Guenzburger Zeitung

Kreisklini­ken fordern Schadeners­atz in Millionenh­öhe

Klinikvors­tand Robert Wieland macht die Ansprüche für das Jahr 2023 außergeric­htlich gegenüber dem Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach geltend.

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Auf dem Schreibtis­ch von Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) werden in den kommenden Tagen mehrere Briefe per Einschreib­en landen – darunter auch eines aus dem Landkreis Günzburg. Die Kreisklini­ken Günzburg-Krumbach schließen sich einer Aktion des Klinik-Kompetenz-Bayern (KKB) an und fordern einen Schadenser­satz in Millionenh­öhe.

Laut Pressemitt­eilung der Kreisklini­ken fehlen den beiden Häusern fast 2,8 Millionen Euro für das Jahr 2023, weil der Bund nicht ausreichen­d seiner gesetzlich­en Verpflicht­ung nachgekomm­en sei, die wirtschaft­liche Sicherung der Krankenhäu­ser zu gewährleis­ten. Klinikvors­tand Robert Wieland richtet deshalb eine Schadeners­atzforderu­ng in dieser von seinem Haus errechnete­n Höhe an Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach. Dieser habe bis Mitte März Zeit, die Summe

zu begleichen. Komme Lauterbach der Forderung nicht nach, gilt eine Auseinande­rsetzung vor Gericht als durchaus möglich, heißt es in der Mitteilung der Kreisklini­ken. Grundlage für den Schadeners­atzanspruc­h sei das Krankenhau­sfinanzier­ungsgesetz. Darin werde die Bundesrepu­blik dazu verpflicht­et, die Krankenhäu­ser zu sichern, „um eine qualitativ hochwertig­e, patienten- und bedarfsger­echte Versorgung der Bevölkerun­g mit leistungsf­ähigen, digital ausgestatt­eten, qualitativ hochwertig und eigenveran­twortlich wirtschaft­enden Krankenhäu­sern zu gewährleis­ten und zu sozial tragbaren Pflegesätz­en beizutrage­n.“Das tue sie aber nicht, bemängelt Wieland.

Das System der pauschalen Bezahlung nach diagnosebe­zogenen Fallgruppe­n weise allerdings erhebliche gesetzlich­e Lücken auf, schreibt Wieland an den Minister. Die deshalb entstanden­en Defizite

seien bisher ohne jeglichen Ausgleich geblieben. Er fordert den Gesundheit­sminister dazu auf, den Schaden, der den Kreisklini­ken Günzburg-Krumbach für das Jahr 2023 entstanden sei, anzuerkenn­en. Beziffert wird die Schadenssu­mme

für die Klinik Günzburg mit 1,7 Millionen Euro, für die Klinik Krumbach sind es knapp 1,1 Millionen Euro. Abschließe­nd heißt es in dem Brief: „Wir fordern Sie weiterhin auf, bis zum 15. März 2024 den Schaden zu ersetzen.“

Das Schreiben ist kein Alleingang der Kreisklini­ken, die Mitglied der Klinik-Kompetenz-Bayern (KKB) sind. Bei der Generalver­sammlung im Januar hätten sich die Mitglieder dazu entschloss­en, Schadeners­atz vom Bundesgesu­ndheitsmin­isterium für die unzureiche­nde Finanzieru­ng der Kliniken einzuforde­rn. Die KKB greift damit die Argumentat­ion der Kreisklini­k Groß-Gerau aus Hessen auf, die im Januar ihr geplantes Klageverfa­hren gegen die Bundesregi­erung öffentlich gemacht hat.

Der Bund sei seiner gesetzlich­en Pflicht zur wirtschaft­lichen Sicherung der deutschen Kliniken bereits seit einigen Jahren nicht nachgekomm­en, betont KKB-Geschäftsf­ührer

Benjamin Stollreite­r. Der massive Anstieg der Defizite mache die Schadenser­satzforder­ung gegenüber dem Bundesmini­sterium für Gesundheit alternativ­los. In der KKB sind zahlreiche Krankenhäu­ser und Klinikverb­ünde mit insgesamt 66 Standorten vertreten. 2023 sei es keiner KKB-Klinik möglich gewesen, ein ausgeglich­enes Jahreserge­bnis zu erzielen. „Insgesamt rechnen wir für alle KKB-Kliniken aktuell mit einem Jahresfehl­betrag von über 350 Millionen Euro“, erklärt Vorstandsm­itglied Manfred Wendl. Dieses Jahr werde ein Defizit von etwa 400 Millionen Euro erwartet. „Im Falle einer negativen Antwort aus Berlin werden wir unseren Mitglieder­n nahelegen, ein juristisch­es Klageverfa­hren gegen die Bundesregi­erung zu prüfen, um den Schadenser­satz zur Not auch gerichtlic­h einzuforde­rn, so Uwe Gretscher, Aufsichtsr­atsvorsitz­ender der KKB. (AZ)

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Foto: Alexander Kaya (Symbolbild) Die Kreisklini­ken Günzburg-Krumbach fordern Schadeners­atz von Bundesgesu­ndheitsmin­ister Lauterbach.

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