Brand im Kindergarten Heilig-Geist: Anklage erhoben
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die zwei Teenager wegen Brandstiftung erhoben. Die Verhandlung vor dem Jugendrichter in Günzburg wird nicht öffentlich sein.
Mehr als ein halbes Jahr ist vergangen, seit ein verheerender Brand den Kindergarten Heilig Geist zerstört hat. In der Nacht des 15. Juli war eine Mülltonne unter dem Vordach des Kindergartens in Brand geraten, 110 Feuerwehrkräfte waren stundenlang damit beschäftigt, das Feuer unter Kontrolle zu bringen. Der Schaden ging in die Millionen, das 50 Jahre alte Gebäude war in der Folge nicht mehr nutzbar. Nur wenige Tage danach ermittelte die Kripo Neu-Ulm zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren als Verdächtige. Sechs Monate später wurde nun Anklage gegen die beiden erhoben. Das teilte Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm auf Nachfrage mit.
Mitten in der Nacht des 15. Juli ging bei der Feuerwehr Günzburg der Alarm ein. Durch Flammen einer brennenden Mülltonne und die Hitzeentwicklung griff das Feuer auf den Dachstuhl des Kindergartens über. Die Brandursache war zunächst unklar, die Kripo NeuUlm übernahm die Ermittlungen und suchte Zeugen. Nicht einmal eine Woche danach meldete die Polizei, sie habe zwei Tatverdächtige im Alter von 14 und 15 Jahren identifiziert, deren Wohnungen durchsucht und die beiden zum Sachverhalt befragt. Was genau in der Nacht passiert war, blieb lange unklar. Erst Ende des Jahres teilte das Präsidium Schwaben Süd-West auf Nachfrage unserer Redaktion mit, dass die Kripo die Ermittlungen abgeschlossen habe und der Fall bei der Staatsanwaltschaft Memmingen
liege. Während es zunächst hieß, dass die zwei Jugendlichen gegenüber der Polizei geständig gewesen seien, teilte Oberstaatsanwalt Thamm jetzt mit: „Zumindest einer der beiden scheint geständig zu sein.“Allerdings auch nicht sofort, der Jugendliche sei im Laufe der Befragungen „eingeknickt“. Auf das Duo war die Polizei über eine Handynummer gekommen, über die in der Nacht des Brandes der Notruf bei der Feuerwehr eingegangen war. Laut Staatsanwaltschaft hatten sich die Buben zum Zelten verabredet, seien in der Nacht losgezogen und über den Zaun des Kindergartens gestiegen. Sie hätten gezündelt, die Mülltonne in Brand gesteckt und noch versucht, selbst zu löschen. Als sie dies nicht schafften, wählten sie den Notruf und machten sich aus dem Staub. Die Polizei verfolgte später die Nummer zurück, da erklärten die Buben, dass sie nur Zeugen gewesen seien und ein Unbekannter das Feuer gelegt habe. Erst nach mehreren Befragungen kam heraus, dass sie selbst für den Brand verantwortlich waren. Da beide zur Tatzeit älter als 14 waren, sind sie auch strafmündig. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die jetzt 15- und 16-Jährigen erhoben. Wie Thamm erklärte, wird den beiden gemeinschaftliche Sachbeschädigung und fahrlässige Brandstiftung zur Last gelegt. Der Fall werde vor dem Amtsgericht Günzburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Amtsdirektor Hans-Peter Dischinger bestätigte dies, ein Termin für die Verhandlung stehe aber noch nicht fest. Welche Strafe den Buben droht, kann Thamm nicht sagen. Beim Jugendrichter gebe es keinen Strafrahmen, es gehe primär nicht um Strafe, sondern um Erziehung. Der Richter könne Erziehungsmaßregeln, Arbeitsstunden, Arrest oder gar eine Jugendstrafe erteilen. In diesem speziellen Fall handle es sich nicht um eine „Lappalie“, da ein Kindergarten abgebrannt und Millionenschaden entstanden sei.