Spatenstich schon im Jahr 2025?
Damit der Baubeginn des Hochwasserrückhaltebeckens nicht noch länger verzögert wird, will die Stadt Burgau zinsfreie Vorauszahlungen leisten.
Die Rätinnen und Räte des Stadtrates Burgau haben in ihrer jüngsten Sitzung mehrheitlich beschlossen, zur Finanzierung der Hochwasserschutzmaßnahme für das planfestgestellte Hochwasserrückhaltebecken zinsfreie Vorschusszahlungen zu leisten. Diskutiert wurde, welche Mittel dafür bereitgestellt werden und warum eine Vorschusszahlung überhaupt notwendig ist.
Bürgermeister Martin Brenner (CSU) informierte den Stadtrat darüber, was das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth mitteilte: Der beim Freistaat aktuell angemeldete Mittelbedarf für staatliche Wasserbauvorhaben
Die Maßnahmen müssen bayernweit priorisiert werden.
übersteige das im Jahr 2024 voraussichtlich zur Verfügung stehende Budget der Haushaltsmittel für Schwaben. Das habe zur Folge, so der Bürgermeister, dass die Hochwasserschutzmaßnahmen bayernweit priorisiert werden müssen. Das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Burgau sei nicht der höchsten Priorität zuzuordnen, weil bisher noch keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen worden seien. Somit liege das Projekt weiterhin auf Eis.
Damit aber der Beginn der Baumaßnahme vorangetrieben werden kann und sich dadurch der Zeitplan nicht noch um weitere Jahre verzögert, wurden weitere Absprachen getroffen. Mit der Regierung von Schwaben und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sei vereinbart worden, dass die Stadt Burgau zinsfreie Vorschusszahlungen leisten könne, erklärte der Kämmerer der Stadt Burgau, Tobias Menz. Als vorkalkulierter Vorteilsausgleich wäre demnach der Vorschuss auf die Höhe der zu leistenden Beteiligungsleistung des Bauabschnittes der Phase I zum Bau des HRB angedacht,
so Metz. Damit wäre ein möglicher Vorschuss auf insgesamt 10,5 Millionen Euro beschränkt.
Für die Durchführung von vorbereitenden Maßnahmen und die Ausarbeitung der Ausführungsplanung bis zur EU-weiten Ausschreibung der Bauleistungen wären vorläufig rund 1,5 Millionen Euro über einen Zeitraum von zwei Jahren erforderlich. Nach aktuellem Stand werden laut Menz für das erste Baulos, das Drosselbauwerk an der Mindel, rund 3,3 Millionen Euro benötigt. Auf Bitten der Verwaltung habe das Wasserwirtschaftsamt
den Mittelbedarf konkretisiert. Der Verwaltung wurde mitgeteilt, so Menz, dass erst einmal die Ausführungsplanung und die sonstigen Vorbereitungsmaßnahmen zu beauftragen wären. „Insofern sind aktuell Finanzmittel in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro nötig“, berichtet der Kämmerer. Dieser Finanzierungsumfang müsse vor Beginn der Vergabeverfahren in Form von Vereinbarungen zwischen dem Freistaat und der Stadt Burgau gesichert sein.
Das Wasserwirtschaftsamt gehe davon aus, dass die zu beauftragenden
Maßnahmen in einem Zeitraum zwischen 2,5 bis vier Jahren durchgeführt werden. Die Behörde habe bereits einen Mittelabschlussplan vorgelegt, wie der Finanzierungsbedarf in diesem Zeitraum aussehen könnte. Im ersten Jahr könnten je nach Kostenaufwand Mittel zwischen 200.000 und 400.000 Euro bereitgestellt werden. Im zweiten Jahr könnten zwischen 475.000 und 850.000 Euro, im dritten Jahr zwischen 300.000 und 450.000 Euro und im vierten Jahr – je nachdem, wie viele Mittel schon abgedeckt wurden – entweder keine Zahlungen
oder ein Betrag in Höhe bis 400.000 Euro bereitgestellt werden.
Menz informierte zudem über eine Aussage, die seitens des Landratsamtes Günzburg an die Verwaltung herangetragen worden ist, dass der Spatenstich für das HRB schon im kommenden Jahr erfolgen könnte. Diese Information liege jedoch seitens des Wasserwirtschaftsamtes noch nicht vor, Menz merkte aber an, dass der Freistaat ab dem Baubeginn auch die Gelder freigeben müsse. Das wiederum wirke sich vorteilhaft hinsichtlich einer Vorfinanzierung aus.