Angeklagter fehlt bei Prozessbeginn
Einem 29-Jährigen wird am Amtsgericht Günzburg eine ganze Latte von Delikten vorgeworfen. Doch der befindet sich in der Klinik. Der Staatsanwalt regte einen Haftbefehl an.
Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Wegen dieser Straftaten sollte sich ein 29-Jähriger am Freitag vor dem Günzburger Schöffengericht verantworten. Doch daraus wurde nichts, denn der Angeklagte kam in der Nacht zuvor in eine Augsburger Klinik. Ob gegen den Mann ein Haftbefehl erlassen wird, blieb zunächst offen.
Der Prozess steht offenbar unter einem ungünstigen Stern. Bereits 2021, in diesem Jahr kam es zu den vorgeworfenen Delikten, sollte das erste Mal gegen den Angeklagten verhandelt werden. Aber der
Termin scheiterte ebenso wie weitere vier in den Folgejahren – aus unterschiedlichsten Gründen. Jedoch nicht wegen einer Flucht des Angeklagten; andere Prozessbeteiligte waren entweder krank, verhindert oder Zeugen nicht verfügbar.
Vorsitzender Richter Martin Kramer informierte zu Beginn der Verhandlung am Freitag, dass der Bruder des Angeklagten das Gericht über die plötzliche lebensbedrohliche Erkrankung des 29-Jährigen benachrichtigt habe, der angeblich wegen Überzuckerung ins Krankenhaus gebracht wurde. Anrufe des Richters bei der Klinik ergaben allerdings keine Aufschlüsse über den Gesundheitszustand des Angeklagten. Ein ärztliches
Attest wurde bis zu Verhandlungsbeginn nicht vorgelegt.
Wenn sein Mandant im Krankenhaus liege, sei er wohl entschuldigt, erklärte Pflichtverteidiger Matthias Egger. Eine Erkrankung hatte bereits den Anfang Februar angesetzten Prozesstermin scheitern lassen. Der Staatsanwalt regte den Erlass eines Haftbefehls an, um sicherzustellen, dass der Angeklagte zur Neuansetzung der Verhandlung am 4. März komme, zu der insgesamt elf Zeugen geladen sind.
Das Schöffengericht entschied nach Beratung, dass über den Haftbefehl erst entschieden wird, wenn genaue Informationen über den Gesundheitszustand des Mannes vorliegen.