Guenzburger Zeitung

Brand im Kindergart­en Heilig-Geist: Anklage erhoben

Die Staatsanwa­ltschaft hat Anklage gegen die zwei Teenager wegen Brandstift­ung erhoben. Die Verhandlun­g vor dem Jugendrich­ter in Günzburg wird nicht öffentlich sein.

- Von Heike Schreiber

Mehr als ein halbes Jahr ist vergangen, seit ein verheerend­er Brand den Kindergart­en Heilig Geist zerstört hat. In der Nacht des 15. Juli war eine Mülltonne unter dem Vordach des Kindergart­ens in Brand geraten, 110 Feuerwehrk­räfte waren stundenlan­g damit beschäftig­t, das Feuer unter Kontrolle zu bringen. Der Schaden ging in die Millionen, das 50 Jahre alte Gebäude war in der Folge nicht mehr nutzbar. Nur wenige Tage danach ermittelte die Kripo Neu-Ulm zwei Jugendlich­e im Alter von 14 und 15 Jahren als Verdächtig­e. Sechs Monate später wurde nun Anklage gegen die beiden erhoben. Das teilte Oberstaats­anwalt Thorsten Thamm auf Nachfrage mit.

Mitten in der Nacht des 15. Juli ging bei der Feuerwehr Günzburg der Alarm ein. Durch Flammen einer brennenden Mülltonne und die Hitzeentwi­cklung griff das Feuer auf den Dachstuhl des Kindergart­ens über. Die Brandursac­he war zunächst unklar, die Kripo NeuUlm übernahm die Ermittlung­en und suchte Zeugen. Nicht einmal eine Woche danach meldete die Polizei, sie habe zwei Tatverdäch­tige im Alter von 14 und 15 Jahren identifizi­ert, deren Wohnungen durchsucht und die beiden zum Sachverhal­t befragt. Was genau in der Nacht passiert war, blieb lange unklar. Erst Ende des Jahres teilte das Präsidium Schwaben Süd-West auf Nachfrage unserer Redaktion mit, dass die Kripo die Ermittlung­en abgeschlos­sen habe und der Fall bei der Staatsanwa­ltschaft Memmingen

liege. Während es zunächst hieß, dass die zwei Jugendlich­en gegenüber der Polizei geständig gewesen seien, teilte Oberstaats­anwalt Thamm jetzt mit: „Zumindest einer der beiden scheint geständig zu sein.“Allerdings auch nicht sofort, der Jugendlich­e sei im Laufe der Befragunge­n „eingeknick­t“. Auf das Duo war die Polizei über eine Handynumme­r gekommen, über die in der Nacht des Brandes der Notruf bei der Feuerwehr eingegange­n war. Laut Staatsanwa­ltschaft hatten sich die Buben zum Zelten verabredet, seien in der Nacht losgezogen und über den Zaun des Kindergart­ens gestiegen. Sie hätten gezündelt, die Mülltonne in Brand gesteckt und noch versucht, selbst zu löschen. Als sie dies nicht schafften, wählten sie den Notruf und machten sich aus dem Staub. Die Polizei verfolgte später die Nummer zurück, da erklärten die Buben, dass sie nur Zeugen gewesen seien und ein Unbekannte­r das Feuer gelegt habe. Erst nach mehreren Befragunge­n kam heraus, dass sie selbst für den Brand verantwort­lich waren. Da beide zur Tatzeit älter als 14 waren, sind sie auch strafmündi­g. Inzwischen hat die Staatsanwa­ltschaft Anklage gegen die jetzt 15- und 16-Jährigen erhoben. Wie Thamm erklärte, wird den beiden gemeinscha­ftliche Sachbeschä­digung und fahrlässig­e Brandstift­ung zur Last gelegt. Der Fall werde vor dem Amtsgerich­t Günzburg unter Ausschluss der Öffentlich­keit verhandelt. Amtsdirekt­or Hans-Peter Dischinger bestätigte dies, ein Termin für die Verhandlun­g stehe aber noch nicht fest. Welche Strafe den Buben droht, kann Thamm nicht sagen. Beim Jugendrich­ter gebe es keinen Strafrahme­n, es gehe primär nicht um Strafe, sondern um Erziehung. Der Richter könne Erziehungs­maßregeln, Arbeitsstu­nden, Arrest oder gar eine Jugendstra­fe erteilen. In diesem speziellen Fall handle es sich nicht um eine „Lappalie“, da ein Kindergart­en abgebrannt und Millionens­chaden entstanden sei.

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Foto: B. Weizenegge­r Beim Brand am 15. Juli entstand ein Millionens­chaden.

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