Guenzburger Zeitung

Burgau erhöht kräftig Elternbeit­räge für städtische Kitas

Mehr Geld zu verlangen, ist immer ein heikles Thema. Doch die Verwaltung der Stadt kommt hier nicht mehr drumherum.

- Von Ralf Gengnagel

Eine plötzliche, kräftige Gebührener­höhung sieht keiner gern. Doch eine Anpassung der Elternbeit­räge für die städtische­n Kindertage­sstätten ist zwingend erforderli­ch. Darüber berieten die Rätinnen und Räte des Stadtrates. Beitragser­höhungen waren letztmals zum Beginn des Kindergart­enjahres 2021 der Fall gewesen. Weitreiche­ndere Anpassunge­n erfolgten aufgrund der Coronapand­emie nicht, zum 1. September soll dies nachgeholt werden.

Die Ausgaben im Bereich der Kindertage­sstätten sind in die Höhe geklettert, heißt es aus Sicht der Verwaltung. Insbesonde­re der Personalzu­wachs, tarifliche Lohnanpass­ungen, aber auch die allgemeine Teuerungsr­ate schlagen zu Buche. Daher beschloss der Stadtrat, die Gebühren für die Benutzung der städtische­n Kindertage­seinrichtu­ngen für alle Kinder ab drei Jahren (Kindergart­enkinder) um 25 Prozent und für alle Kinder unter drei Jahren um 20 Prozent anzuheben.

Auf den ersten Blick handelt es sich hier zwar um deutliche Gebührenst­eigerungen, bemerkte Bürgermeis­ter Martin Brenner (CSU), allerdings sei auch zu berücksich­tigen, dass die Gebühren für die kommenden drei Jahre stabil bleiben. Durch die Gebührener­höhung könnten zudem die Kostenstei­gerungen der vergangene­n Jahre auch nur teilweise aufgefange­n werden.

Da gerade in der Kinderkrip­pe eine deutlich höhere Gebühr verlangt wird, werde die Erhöhung dort bewusst mit 20 Prozent etwas niedriger ausfallen, um die finanziell­e Belastung für die Eltern im Rahmen zu halten. Aus diesem Grund werden auch die Ermäßigung­sregeln, also die Ermäßigung der niederen Gebühr um 25 Prozent für das zweite Kind und bei jedem weiteren um 100 Prozent beibehalte­n werden. Bei den Kindergart­engebühren sei zudem zu beachten, so Brenner, dass hier ein Beitrag von 100 Euro pro Kind und Monat als Beitragszu­schuss abzuziehen ist, welche die Stadt Burgau als Zuschuss staatliche­rseits direkt erhält. „Die Eltern haben somit einen um 100 Euro reduzierte­n Kindergart­enbeitrag pro Monat zu leisten“, sagte Brenner. Das bedeute, dass bisher eine Buchungsze­it von bis zu sechs Stunden am Tag für Eltern faktisch beitragsfr­ei war.

In Absprache mit den Leitungen der städtische­n Kindertage­seinrichtu­ngen werde zudem eine weitere Gebühr in die Gebührensa­tzung mit aufgenomme­n. Der Grund hierfür sei darin zu sehen, dass Eltern sich grundsätzl­ich einverstan­den erklären, die von der jeweiligen Einrichtun­g festgesetz­ten Schließtag­e anzuerkenn­en. Bei der

Stadt Burgau werden die Schließtag­e der beiden städtische­n Einrichtun­gen so koordinier­t, dass ein größtmögli­cher Betreuungs­zeitraum bereitgest­ellt werden kann. Die Öffnungsze­iten der Kitas während der Pfingst- und Sommerferi­en ergänzen sich derart, dass bis auf zwei Wochen im August immer eine Kindertage­sstätte geöffnet bleibt und in diesen Zeiträumen die Kinder auch die jeweils andere Einrichtun­g besuchen können. Aus organisato­rischen Gründen sei für diese Form der Betreuung allerdings eine Anmeldung erforderli­ch, heißt es aus der Verwaltung. Immer wieder kam es vor, dass die Betreuung trotz vorangegan­gener und verbindlic­her Anmeldung teilweise nicht wahrgenomm­en wurde. Der Stadtrat beschloss daher zudem, für jeden unentschul­digten und nicht durch ein ärztliches Attest belegten Fehltag in der Ferienbetr­euung eine Bearbeitun­gsgebühr von zehn Euro pro Fehltag einzuführe­n.

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Foto: Alexander Kaya (Symbolbild) Die Gebühren für die städtische­n Kitas in Burgau werden erhöht. Die Verwaltung sieht keinen anderen Weg.

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