Eskalation auf Weihnachtsmarkt: Zwei Männer vor Gericht
Auf der Schlossweihnacht in Burgau geht ein Duo auf das Sicherheitspersonal los. Im Prozess fließt plötzlich Bargeld.
Der Abend sei aus dem Ruder gelaufen. Diese Erklärung bringen die beiden Angeklagten aus dem nördlichen Landkreis vor dem Günzburger Amtsgericht hervor, denn auf der Burgauer Schlossweihnacht im Jahr 2022 haben sie das Sicherheitspersonal beleidigt, bedroht und geschlagen. Der 34-Jährige und jüngere der beiden beleidigte im Anschluss des Vorfalls Polizeibeamte mit Worten wie „ihr Bullen seid scheiße“und „kleiner Hurensohn“. Laut der Anklageschrift, die die Staatsanwältin verliest, handelt es sich dabei um gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung. Doch wie konnte es zu einer solchen Eskalation zweier unbescholtener junger Familienväter kommen?
Kurz nach Beginn der Verhandlung zeichnet sich ab, es könnte glimpflich für die beiden Familienväter ausgehen. Doch vorher möchte die Richterin die Geschädigten hören, die als Zeugen aussagen. Zuerst wird der Security-Mitarbeiter angehört, der auch den Einsatz an diesem Abend auf der Schlossweihnacht geleitet hat. Der 34-Jährige erzählt, dass sie zunächst vom Veranstalter über einen stark alkoholisierten Mann informiert wurden. Nach einem kurzen Gespräch und der Bitte, besser aufzupassen, habe er sich wieder entfernt. Doch der Zustand des 34-jährigen Beschuldigten hätte eine Verbesserung der Situation nicht zugelassen.
Der Security-Mitarbeiter erzählt weiter, wie er und ein weiterer Kollege den Störenfried und seinen 35-jährigen Kumpel vor den Schlosshof begleiteten. Die ersten Ermahnungen und die Aufforderung, auf seinen betrunkenen Freund aufzupassen, waren erfolglos. Dieser hatte zuvor ebenfalls gut Alkohol getankt. Die beiden Angeklagten pöbelten laut dem Sicherheitsmann an den Ständen außerhalb des Schlosses. Schließlich sprachen er und sein Arbeitskollege ein komplettes Zutrittsverbot für diesen Tag aus – und dann eskalierte
die Situation. Zunächst beleidigten die beiden den 34-Jährigen nach eigener Aussage mit vulgären und rassistischen Schimpfwörtern. Da die beiden die Weihnachtsmarkt-Tassen mitnehmen wollten, bedrohte der 34-jährige Beschuldigte den Security-Mann und sagte, „Fass die Tasse an und ich schlag’ dir ins Gesicht!“Schließlich ließen sie die beiden Beschuldigten die Tassen mitnehmen und hörten zunächst nichts mehr von ihnen. „Aus dem Nichts“griffen die beiden die Sicherheitsmitarbeiter an, dem 31-Jährigen wurde mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Als letzterer Hilfe rief, war der ältere Security-Mann kurzzeitig auf sich alleine gestellt. Auch er trug Blessuren an der Hand davon. Die Polizei griff die beiden Beschuldigten später in der Stadt auf.
Bereits im Vorfeld meldete sich der jüngere Angeklagte per Anwaltsschreiben bei den Geschädigten. Darin entschuldigte er sich und bot Entschädigungszahlungen an, die die Sicherheitsleute auch angenommen hatten. Aber auch vor Gericht zeigten sich die beiden Familienväter demütig. Nach der ersten Zeugenaussage meldete sich der ältere Beschuldigte zu Wort, entschuldigte sich beim Security-Mann und bot ihm 250 Euro in bar als Entschädigung an.
Dieser willigte ein und sie gaben sich die Hand. Auch der jüngere Beschuldigte entschuldigte sich nochmals persönlich und per Handschlag. Und auch der 31-Jährige bekam 250 Euro Entschädigung noch im Gerichtssaal und jeweils einen Händedruck.
„Das war ganz großer Mist. Warum betrinkt man sich so, dass das ganze Leben durcheinander gerät?“, sagt die Richterin zu den beiden Angeklagten. Das Video der Polizei, auf dem der 34-Jährige die Beamten beleidigt, lasse sich sehen. Dass die Polizei einen Strafantrag zurücknimmt, hätte sie nun zum ersten Mal gesehen. Er hatte sich am Tag nach dem Vorfall direkt bei den Polizisten in Burgau entschuldigt. Letztlich wird das Verfahren eingestellt. Die beiden Männer müssen schließlich eine Geldauflage an gemeinnützige Organisationen zahlen. Der 35-Jährige soll nun 3000 Euro an die Stiftung Kulturlandschaft Günztal und der 34-Jährige 3500 Euro an die ARBE Psychosoziale Hilfsgemeinschaft e. V. überweisen.