Trotz Gesprächen mit Bürgermeisterin keine Einigung
Die Streitigkeit zwischen der ersten Bürgermeisterin und den Räten geht weiter. Letztere schreiben jetzt, es soll nicht um die Frage gehen, „wer recht hat“.
Der Ärger in Haldenwang findet kein Ende: Erst vor wenigen Tagen hat sich Bürgermeisterin Doris Egger nach Vorwürfen von Gemeinderatsmitgliedern in einer Sitzung zu Wort gemeldet und die Abläufe aus ihrer Sicht geschildert. Jetzt meldet sich der „gesamte, geschlossene Gemeinderat Haldenwang“mit einer Stellungnahme zu Wort, die an unsere Redaktion ging. Man möchte damit „einige Anmerkungen machen und Klarstellungen vornehmen“. Alle zwölf Räte haben ihren Namen darunter gesetzt.
Bei einem Gemeinderatsbeschluss ist es wie berichtet in der Januar-Sitzung zum Streit gekommen, bei dem aus dem Rat
Vorwürfe gegen die Bürgermeisterin laut wurden. Es ging um den Grundstückserwerb für das geplante Gewerbegebiet.
Die Räte bedauern, dass Egger nicht den direkten Dialog in der Sitzung geführt habe, sondern den Weg über die Zeitung ging, um „ihre Sichtweise und die Zurückweisung der Vorwürfe“darzulegen. „Als Gemeinderat möchten wir geschlossen jedoch darauf hinweisen, dass es wichtig ist, die verschiedenen Perspektiven zu berücksichtigen, um ein umfassendes Bild der Situation zu erhalten.“
Der Hintergrund des Konflikts liege im Beschluss, die zweiten und dritten Bürgermeister mit eigenständigen Grundstücksverhandlungen zu bevollmächtigen. „Dies geschah zum Wohle der Gemeinde, ohne den Hintergrund zu haben, die Bürgermeisterin in ihren Befugnissen zu beschneiden, sondern im Team ein gemeinsam gestecktes Ziel zu erreichen“, schildert der Rat und schreibt weiter: „Um hier eine saubere Linie zu
fahren, erschien es sinnvoller, dass für einen begrenzten Zeitraum die Verhandlungen vom zweiten und dritten Bürgermeister geführt werden“. Es liege den Lokalpolitikern fern, das Gemeindeorgan „Erste Bürgermeisterin“in seinen gesetzlich geregelten Aufgaben und seinem Außenvertretungsrecht
zu verletzen. Man sei einstimmig im Rat zu dem Schluss gekommen, dass wenn Gespräche stocken und kein weiteres Vorangehen möglich erscheinen, ein anderes Vorgehen ratsam sei. „Dies war in der Vergangenheit immer eine Selbstverständlichkeit und auch stets gewinnbringend.“
Der gesamte Vorgang sei im nicht öffentlichen Teil der Sitzung behandelt, somit hätte nach Außen auch keine Beschneidung der Befugnisse stattgefunden.
„Weiterhin wurde explizit aufgenommen, dass das eigentliche Rechtsgeschäft ausschließlich von der ersten Bürgermeisterin abzuschließen ist“, schildern die Räte in ihrem Schreiben. Es gehe hier nicht darum, wer recht hat, „sondern wie wir eine anständige Gemeindepolitik betreiben können, zum Wohl der Bürger, welche uns gewählt haben“. Trotz Gesprächen sei es nicht möglich gewesen, eine Einigung zu erzielen.
Laut Landratsamt seien nun zwei Möglichkeiten zur Einigung offen, „denn der erste Bürgermeister kann seine Befugnisse den weiteren Bürgermeistern übertragen, […] inwieweit er davon Gebrauch mache, stünde in seinem Ermessen“. Bei einer 12:1 Abstimmung des Gemeinderates wäre es zu überlegen, ob eine Vorsitzende nicht ihre Ansichten zurückstellen
Die Räte bedauern den Weg über die Zeitung.
Räte wollen anständige Gemeindepolitik.
könnte und zur Wahrung des Gemeindewohls diesen Mehrheitsbeschluss umsetzt, finden die zwölf Politiker.
Sie möchten auch „auf die von der Bürgermeisterin angesprochene Kritik an der Zusammenarbeit im Gremium eingehen“. Regelmäßige Treffen mit Zweiten und Dritten Bürgermeister seien angestrebt gewesen, „jedoch seien diese nur zweimal innerhalb von drei Jahren wahrgenommen worden“.
„Die Zusammenarbeit mit der Bürgermeisterin ist für uns von zentraler Bedeutung, und wir sind bereit, konstruktive Lösungen zu finden, die im besten Interesse der Gemeinde liegen.“Laut Gemeindeordnung überwache der Gemeinderat die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse. „Und hier liegt wohl seit geraumer Zeit das Problem, dass (wie auch in diesem aktuellen Fall) einige Mehrheitsbeschlüsse des Gemeinderates von der Vorsitzenden nicht akzeptiert werden.“(AZ, rjk)