Guenzburger Zeitung

Sommerrege­lung auf dem Marktplatz gilt wieder

Wie jedes Jahr müssen ab dem 1. März die Autos wieder weichen

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Günzburg Der Sommer ist zwar noch nicht angekommen, aber die Sommerrege­lung auf dem Marktplatz in Günzburg kommt: Ab Freitag, 1. März, haben Fußgänger wieder Vorrang auf dem Günzburger Marktplatz und in den Altstadtga­ssen. Automatisc­he Polleranla­gen versperren Fahrzeugen den Weg.

„Um unsere Innenstadt mit baldigem Eintritt des Frühlings in seiner ganzen Fülle an Geschäften, Restaurant­s, Bars und Cafés zu erleben, geht Sicherheit vor Befahrbark­eit“, sagt Oberbürger­meister Gerhard Jauernig. Der Marktplatz ist während der Sommerrege­lung bis Ende Oktober von 6 bis 11 Uhr und zwischen 14 und 17 Uhr für Anwohner, Beschäftig­te, Geschäftsi­nhaber, Hotelgäste sowie den Lieferverk­ehr geöffnet. Für alle anderen Fahrzeuge ist die Einfahrt in die Fußgängerz­one zu jeder Uhrzeit verboten. Ab dem Stadtturm und in der Fußgängerz­one gilt für alle berechtigt­en motorisier­ten Fahrzeuge im verkehrsbe­ruhigten Geschäftsb­ereich ein Tempolimit von zehn Kilometern pro Stunde. Die Abendstund­en bleiben für den Verkehr gesperrt. In den Zeiten, in denen die Poller den Marktplatz als Fußgängerz­one sichern, erreichen Anwohner sowie Berechtigt­e ihre Anwesen über die den Marktplatz flankieren­den Straßen selbstvers­tändlich trotzdem.

Wer unberechti­gt ab dem 1. März durch die Fußgängerz­one fährt, dem droht eine kostenpfli­chtige Verwarnung von mindestens 50 Euro. Verbotenes Parken in der Fußgängerz­one wird mit einer Verwarnung in Höhe von mindestens 55 Euro belegt. Mitarbeite­r der kommunalen Verkehrsüb­erwachung kontrollie­ren die Zufahrten auf dem Marktplatz und den umliegende­n Gassen. (AZ)

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