Wann die Geflüchteten einziehen könnten
Im ehemaligen Gasthof Falk in Krumbach ist ein Übergangswohnheim für 73 Personen geplant. Zuletzt war das Nutzungsänderungsprojekt ins Stocken geraten.
Noch nicht unter Dach und Fach ist der Mietvertrag mit der Regierung von Schwaben für den ehemaligen Gasthof Falk mit Hotel, der in ein Übergangswohnheim umgewandelt wird. Den Inhaber von Metzgerei und Gasthof, Martin Falk, hatten Personalprobleme zur Schließung des Betriebs Anfang vergangenen Jahres bewogen. Im Frühjahr 2023 war der Umbauantrag im Krumbacher Bauausschuss vorgestellt worden. Demnach sollen die Falk-Gebäude in der Heinrich-Sinz-Straße/Synagogengasse 28 Zimmer beherbergen, in denen 73 Personen unterkommen sollen. Nach den Plänen der Regierung von Schwaben soll das Objekt als Übergangswohnheim genutzt werden für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Menschen, die über humanitäre Aufnahmeprogramme einreisen. Zuletzt war der Umbau ins Stocken geraten, und in Krumbach fragte man sich, was der Grund dafür sein könnte.
Die Regierung von Schwaben erklärte auf Anfrage, dass der Vermieter brandschutzfachliche Fragen mit Sachverständigen hätte klären müssen. Dies sei aber inzwischen erfolgt, so Pressesprecher Wolfgang Miller. Und so sind nach monatelangem Ruhen der Arbeiten im Vorbeigehen auch wieder Geräusche von Umbauarbeiten zu hören. Die Bautafel im Schaukasten an der Außenfassade, wo einst die Speisekarte hing, zeigt eine Nutzungsänderung an, die mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 24. August 2023 bauaufsichtlich genehmigt worden ist. Die Regierung von Schwaben teilt mit, dass bereits einige Räumlichkeiten entkernt worden seien, aus denen Zimmer für die Bewohnerinnen und Bewohner geschaffen werden müssen. Diese Umbauten erfolgten jedoch durch den Vermieter. Die Regierung von Schwaben habe dafür keine Aufträge erteilt.
Bis allerdings wirklich Geflüchtete im Übergangswohnheim unterkommen können, braucht es noch Zeit. Zuerst müssten die Umbaumaßnahmen abgeschlossen werden. Einen genauen Zeitpunkt für die Inbetriebnahme könne man seitens der Regierung von Schwaben daher noch nicht benennen. Man rechne aber zum derzeitigen Stand mit einer Inbetriebnahme im Herbst/Winter 2024.
Um auch in Zukunft alle Schutzsuchenden unterbringen zu können, sucht die Regierung von Schwaben im gesamten Regierungsbezirk nach Unterkünften für Flüchtlinge. Die bestehenden seien bereits nahezu voll belegt, so die Auskunft an die Redaktion. Im Landkreis Günzburg leben nach Auskunft der Pressestelle des Landkreises derzeit rund 650 Personen, die sich im laufenden Asylverfahren befinden und im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind. Außerdem leben neben diesen Personen im laufenden Asylverfahren weitere Personengruppen wie zum Beispiel Asylbewerber, die anerkannt sind, aber noch keinen eigenen Wohnraum finden konnten, sowie eine große Anzahl an ukrainischen Flüchtlingen, die ebenfalls noch keinen eigenen Wohnraum finden konnten. Wer anerkannt asylberechtigt ist und dort noch lebt, gilt im Verwaltungsjargon als sogenannter Fehlbeleger. Insgesamt leben derzeit in den staatlichen dezentralen Unterkünften des Landratsamtes Günzburg rund 1250 Personen. Für derzeit 84 vollziehbar Ausreisepflichtige, deren Asylverfahren abgelehnt wurden, ist die Ausländerbehörde am Landratsamt derzeit zuständig. Und die Zentrale Ausländerbehörde ist zusätzlich auf den Landkreis Günzburg bezogen für 145 vollziehbar ausreisepflichtige Personen zuständig.
Neben den 31 Unterkünften des Landratsamtes betreibt die Regierung von Schwaben noch eine sogenannte Anker-Dependance in Günzburg, die im September eröffnet wurde, sowie zwei Übergangswohnheime und vier Gemeinschaftsunterkünfte.
Die meisten Geflüchteten auf einmal kamen im Februar 2023 in den Landkreis Günzburg. Damals waren es 139 Personen. Die meisten davon waren Ukrainer. Die Zahlen für September 2023, ebenfalls einem Monat mit viel Zuwanderung, lagen bei 115 Personen, im Oktober 2023 bei 119 Personen. Diese Zahlen umfassen jeweils
Asylbewerber und ukrainische Flüchtlinge zusammen. Für diese Personen mietet das staatliche Landratsamt Gebäude im Namen des Freistaats Bayern an, um sie unterzubringen. Es sind 31 Gebäude im Landkreis Günzburg. Die Kosten für den Betrieb der Unterkünfte (Mietzahlungen, Nebenkosten) werden direkt über den Haushalt des Freistaats Bayern abgewickelt. Der Freistaat übernimmt damit die Kosten für die Unterbringung.
Im ehemaligen Falk wird unterdessen gewerkelt. Kurz kann die Redaktion mit Martin Falk als ehemaligem Betreiber von Metzgerei und Hotel sprechen. Er erklärt knapp, dass ein Investor das Ganze übernommen habe und er keine Stellungnahme zu den Umbauarbeiten abgebe. Laut Regierung von Schwaben stehe man kurz vor Abschluss des Mietvertrags. An welche Bedingungen dieser noch geknüpft ist, darüber hält sich die Regierung bedeckt. Wer letztendlich der Vermieter ist, ob ein Investor als natürliche Person oder eine Firma, teilt die Regierung von Schwaben nicht mit.