Dilettantischer Einbruch in Fahrradlager in Günzburg
Die beiden Angeklagten wurden auf frischer Tat von der Günzburger Polizei ertappt. Einer hatte sich noch in einem Busch versteckt. Das schildern sie dem Richter.
Der Versuch ging gründlich schief: Kurz nachdem zwei Männer die Scheibe am Hintereingang eines Fahrradlagers in Günzburg zertrümmert haben, wurden sie auch schon von der Polizei gefasst. Wegen gemeinschaftlichen besonders schweren Diebstahls muss sich das Brüderpaar vor dem Richter verantworten.
Auf einem kurzen Handyvideo, das Richter Martin Kramer in der Gerichtsverhandlung in dieser Woche zeigt, ist einer der Angeklagten zu sehen. Er läuft mit einem über den Kopf gezogenen T-Shirt vom Tatort weg. Im Hintergrund jault eine Alarmsirene. Die Szene hatten Zeugen dokumentiert, die in der Julinacht vergangenen Jahres auf einem Parkplatz in der Nähe des Geschäfts standen. Sie sahen zwei Männer, die sich mit einem Stemmeisen dem Fahrradlager auf dem Areal des Geschäftszentrums näherten. Kurz darauf klirrte eine Fensterscheibe. Die Täter flüchteten, weit kamen sie jedoch nicht. Die Günzburger Polizei war durch eine Sicherheitsfirma alarmiert worden und mehrere Streifenwagen kamen zum Tatort. Nicht weit von dort entfernt entdeckten die Beamten das verdächtige Brüderpaar, einer hatte sich in einem Gebüsch versteckt.
Beide Angeklagte, sie sind ohne Verteidiger zum Gerichtstermin gekommen, räumen ein, dass sie am Fahrradlager waren. Eine Dolmetscherin übersetzt, dass die Scheibe angeblich schon eingeschlagen war und sie dahinter eine Stange gefunden hätten.
Nach der vorläufigen Festnahme hatte ein Alkoholtest bei den beiden Verdächtigen einen ordentlichen Rauschpegel ergeben. Sie hatten vor der Tat angeblich einen Kasten Bier und zusammen mit einem weiteren Mann eine Flasche Wodka geleert. Verletzungen der Männer an Armen und Beinen rührten nach Angaben vor Gericht nicht vom Einbruch, sondern von ihrer Flucht ins Gebüsch. Am Tatort waren keine Blutspuren gefunden worden. Bei dem Versuch, in das Geschäft zu kommen, waren die Angeklagten kläglich gescheitert, denn hinter der Glastür sicherte ein stählernes Rolltor den Eingang. Als versucht wurde, dieses hochzuschieben, wurde der Alarm ausgelöst. Das vermutet der Filialleiter der Firma als Zeuge.
Die Behauptungen, sie seien lediglich zufällig am Tatort gewesen, bezeichnet Richter Kramer als „Märchen aus 1001 Nacht“. Er verurteilt die beiden Brüder wegen gemeinschaftlichen schweren Diebstahls. Der mit 36 Jahren ältere der beiden Brüder war schon mehrfach aktenkundig geworden durch Diebstahl, Fahren unter Alkohol und ohne Führerschein. Er erhält acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und muss außerdem eine Geldauflage von 2000 Euro an die Bewährungshilfe zahlen, der 31-Jährige bekommt eine Geldstrafe von 125 Tagessätzen zu 25 Euro, also 3125 Euro. Damit folgt das Gericht exakt dem Antrag der Staatsanwältin, die zumindest ein Teilgeständnis der verhinderten Einbrecher strafmildernd berücksichtigte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.