Burgau erhöht kräftig Elternbeiträge für städtische Kitas
Mehr Geld zu verlangen, ist immer ein heikles Thema. Doch die Verwaltung der Stadt kommt hier nicht mehr drumherum.
Eine plötzliche, kräftige Gebührenerhöhung sieht keiner gern. Doch eine Anpassung der Elternbeiträge für die städtischen Kindertagesstätten ist zwingend erforderlich. Darüber berieten die Rätinnen und Räte des Stadtrates. Beitragserhöhungen waren letztmals zum Beginn des Kindergartenjahres 2021 der Fall gewesen. Weitreichendere Anpassungen erfolgten aufgrund der Coronapandemie nicht, zum 1. September soll dies nachgeholt werden.
Die Ausgaben im Bereich der Kindertagesstätten sind in die Höhe geklettert, heißt es aus Sicht der Verwaltung. Insbesondere der Personalzuwachs, tarifliche Lohnanpassungen, aber auch die allgemeine Teuerungsrate schlagen zu Buche. Daher beschloss der Stadtrat, die Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen für alle Kinder ab drei Jahren (Kindergartenkinder) um 25 Prozent und für alle Kinder unter drei Jahren um 20 Prozent anzuheben.
Auf den ersten Blick handelt es sich hier zwar um deutliche Gebührensteigerungen, bemerkte Bürgermeister Martin Brenner (CSU), allerdings sei auch zu berücksichtigen, dass die Gebühren für die kommenden drei Jahre stabil bleiben. Durch die Gebührenerhöhung könnten zudem die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre auch nur teilweise aufgefangen werden.
Da gerade in der Kinderkrippe eine deutlich höhere Gebühr verlangt wird, werde die Erhöhung dort bewusst mit 20 Prozent etwas niedriger ausfallen, um die finanzielle Belastung für die Eltern im Rahmen zu halten. Aus diesem Grund werden auch die Ermäßigungsregeln, also die Ermäßigung der niederen Gebühr um 25 Prozent für das zweite Kind und bei jedem weiteren um 100 Prozent beibehalten werden. Bei den Kindergartengebühren sei zudem zu beachten, so Brenner, dass hier ein Beitrag von 100 Euro pro Kind und Monat als Beitragszuschuss abzuziehen ist, welche die Stadt Burgau als Zuschuss staatlicherseits direkt erhält. „Die Eltern haben somit einen um 100 Euro reduzierten Kindergartenbeitrag pro Monat zu leisten“, sagte Brenner. Das bedeute, dass bisher eine Buchungszeit von bis zu sechs Stunden am Tag für Eltern faktisch beitragsfrei war.
In Absprache mit den Leitungen der städtischen Kindertageseinrichtungen werde zudem eine weitere Gebühr in die Gebührensatzung mit aufgenommen. Der Grund hierfür sei darin zu sehen, dass Eltern sich grundsätzlich einverstanden erklären, die von der jeweiligen Einrichtung festgesetzten Schließtage anzuerkennen. Bei der
Stadt Burgau werden die Schließtage der beiden städtischen Einrichtungen so koordiniert, dass ein größtmöglicher Betreuungszeitraum bereitgestellt werden kann. Die Öffnungszeiten der Kitas während der Pfingst- und Sommerferien ergänzen sich derart, dass bis auf zwei Wochen im August immer eine Kindertagesstätte geöffnet bleibt und in diesen Zeiträumen die Kinder auch die jeweils andere Einrichtung besuchen können. Aus organisatorischen Gründen sei für diese Form der Betreuung allerdings eine Anmeldung erforderlich, heißt es aus der Verwaltung. Immer wieder kam es vor, dass die Betreuung trotz vorangegangener und verbindlicher Anmeldung teilweise nicht wahrgenommen wurde. Der Stadtrat beschloss daher zudem, für jeden unentschuldigten und nicht durch ein ärztliches Attest belegten Fehltag in der Ferienbetreuung eine Bearbeitungsgebühr von zehn Euro pro Fehltag einzuführen.