Die wichtigsten Änderungen 2024
Ein neues Jahr bringt Veränderungen mit sich. Dazu zählen die gesetzlichen Überarbeitungen, die sich im täglichen Leben auswirken. Die Lohnsteuerhilfe Bayern gibt einen Überblick.
Senkungen beim Einkom mensteuertarif
Nach dem Inflationsausgleichgesetz von 2022 stieg der steuerliche Grundfreibetrag auf 11.604 Euro pro Person. Verheiratete profitieren vom doppelten Grundfreibetrag von derzeit 23.208 Euro, unabhängig davon, ob beide Ehegatten berufstätig sind. Die Freigrenze für den Soli steigt auf 18.130 Euro. Er wird erst ab einer Einkommensteuerlast in dieser Höhe für Besserverdiener fällig.
Neue Förderbeitragshöhen für Familien
Der Kinderfreibetrag wurde von 6024 auf 6384 Euro pro Kind für beide Elternteile zusammen angehoben. Getrennte Eltern erhalten jeweils den halben Kinderfreibetrag. Darüber hinaus gibt es einen
Freibetrag für den Betreuungsund Erziehungsbedarf eines Kindes von 2928 Euro, der unverändert bleibt. Als zusätzliche Unterstützung für Eltern mit geringem Einkommen gibt es eine Erhöhung des Kinderzuschlags.
Änderungen beim Elterngeld
Für Eltern, deren Kinder nach dem 1. April 2024 auf die Welt kommen, wird die Einkommensgrenze, die den Anspruch auf Elterngeld begründet, von 300.000 Euro auf 200.000 Euro zu versteuerndes gesenkt. Für Alleinerziehende folgt eine Senkung der Elterngeldgrenze auf 150.000 Euro ab April dieses Jahres. Zudem werden die Partnermonate neu geregelt. Eine Aufstockung von zwölf auf vierzehn Monate Elternzeit ist zwar nach wie vor möglich, aber die gemeinsame Elternzeit beider Elternteile wird auf einen Monat reduziert.
Gestiegene Beitragsbemes sungsgrenzen
Für sozialversicherungspflichtige Angestellte sind die Beitragsbemessungsgrenzen
bei der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben worden. Beiträge werden in Westdeutschland nun bis zu einem Monatsgehalt von 7550 Euro und in Ostdeutschland bis 7450 Euro pro Monat fällig. Bei der gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung liegt die neue Beitragsbemessungsgrenze bei 5175 Euro. Die Pflicht, sich gesetzlich krankenzuversichern, hört jetzt bei einem Jahreseinkommen von 69.300 Euro auf.
Hohe Lebenshaltungskosten
Seit 1. Januar sind Restaurantbesuche teurer, denn in der Gastronomie gilt wieder eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Gastronomen und Verbraucher befürchten infolge der Verteuerungen einen Rückgang des Außerhauskonsums, der Lokalschließungen nach sich ziehen könnte. Weiterhin ist der CO²-Preis von 30 auf 45 Euro je Tonne ausgestoßenen Kohlendioxids erhöht worden. Das verteuert nicht nur das Tanken, sondern auch die Heizkosten für Gasund
Ölheizungen erheblich. Auch beim Strompreis muss mit höheren Netzentgelten gerechnet werden. Zusätzlich ist mit Ende Dezember 2023 die Preisbremse für Strom, Gas und Fernwärme vorzeitig gestrichen worden. Dazu kommt, dass Urlaubsreisen mit dem Flugzeug neben den gestiegenen Kerosinkostenaufgrund der Ticketsteuer, die ab Mai um circa 19 Prozent ansteigt, teurer werden. Seit Dezember 2023 müssen Lastwägen auf deutschen Fernstraßen 200 Euro je Tonne freigesetzten Kohlendioxids als Aufschlag entrichten. Die gestiegenen Transportkosten werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Lebensmittel und andere Konsumgüter auswirken.