Kreiskliniken fordern Schadenersatz in Millionenhöhe
Klinikvorstand Robert Wieland macht die Ansprüche für das Jahr 2023 außergerichtlich gegenüber dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geltend.
Auf dem Schreibtisch von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) werden in den kommenden Tagen mehrere Briefe per Einschreiben landen – darunter auch eines aus dem Landkreis Günzburg. Die Kreiskliniken Günzburg-Krumbach schließen sich einer Aktion des Klinik-Kompetenz-Bayern (KKB) an und fordern einen Schadensersatz in Millionenhöhe.
Laut Pressemitteilung der Kreiskliniken fehlen den beiden Häusern fast 2,8 Millionen Euro für das Jahr 2023, weil der Bund nicht ausreichend seiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen sei, die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zu gewährleisten. Klinikvorstand Robert Wieland richtet deshalb eine Schadenersatzforderung in dieser von seinem Haus errechneten Höhe an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Dieser habe bis Mitte März Zeit, die Summe
zu begleichen. Komme Lauterbach der Forderung nicht nach, gilt eine Auseinandersetzung vor Gericht als durchaus möglich, heißt es in der Mitteilung der Kreiskliniken. Grundlage für den Schadenersatzanspruch sei das Krankenhausfinanzierungsgesetz. Darin werde die Bundesrepublik dazu verpflichtet, die Krankenhäuser zu sichern, „um eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, digital ausgestatteten, qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen.“Das tue sie aber nicht, bemängelt Wieland.
Das System der pauschalen Bezahlung nach diagnosebezogenen Fallgruppen weise allerdings erhebliche gesetzliche Lücken auf, schreibt Wieland an den Minister. Die deshalb entstandenen Defizite
seien bisher ohne jeglichen Ausgleich geblieben. Er fordert den Gesundheitsminister dazu auf, den Schaden, der den Kreiskliniken Günzburg-Krumbach für das Jahr 2023 entstanden sei, anzuerkennen. Beziffert wird die Schadenssumme
für die Klinik Günzburg mit 1,7 Millionen Euro, für die Klinik Krumbach sind es knapp 1,1 Millionen Euro. Abschließend heißt es in dem Brief: „Wir fordern Sie weiterhin auf, bis zum 15. März 2024 den Schaden zu ersetzen.“
Das Schreiben ist kein Alleingang der Kreiskliniken, die Mitglied der Klinik-Kompetenz-Bayern (KKB) sind. Bei der Generalversammlung im Januar hätten sich die Mitglieder dazu entschlossen, Schadenersatz vom Bundesgesundheitsministerium für die unzureichende Finanzierung der Kliniken einzufordern. Die KKB greift damit die Argumentation der Kreisklinik Groß-Gerau aus Hessen auf, die im Januar ihr geplantes Klageverfahren gegen die Bundesregierung öffentlich gemacht hat.
Der Bund sei seiner gesetzlichen Pflicht zur wirtschaftlichen Sicherung der deutschen Kliniken bereits seit einigen Jahren nicht nachgekommen, betont KKB-Geschäftsführer
Benjamin Stollreiter. Der massive Anstieg der Defizite mache die Schadensersatzforderung gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit alternativlos. In der KKB sind zahlreiche Krankenhäuser und Klinikverbünde mit insgesamt 66 Standorten vertreten. 2023 sei es keiner KKB-Klinik möglich gewesen, ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen. „Insgesamt rechnen wir für alle KKB-Kliniken aktuell mit einem Jahresfehlbetrag von über 350 Millionen Euro“, erklärt Vorstandsmitglied Manfred Wendl. Dieses Jahr werde ein Defizit von etwa 400 Millionen Euro erwartet. „Im Falle einer negativen Antwort aus Berlin werden wir unseren Mitgliedern nahelegen, ein juristisches Klageverfahren gegen die Bundesregierung zu prüfen, um den Schadensersatz zur Not auch gerichtlich einzufordern, so Uwe Gretscher, Aufsichtsratsvorsitzender der KKB. (AZ)