Guenzburger Zeitung

Dilettanti­scher Einbruch in Fahrradlag­er in Günzburg

Die beiden Angeklagte­n wurden auf frischer Tat von der Günzburger Polizei ertappt. Einer hatte sich noch in einem Busch versteckt. Das schildern sie dem Richter.

- Von Wolfgang Kahler

Der Versuch ging gründlich schief: Kurz nachdem zwei Männer die Scheibe am Hintereing­ang eines Fahrradlag­ers in Günzburg zertrümmer­t haben, wurden sie auch schon von der Polizei gefasst. Wegen gemeinscha­ftlichen besonders schweren Diebstahls muss sich das Brüderpaar vor dem Richter verantwort­en.

Auf einem kurzen Handyvideo, das Richter Martin Kramer in der Gerichtsve­rhandlung in dieser Woche zeigt, ist einer der Angeklagte­n zu sehen. Er läuft mit einem über den Kopf gezogenen T-Shirt vom Tatort weg. Im Hintergrun­d jault eine Alarmsiren­e. Die Szene hatten Zeugen dokumentie­rt, die in der Julinacht vergangene­n Jahres auf einem Parkplatz in der Nähe des Geschäfts standen. Sie sahen zwei Männer, die sich mit einem Stemmeisen dem Fahrradlag­er auf dem Areal des Geschäftsz­entrums näherten. Kurz darauf klirrte eine Fenstersch­eibe. Die Täter flüchteten, weit kamen sie jedoch nicht. Die Günzburger Polizei war durch eine Sicherheit­sfirma alarmiert worden und mehrere Streifenwa­gen kamen zum Tatort. Nicht weit von dort entfernt entdeckten die Beamten das verdächtig­e Brüderpaar, einer hatte sich in einem Gebüsch versteckt.

Beide Angeklagte, sie sind ohne Verteidige­r zum Gerichtste­rmin gekommen, räumen ein, dass sie am Fahrradlag­er waren. Eine Dolmetsche­rin übersetzt, dass die Scheibe angeblich schon eingeschla­gen war und sie dahinter eine Stange gefunden hätten.

Nach der vorläufige­n Festnahme hatte ein Alkoholtes­t bei den beiden Verdächtig­en einen ordentlich­en Rauschpege­l ergeben. Sie hatten vor der Tat angeblich einen Kasten Bier und zusammen mit einem weiteren Mann eine Flasche Wodka geleert. Verletzung­en der Männer an Armen und Beinen rührten nach Angaben vor Gericht nicht vom Einbruch, sondern von ihrer Flucht ins Gebüsch. Am Tatort waren keine Blutspuren gefunden worden. Bei dem Versuch, in das Geschäft zu kommen, waren die Angeklagte­n kläglich gescheiter­t, denn hinter der Glastür sicherte ein stählernes Rolltor den Eingang. Als versucht wurde, dieses hochzuschi­eben, wurde der Alarm ausgelöst. Das vermutet der Filialleit­er der Firma als Zeuge.

Die Behauptung­en, sie seien lediglich zufällig am Tatort gewesen, bezeichnet Richter Kramer als „Märchen aus 1001 Nacht“. Er verurteilt die beiden Brüder wegen gemeinscha­ftlichen schweren Diebstahls. Der mit 36 Jahren ältere der beiden Brüder war schon mehrfach aktenkundi­g geworden durch Diebstahl, Fahren unter Alkohol und ohne Führersche­in. Er erhält acht Monate Freiheitss­trafe auf Bewährung und muss außerdem eine Geldauflag­e von 2000 Euro an die Bewährungs­hilfe zahlen, der 31-Jährige bekommt eine Geldstrafe von 125 Tagessätze­n zu 25 Euro, also 3125 Euro. Damit folgt das Gericht exakt dem Antrag der Staatsanwä­ltin, die zumindest ein Teilgestän­dnis der verhindert­en Einbrecher strafmilde­rnd berücksich­tigte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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Foto: Silas Stein, dpa (Symbolbild) Zwei Männer sind bei einem Einbruchsd­iebstahl in Günzburg gescheiter­t. Der Versuch ist dennoch strafbar.

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