Gundremmingen macht Vorgaben für Parkplätze
Der Gemeinderat spricht sich für die Einführung einer Stellplatzsatzung aus. Auch um Balkonfotovoltaikanlagen ging es.
Eine Stellplatzsatzung in Gundremmingen? Schon mehrmals war in der Vergangenheit das Thema angesprochen worden. In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, eine solche Satzung einzuführen.
Im Wesentlichen gingt es darum, dass vor allem bei Mehrfamilienhäusern ausreichend Stellplätze vorhanden sind und dies künftig entsprechend geregelt ist. In den vergangenen Jahren sei ein kontinuierlicher Zuwachs an Einwohnern und Fahrzeugen verzeichnet worden, was zu einer verstärkten Nachfrage an Stellplätzen geführt habe, hieß es in der Sitzungsvorlage. Dies stehe insbesondere im Zusammenhang mit neuen Bauprojekten. Die Satzung soll 15. März in Kraft treten. Sie sieht unter anderem vor: Bei Wohnungen bis 50 Quadratmetern Wohnfläche ist ein Stellplatz nachzuweisen, bei Wohnungen über 50 Quadratmeter zwei Stellplätze. Bei Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohneinheiten ist zusätzlich je drei Wohneinheiten der Nachweis über einen Besucherparkplatz zu erbringen. Mehrfach waren bei der Gemeinde Anträge über die Zulassung von Balkonfotovoltaikanlagen bei den Mietobjekten in München eingegangen. Aufgrund der Haftungsfrage bei entstehenden Schäden, des Rückbaus nach einem Auszug wie auch im Hinblick auf die Optik aufgrund der unterschiedlichen Ausführungen solcher Anlagen sprach sich der Gemeinderat dagegen aus. In Betracht gezogen werden soll jedoch, wie in Form von Dachanlagen Vorteile für Mieter und Eigentümer realisiert werden könnten. Bei der Sitzung wurden auch die Wege um den Friedhof angesprochen. Dort haben sich Risse gebildet, die eine entsprechende Sanierung erfordern. Weiter soll am Holzlagerplatz die Schotterung ergänzt werden.