Demo: Das müssen Teilnehmende und Anlieger wissen
Die Liste der Unterstützer des Bündnisses für Demokratie wird immer länger
Günzburg Es ist ein beispielloser Zusammenschluss, der sich derzeit in Günzburg formiert: Das Günzburger Bündnis gegen Rechtsextremismus hat in den vergangenen Tagen eine große Zahl weiterer Unterstützer gefunden. Und auch die Regeln für die Kundgebung am Samstag stehen mittlerweile fest.
Unter dem Motto „Günzburg zeigt Gesicht – Für Demokratie – jetzt – gegen Hass und Hetze“lädt das Bündnis wie berichtet am Samstag, 3. Februar, ab 14.30 Uhr zur Kundgebung auf den Marktplatz in Günzburg ein, Veranstalter ist die Volkshochschule Günzburg. Zur Liste der Teilnehmenden, auf der wie berichtet neben fast allen politischen Parteien und Gruppierungen auch Kirchen und Religionsgemeinschaften, Vereine und Verbände stehen, sind unter anderem noch die Naturfreunde Günzburg, die Katholische Jugendfürsorge, der Verein Rockcity Günzburg, die Kinder- und Jugendärzte Günzburg, die Alevitische Gemeinde, die Sportschule Sonner und der Fair Weltladen Günzburg dazu gekommen.
Ein breites Bündnis also, das am Samstag Demokratinnen und Demokraten dazu aufruft, gemeinsam auf die Straße zu gehen. Auch das in Krumbach neu formierte Bündnis für Demokratie und Zusammenhalt unterstützt die Günzburger Demonstration. Auf dem Marktplatz wird am Samstag eine Bühne stehen, auf der neben Oberbürgermeister Gerhard Jauernig und Landrat Hans Reichhart weitere Rednerinnen und Redner zu Wort kommen, außerdem sind Musikund Theaterbeiträge geplant.
Die Zufahrten zum Marktplatz sind während der Kundgebung gesperrt. Im gesamten Marktplatzbereich gilt von 11 bis 18 Uhr ein Halteverbot. Die Anwohner kommen über die gewohnten Umfahrungen zu ihren Anwesen. Für Teilnehmer, die mit dem Auto anreisen, stehen in naher Umgebung die Parkhäuser zur Verfügung sowie Parkplätze in der Ichenhauser Straße, Schlachthausstraße, Am Stadtgraben, am Pendlerparkplatz beim Bahnhof.
Die Volkshochschule Günzburg als Veranstalter weist zudem auf die Beachtung und Einhaltung rechtsstaatlicher Grundregeln gemäß dem Bayerischen Versammlungsgesetz hin – unter anderem gilt das Vermummungsverbot, das Mitführen von Hunden während der Versammlung ist untersagt. Auch die Verwendung von Plakaten, Transparenten, Transparentstangen aus Metall oder ähnlichem Material ist untersagt. (mit AZ)