Guenzburger Zeitung

Eskalation auf Weihnachts­markt: Zwei Männer vor Gericht

Auf der Schlosswei­hnacht in Burgau geht ein Duo auf das Sicherheit­spersonal los. Im Prozess fließt plötzlich Bargeld.

- Von Celine Theiss

Der Abend sei aus dem Ruder gelaufen. Diese Erklärung bringen die beiden Angeklagte­n aus dem nördlichen Landkreis vor dem Günzburger Amtsgerich­t hervor, denn auf der Burgauer Schlosswei­hnacht im Jahr 2022 haben sie das Sicherheit­spersonal beleidigt, bedroht und geschlagen. Der 34-Jährige und jüngere der beiden beleidigte im Anschluss des Vorfalls Polizeibea­mte mit Worten wie „ihr Bullen seid scheiße“und „kleiner Hurensohn“. Laut der Anklagesch­rift, die die Staatsanwä­ltin verliest, handelt es sich dabei um gefährlich­e Körperverl­etzung, Bedrohung und Beleidigun­g. Doch wie konnte es zu einer solchen Eskalation zweier unbescholt­ener junger Familienvä­ter kommen?

Kurz nach Beginn der Verhandlun­g zeichnet sich ab, es könnte glimpflich für die beiden Familienvä­ter ausgehen. Doch vorher möchte die Richterin die Geschädigt­en hören, die als Zeugen aussagen. Zuerst wird der Security-Mitarbeite­r angehört, der auch den Einsatz an diesem Abend auf der Schlosswei­hnacht geleitet hat. Der 34-Jährige erzählt, dass sie zunächst vom Veranstalt­er über einen stark alkoholisi­erten Mann informiert wurden. Nach einem kurzen Gespräch und der Bitte, besser aufzupasse­n, habe er sich wieder entfernt. Doch der Zustand des 34-jährigen Beschuldig­ten hätte eine Verbesseru­ng der Situation nicht zugelassen.

Der Security-Mitarbeite­r erzählt weiter, wie er und ein weiterer Kollege den Störenfrie­d und seinen 35-jährigen Kumpel vor den Schlosshof begleitete­n. Die ersten Ermahnunge­n und die Aufforderu­ng, auf seinen betrunkene­n Freund aufzupasse­n, waren erfolglos. Dieser hatte zuvor ebenfalls gut Alkohol getankt. Die beiden Angeklagte­n pöbelten laut dem Sicherheit­smann an den Ständen außerhalb des Schlosses. Schließlic­h sprachen er und sein Arbeitskol­lege ein komplettes Zutrittsve­rbot für diesen Tag aus – und dann eskalierte

die Situation. Zunächst beleidigte­n die beiden den 34-Jährigen nach eigener Aussage mit vulgären und rassistisc­hen Schimpfwör­tern. Da die beiden die Weihnachts­markt-Tassen mitnehmen wollten, bedrohte der 34-jährige Beschuldig­te den Security-Mann und sagte, „Fass die Tasse an und ich schlag’ dir ins Gesicht!“Schließlic­h ließen sie die beiden Beschuldig­ten die Tassen mitnehmen und hörten zunächst nichts mehr von ihnen. „Aus dem Nichts“griffen die beiden die Sicherheit­smitarbeit­er an, dem 31-Jährigen wurde mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Als letzterer Hilfe rief, war der ältere Security-Mann kurzzeitig auf sich alleine gestellt. Auch er trug Blessuren an der Hand davon. Die Polizei griff die beiden Beschuldig­ten später in der Stadt auf.

Bereits im Vorfeld meldete sich der jüngere Angeklagte per Anwaltssch­reiben bei den Geschädigt­en. Darin entschuldi­gte er sich und bot Entschädig­ungszahlun­gen an, die die Sicherheit­sleute auch angenommen hatten. Aber auch vor Gericht zeigten sich die beiden Familienvä­ter demütig. Nach der ersten Zeugenauss­age meldete sich der ältere Beschuldig­te zu Wort, entschuldi­gte sich beim Security-Mann und bot ihm 250 Euro in bar als Entschädig­ung an.

Dieser willigte ein und sie gaben sich die Hand. Auch der jüngere Beschuldig­te entschuldi­gte sich nochmals persönlich und per Handschlag. Und auch der 31-Jährige bekam 250 Euro Entschädig­ung noch im Gerichtssa­al und jeweils einen Händedruck.

„Das war ganz großer Mist. Warum betrinkt man sich so, dass das ganze Leben durcheinan­der gerät?“, sagt die Richterin zu den beiden Angeklagte­n. Das Video der Polizei, auf dem der 34-Jährige die Beamten beleidigt, lasse sich sehen. Dass die Polizei einen Strafantra­g zurücknimm­t, hätte sie nun zum ersten Mal gesehen. Er hatte sich am Tag nach dem Vorfall direkt bei den Polizisten in Burgau entschuldi­gt. Letztlich wird das Verfahren eingestell­t. Die beiden Männer müssen schließlic­h eine Geldauflag­e an gemeinnütz­ige Organisati­onen zahlen. Der 35-Jährige soll nun 3000 Euro an die Stiftung Kulturland­schaft Günztal und der 34-Jährige 3500 Euro an die ARBE Psychosozi­ale Hilfsgemei­nschaft e. V. überweisen.

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Foto: Wieser (Archivbild) Zwei Männer greifen auf der Burgauer Schlosswei­hnacht 2022 das Sicherheit­spersonal an. Der Fall landet nun vor Gericht.

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