Guenzburger Zeitung

BFV zeigt Gewalt und Hass die Rote Karte

Amateurspo­rt: Der Bayerische Fußball-Verband kooperiert im Kampf gegen Rassismus, Diskrimini­erung und Antisemiti­smus mit der Generalsta­atsanwalts­chaft.

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Im Kampf gegen jedwede Form von Rassismus, Diskrimini­erung und Antisemiti­smus auf den Fußballplä­tzen im Freistaat kooperiert der Bayerische FußballVer­band (BFV) fortan mit der Generalsta­atsanwalts­chaft München. Das gab der BFV via Pressemitt­eilung bekannt. Ungeachtet der sportgeric­htlichen Aufarbeitu­ng meldet der BFV Fälle von Tragweite auch an die Justiz weiter, die nach Prüfung eigene Strafverfa­hren anstrengen und damit auch Urteile vor ordentlich­en Gerichten erwirken kann. Eine entspreche­nde Zusammenar­beit, die deutschlan­dweit einmalig ist, haben der Generalsta­atsanwalt in München, Reinhard Röttle, und BFV-Präsident Christoph Kern jetzt offiziell in München besiegelt. Schirmherr ist mit Georg Eisenreich der Bayerische Staatsmini­ster der Justiz.

„Die große Mehrheit der Spieler und Fans ist friedlich. In der Saison 2022/23 waren laut ‚DFB-Lagebild Amateurfuß­ball‘ aber auch einige schwarze Schafe bei den insgesamt 185.281 digital erfassten Spielen unterwegs. Es wurden 315 Gewaltvorf­älle und 196 Diskrimini­erungen in Bayern gemeldet. 87 Spiele mussten abgebroche­n werden. In Fällen antisemiti­scher, rassistisc­her oder sonst menschenfe­indlicher Straftaten muss der

Rechtsstaa­t besonders genau hinschauen und konsequent vorgehen“, betont Justizmini­ster Georg Eisenreich bei der Unterzeich­nung der Kooperatio­nsvereinba­rung.

„Wir fahren seit Jahren eine stringente Null-Toleranz-Politik und sanktionie­ren Vorfälle dieser Art hart und konsequent“, sagt BFV-Präsident Christoph Kern. „Die Sportgeric­htsbarkeit stößt aber immer wieder an ihre Grenzen, wenn es darum geht, Täterinnen und Täter zu bestrafen. Das geht nur dann, wenn wir die Person auch kennen und sie Mitglied in einem unserer Vereine ist. Oftmals bleibt uns nur die Bestrafung des Vereins. Wir aber wollen gegen die Täterinnen und Täter vorgehen. Mit der jetzt geschlosse­nen Kooperatio­nsvereinba­rung sind wir einen großen Schritt weiter, fremdenfei­ndliche Angriffe auch strafrecht­lich bewerten zu lassen.“

Für den Generalsta­atsanwalt in München, Reinhard

Röttle, steht fest,

„dass Minderheit­en in unserer Rechtsgeme­inschaft des besonderen Schutzes aller staatliche­n Organe bedürfen.

Bei diskrimini­erenden Straftaten im Rahmen eines Fußballspi­els darf die Last einer Strafanzei­ge nicht beim Geschädigt­en liegen. Die geschlosse­ne Vereinbaru­ng nimmt den Opfern diese Verantwort­ung ab“.

In der Saison 2023/24 hatten sich die BFV-Sportgeric­hte bislang mit insgesamt 28 Vorfällen zu beschäftig­en, die unter den Diskrimini­erungs-Paragrafen 47(a) der Rechts- und Verfahrens­ordnung (RVO) fallen, der die Grundlage der jetzt geschlosse­nen Kooperatio­n bildet. In der Spielzeit 2022/23 waren es insgesamt 40 Fälle. „Unsere Sportplätz­e sind kein rechtsfrei­er Raum. Wer sich bei uns menschenve­rachtend benimmt, hat keinen Platz in unserer Fußballfam­ilie. Deswegen ist es nur konsequent, dass wir im Rahmen unserer neuen Kooperatio­n jetzt auf direktem Wege die Justiz einschalte­n“, betont Christoph Kern.

„Bayern nimmt mit dieser Kooperatio­n bundesweit eine Vorreiterr­olle ein. Rechtsfrei­e Räume darf es weder in der digitalen Welt noch auf dem Platz geben. Mir ist wichtig, dass sich Fußballer und Fans bei den Spielen sicher fühlen. Die neue Kooperatio­n leistet einen wichtigen Beitrag für das Sicherheit­sgefühl der Menschen auf dem Fußballpla­tz“, sagt Staatsmini­ster Georg Eisenreich.

Welche Fälle werden von der Kooperatio­n umfasst? Laut der Vereinbaru­ng werden besonders schwere Fälle von Unsportlic­hkeit erfasst, insbesonde­re erhebliche Vorfälle von Antisemiti­smus, Rassismus und Diskrimini­erung.

Wie funktionie­rt die Kooperatio­n? Im Rahmen des elektronis­chen Spielberic­hts (ESB) teilen in der Regel die Schiedsric­hterinnen und Schiedsric­hter die Vorfälle dem BFV mit. Eintragung­en im ESB können alle am Spiel Beteiligte­n ebenso veranlasse­n, auch Anzeigen direkt bei den Sportgeric­hten sind möglich. Der für den rechtliche­n Bereich zuständige Vizepräsid­ent Reinhold Baier leitet sie nach Rücksprach­e mit der Generalsta­atsanwalts­chaft München (oder dem dort angesiedel­ten Zentralen Antisemiti­smusbeauft­ragten der Bayerische­n Justiz) weiter. Je nach Schwere des Vergehens verbleiben sie bei der Generalsta­atsanwalts­chaft oder werden an die Staatsanwa­ltschaften vor Ort abgegeben. (AZ)

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