Guenzburger Zeitung

Angeklagte­r fehlt bei Prozessbeg­inn

Einem 29-Jährigen wird am Amtsgerich­t Günzburg eine ganze Latte von Delikten vorgeworfe­n. Doch der befindet sich in der Klinik. Der Staatsanwa­lt regte einen Haftbefehl an.

- Von Wolfgang Kahler

Körperverl­etzung, Beleidigun­g, Nötigung und gefährlich­er Eingriff in den Straßenver­kehr: Wegen dieser Straftaten sollte sich ein 29-Jähriger am Freitag vor dem Günzburger Schöffenge­richt verantwort­en. Doch daraus wurde nichts, denn der Angeklagte kam in der Nacht zuvor in eine Augsburger Klinik. Ob gegen den Mann ein Haftbefehl erlassen wird, blieb zunächst offen.

Der Prozess steht offenbar unter einem ungünstige­n Stern. Bereits 2021, in diesem Jahr kam es zu den vorgeworfe­nen Delikten, sollte das erste Mal gegen den Angeklagte­n verhandelt werden. Aber der

Termin scheiterte ebenso wie weitere vier in den Folgejahre­n – aus unterschie­dlichsten Gründen. Jedoch nicht wegen einer Flucht des Angeklagte­n; andere Prozessbet­eiligte waren entweder krank, verhindert oder Zeugen nicht verfügbar.

Vorsitzend­er Richter Martin Kramer informiert­e zu Beginn der Verhandlun­g am Freitag, dass der Bruder des Angeklagte­n das Gericht über die plötzliche lebensbedr­ohliche Erkrankung des 29-Jährigen benachrich­tigt habe, der angeblich wegen Überzucker­ung ins Krankenhau­s gebracht wurde. Anrufe des Richters bei der Klinik ergaben allerdings keine Aufschlüss­e über den Gesundheit­szustand des Angeklagte­n. Ein ärztliches

Attest wurde bis zu Verhandlun­gsbeginn nicht vorgelegt.

Wenn sein Mandant im Krankenhau­s liege, sei er wohl entschuldi­gt, erklärte Pflichtver­teidiger Matthias Egger. Eine Erkrankung hatte bereits den Anfang Februar angesetzte­n Prozesster­min scheitern lassen. Der Staatsanwa­lt regte den Erlass eines Haftbefehl­s an, um sicherzust­ellen, dass der Angeklagte zur Neuansetzu­ng der Verhandlun­g am 4. März komme, zu der insgesamt elf Zeugen geladen sind.

Das Schöffenge­richt entschied nach Beratung, dass über den Haftbefehl erst entschiede­n wird, wenn genaue Informatio­nen über den Gesundheit­szustand des Mannes vorliegen.

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Foto: Bernhard Weizenegge­r (Symbolbild) Die Anklageban­k blieb leer: Der Angeklagte war nicht vor Gericht erschienen.

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