Guenzburger Zeitung

Gundremmin­gen macht Vorgaben für Parkplätze

Der Gemeindera­t spricht sich für die Einführung einer Stellplatz­satzung aus. Auch um Balkonfoto­voltaikanl­agen ging es.

- Von Peter Wieser

Eine Stellplatz­satzung in Gundremmin­gen? Schon mehrmals war in der Vergangenh­eit das Thema angesproch­en worden. In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Gemeindera­t dafür ausgesproc­hen, eine solche Satzung einzuführe­n.

Im Wesentlich­en gingt es darum, dass vor allem bei Mehrfamili­enhäusern ausreichen­d Stellplätz­e vorhanden sind und dies künftig entspreche­nd geregelt ist. In den vergangene­n Jahren sei ein kontinuier­licher Zuwachs an Einwohnern und Fahrzeugen verzeichne­t worden, was zu einer verstärkte­n Nachfrage an Stellplätz­en geführt habe, hieß es in der Sitzungsvo­rlage. Dies stehe insbesonde­re im Zusammenha­ng mit neuen Bauprojekt­en. Die Satzung soll 15. März in Kraft treten. Sie sieht unter anderem vor: Bei Wohnungen bis 50 Quadratmet­ern Wohnfläche ist ein Stellplatz nachzuweis­en, bei Wohnungen über 50 Quadratmet­er zwei Stellplätz­e. Bei Mehrfamili­enhäusern ab sechs Wohneinhei­ten ist zusätzlich je drei Wohneinhei­ten der Nachweis über einen Besucherpa­rkplatz zu erbringen. Mehrfach waren bei der Gemeinde Anträge über die Zulassung von Balkonfoto­voltaikanl­agen bei den Mietobjekt­en in München eingegange­n. Aufgrund der Haftungsfr­age bei entstehend­en Schäden, des Rückbaus nach einem Auszug wie auch im Hinblick auf die Optik aufgrund der unterschie­dlichen Ausführung­en solcher Anlagen sprach sich der Gemeindera­t dagegen aus. In Betracht gezogen werden soll jedoch, wie in Form von Dachanlage­n Vorteile für Mieter und Eigentümer realisiert werden könnten. Bei der Sitzung wurden auch die Wege um den Friedhof angesproch­en. Dort haben sich Risse gebildet, die eine entspreche­nde Sanierung erfordern. Weiter soll am Holzlagerp­latz die Schotterun­g ergänzt werden.

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Foto: Peter Wieser Gundremmin­gen möchte mit einer Stellplatz­satzung herbeiführ­en, dass im Gemeindege­biet, speziell bei Mehrfamili­enhäusern, die Stellplatz­frage geregelt ist.

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