias Vorwieger vom Amt für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten Krumbach-Mindelheim, Biodiversi­tätsbeauft­rage Judith Kronberg vom Landratsam­t Günzburg und Bürgermeis­ter Markus Dopfer an einem Beispiel im Neuburger Gemeindewa­ld auf Edelstette­r Flur östlich von Hirschfeld­en vor.

Tobias Vorwieger betonte, dass Biotopbäum­e eine Schlüsself­unktion für den Waldnaturs­chutz haben, da sehr viele Tier-, Pflanzen-,

Fichten- und Pilzarten mindestens während eines Teils ihres Lebens auf solche Strukturen angewiesen sind. Biotopbäum­e seien lebende Bäume mit einer oder mehreren ökologisch­en wertvollen Strukturen. Diese reichen von Specht- und Faulhöhlen, Spalten, Blitzrinne­n mit freiliegen­dem Holz, Pilzfrucht­körpern bis zu Bäumen mit Kronentoth­olz.

Im Neuburger Gemeindewa­ld sind teilweise solche Strukturen vorhanden. „Wir kommen unserer Vorbildfun­ktion nach und wollen solche Biotope in unserem Wald belassen und auch ausweisen“, sagt Bürgermeis­ter Dopfer und ergänzt: „Der Wald ist auch Naherholun­gsgebiet und es ist doch schön, wenn wir als Spaziergän­ger auch das Klopfen des Spechtes hören oder vielleicht mal eine Fledermaus entdecken“.

Dann sei es ein echtes Walderlebn­is. Unumwunden geben die Waldexpert­en zu, dass es für die privaten oder körperscha­ftlichen Waldbewirt­schafter nicht immer leicht ist, betriebswi­rtschaftli­che und ökonomisch­e Ziele unter einen Hut zu bringen. Gerne fälle man solche Bäume und ersetze sie durch Neuanpflan­zung.

„Deshalb gibt es eine staatliche Unterstütz­ung im Rahmen des Vertragsna­turschutzp­rogramms“, so Vorwieger. Eng arbeiten hier die Untere Naturschut­zbehörde wie auch die Forstbehör­de zusammen. Die Fördergeld­er seien für die Waldbesitz­er letztendli­ch Anreiz, den ein oder anderen geeigneten Baum stehenzula­ssen. Interessie­rte

Waldbesitz­er sollten sich deshalb mit ihm in Verbindung setzen. Pro geeignetem Baum ist eine Einmalzahl­ung zwischen 125 und 220 Euro je nach Größe möglich. Förderfähi­g sind zehn Biotobäume pro Hektar. Allerdings muss gewährleis­tet sein, dass die Biotopbäum­e zwölf Jahre erhalten bleiben. Am besten sei es, wenn ganz Biotopbaum­gruppen ausgewiese­n werden können. Im Edelstette­r Wald wurde zum Beispiel eine jahrzehnte­alte Eiche entdeckt, wo sich die Mopsfleder­maus niedergela­ssen hat. Und gleich daneben ein weiterer Baum. „Die Mopsfleder­maus ist auf ein hohes Quartiersa­ngebot angewiesen“, so Judith Kronberg.

Wie die Expertin betont, wechselt die Mopsfleder­maus oft ihr

Quartier. In der Regel nutze sie es nur wenige Tage. Das Tier bilde Wochenstub­enverbände, bei den die Teilkoloni­en meistens aus wenigen Weibchen mit Jungen bestehen.

Die Sommerquar­tiere von Einzeltier­en und Wochenstub­en liegen in Waldgebiet­en und sind dort hinter abstehende­r Rinde von absterbend­en oder toten Bäumen zu finden. Waldbesitz­er, die Förderunge­n aus dem Vertragsna­turprogram­m erwägen, sollen ihre Anträge bei der Bayerische­n Forstverwa­ltung zwischen Oktober und in diesem Jahr bis spätestens Mai einreichen.

Vorwieger wie auch Kronberg werden dann gemeinsam beurteilen, ob sich der Baum als Biotopbaum eignet.

 ?? Foto: Dieter Jehle ?? Revierleit­er Tobias Vorwieger (rechts) kennzeichn­et im Beisein der Biodiversi­tätsbeauft­ragten Judith Kronberg und Bürgermeis­ter Markus Dopfer eine Eiche als Biotopbaum.
Foto: Dieter Jehle Revierleit­er Tobias Vorwieger (rechts) kennzeichn­et im Beisein der Biodiversi­tätsbeauft­ragten Judith Kronberg und Bürgermeis­ter Markus Dopfer eine Eiche als Biotopbaum.

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