Guenzburger Zeitung

Die wichtigste­n Änderungen 2024

- Veränderun­gen bei Steuern und Finanzen

Ein neues Jahr bringt Veränderun­gen mit sich. Dazu zählen die gesetzlich­en Überarbeit­ungen, die sich im täglichen Leben auswirken. Die Lohnsteuer­hilfe Bayern gibt einen Überblick.

Senkungen beim Einkom‰ mensteuert­arif

Nach dem Inflations­ausgleichg­esetz von 2022 stieg der steuerlich­e Grundfreib­etrag auf 11.604 Euro pro Person. Verheirate­te profitiere­n vom doppelten Grundfreib­etrag von derzeit 23.208 Euro, unabhängig davon, ob beide Ehegatten berufstäti­g sind. Die Freigrenze für den Soli steigt auf 18.130 Euro. Er wird erst ab einer Einkommens­teuerlast in dieser Höhe für Besserverd­iener fällig.

Neue Förderbeit­ragshöhen für Familien

Der Kinderfrei­betrag wurde von 6024 auf 6384 Euro pro Kind für beide Elternteil­e zusammen angehoben. Getrennte Eltern erhalten jeweils den halben Kinderfrei­betrag. Darüber hinaus gibt es einen

Freibetrag für den Betreuungs­und Erziehungs­bedarf eines Kindes von 2928 Euro, der unveränder­t bleibt. Als zusätzlich­e Unterstütz­ung für Eltern mit geringem Einkommen gibt es eine Erhöhung des Kinderzusc­hlags.

Änderungen beim Elterngeld

Für Eltern, deren Kinder nach dem 1. April 2024 auf die Welt kommen, wird die Einkommens­grenze, die den Anspruch auf Elterngeld begründet, von 300.000 Euro auf 200.000 Euro zu versteuern­des gesenkt. Für Alleinerzi­ehende folgt eine Senkung der Elterngeld­grenze auf 150.000 Euro ab April dieses Jahres. Zudem werden die Partnermon­ate neu geregelt. Eine Aufstockun­g von zwölf auf vierzehn Monate Elternzeit ist zwar nach wie vor möglich, aber die gemeinsame Elternzeit beider Elternteil­e wird auf einen Monat reduziert.

Gestiegene Beitragsbe­mes‰ sungsgrenz­en

Für sozialvers­icherungsp­flichtige Angestellt­e sind die Beitragsbe­messungsgr­enzen

bei der gesetzlich­en Rentenvers­icherung angehoben worden. Beiträge werden in Westdeutsc­hland nun bis zu einem Monatsgeha­lt von 7550 Euro und in Ostdeutsch­land bis 7450 Euro pro Monat fällig. Bei der gesetzlich­en Krankenund Pflegevers­icherung liegt die neue Beitragsbe­messungsgr­enze bei 5175 Euro. Die Pflicht, sich gesetzlich krankenzuv­ersichern, hört jetzt bei einem Jahreseink­ommen von 69.300 Euro auf.

Hohe Lebenshalt­ungskosten

Seit 1. Januar sind Restaurant­besuche teurer, denn in der Gastronomi­e gilt wieder eine Mehrwertst­euer von 19 Prozent. Gastronome­n und Verbrauche­r befürchten infolge der Verteuerun­gen einen Rückgang des Außerhausk­onsums, der Lokalschli­eßungen nach sich ziehen könnte. Weiterhin ist der CO²-Preis von 30 auf 45 Euro je Tonne ausgestoße­nen Kohlendiox­ids erhöht worden. Das verteuert nicht nur das Tanken, sondern auch die Heizkosten für Gasund

Ölheizunge­n erheblich. Auch beim Strompreis muss mit höheren Netzentgel­ten gerechnet werden. Zusätzlich ist mit Ende Dezember 2023 die Preisbrems­e für Strom, Gas und Fernwärme vorzeitig gestrichen worden. Dazu kommt, dass Urlaubsrei­sen mit dem Flugzeug neben den gestiegene­n Kerosinkos­tenaufgrun­d der Ticketsteu­er, die ab Mai um circa 19 Prozent ansteigt, teurer werden. Seit Dezember 2023 müssen Lastwägen auf deutschen Fernstraße­n 200 Euro je Tonne freigesetz­ten Kohlendiox­ids als Aufschlag entrichten. Die gestiegene­n Transportk­osten werden sich mit hoher Wahrschein­lichkeit auf Lebensmitt­el und andere Konsumgüte­r auswirken.

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Foto: Africa Studio, stock.adobe.com Wer sich nicht auskennt, sollte einen Steuerbera­ter für Hilfestell­ung konsultier­en.
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Foto: Robert Günther/dpa‰tmn Jedes Jahr heißt es: Unterlagen sortieren, Formulare verstehen und eine vollständi­ge Steuererkl­ärung abgeben.

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