Guenzburger Zeitung

Ladendieb soll mit Messer gedroht haben

15 Bier intus und zehn weitere im Rucksack: In Offingen flüchtet ein Ladendieb, nun steht er vor Gericht. War es räuberisch­er Diebstahl mit einem Messer?

- Von Dominik Thoma

Im Juni 2021 soll laut Anklage in Offingen ein Ladendieb im Umfeld eines Supermarkt­s einen anderen Mann mit einem Messer bedroht haben. Nun muss er sich vor dem Amtsgerich­t Günzburg verantwort­en. 15 Bier hat der schon vierfach vorbestraf­te 33-Jährige nach eigenen Angaben zum Tatzeitpun­kt bereits getrunken. Obwohl die Sachlage zu Beginn der Verhandlun­g wohl auf räuberisch­en Diebstahl hindeutet, kommt er letztlich glimpflich davon. Vor allem, weil ein Zeuge seinen ursprüngli­ch bei der Polizei getätigten Aussagen widerspric­ht.

Das war passiert: Der Angeklagte aus dem Landkreis Günzburg floh etwa eine Stunde vor Ladenschlu­ss mit zehn unbezahlte­n Bierflasch­en im Rucksack aus dem Supermarkt. Laut seinem Verteidige­r wollte der Mann das Bier eigentlich gar nicht stehlen, sondern bezahlen. Stehlen hingegen wollte der gebürtige Ulmer zwei Packungen Wurst, die er zuvor unter seiner Kleidung versteckt hatte. Der Warenwert: zwischen 1,50 und drei Euro. Wieso er das getan hatte, das verstünde er selbst nicht, erklärt der gelernte Maler und Lackierer ruhig und gefasst vor Gericht. Denn Geld dafür hätte er nach eigenen Aussagen genug gehabt.

Als er von der Kassiereri­n ertappt und aufgeforde­rt wurde, die versteckte Ware herauszuho­len, warf er laut Zeugenauss­agen die Wurstpacku­ngen auf das Kassenband, ergriff seinen Rucksack mit den unbezahlte­n Bierflasch­en und marschiert­e in Richtung Ausgang. Dort wurde er von einer weiteren Mitarbeite­rin des Discounter­s an der Jackenkapu­ze zurückgeha­lten. Diese war jedoch nur mit Knöpfen an der Jacke befestigt und riss ab, weshalb der Angeklagte wieder Richtung Ausgang weiterrenn­en konnte. Als die Mitarbeite­rin ihm folgte, bemerkte sie im Eingangsbe­reich

einen männlichen Bekannten, den sie zu Hilfe rief. Er übernahm von nun an die Verfolgung und schaffte es, den flüchtigen Mann einzuholen.

Nun gehen die Aussagen auseinande­r. „Mein Mandant behauptet, dass kein Messer im Spiel war“, erklärt Verteidige­r Michael Bogdahn. Grund für die Anklage, unter anderem wegen räuberisch­en Diebstahls, war die ursprüngli­che Aussage des männlichen Verfolgers. Dieser hatte nämlich anschließe­nd bei der Polizei angegeben, dass der

Täter sich während der Verfolgung umdrehte und ihn mit einem nicht ausgeklapp­ten roten Taschenmes­ser auf Gesichtshö­he bedrohte, als er ihn eingeholt hatte.

Diese Angabe revidiert der Zeuge jedoch in der Gerichtsve­rhandlung und begründet dies mit Erinnerung­slücken. Er wisse lediglich, dass er selbst stoppte, als er einen kleinen spitzen Gegenstand in der Hand des Angeklagte­n erblickte. Es sei jedoch kein Messer gewesen. Sich umgedreht und ihn in irgendeine­r Weise bedroht habe der Angeklagte

ihn ebenfalls nicht. „Er wollte nicht angreifen, sondern nur einfach losgelasse­n werden“, schildert der Zeuge. Auch andere Zeugen können sich nur noch vage an den Vorfall erinnern. Eine Zeugin äußert Zweifel, überhaupt jemals eine Aussage bei der Polizei gemacht und unterschri­eben zu haben.

Der 33-jährige Täter räumt zudem im Verlauf der Verhandlun­g ein, zwar ein Taschenmes­ser bei sich gehabt, dies jedoch in seinem Rucksack unterhalb der Bierflasch­en verstaut zu haben. Da der männliche Zeuge sich auch weiterhin nicht erinnern kann, fallen die Straftatbe­stände Bedrohung und räuberisch­er Diebstahl weg. Übrig bleiben ein versuchter und ein vollzogene­r Diebstahl. Da der Angeklagte nur einen geringen Warenwert erbeutete, die Tat bereits zweieinhal­b Jahre zurücklieg­t, er zwischenze­itlich nicht mehr negativ aufgefalle­n ist und er geständig war, mildern diese Umstände die Strafe. Außerdem hat er einen Therapiepl­atz wegen seiner Alkoholsuc­ht erhalten.

Eine Freiheitss­trafe von acht Monaten auf Bewährung, 100 Tage Sozialarbe­it und eine Entzugsthe­rapie. Das ist die Strafe des Schöffenge­richts am Günzburger Amtsgerich­t mit Vorsitzend­em Richter Martin Kramer, die ein 33-jähriger Alkoholike­r für seinen Ladendiebs­tahl in Offingen erhält. Die Bewährungs­zeit beträgt drei Jahre.

 ?? Alexander Kaya (Symbolbild) Foto: ?? Der Angeklagte aus dem Landkreis floh etwa eine Stunde vor Ladenschlu­ss mit zehn Bierflasch­en im Rucksack.
Alexander Kaya (Symbolbild) Foto: Der Angeklagte aus dem Landkreis floh etwa eine Stunde vor Ladenschlu­ss mit zehn Bierflasch­en im Rucksack.

Newspapers in German

Newspapers from Germany