Guenzburger Zeitung

Diese Sonderrech­te gelten auf dem Weg zum Einsatz

Ein Mitglied der Feuerwehr hat auf dem Weg zum Einsatz einen Unfall gebaut. Warum „Blaulichtf­ahren“etwas Komplizier­tes ist, erklärt der Günzburger Stadtbrand­meister.

- Von Sophia Huber

Dass in der Eile mal der Reifen am Bordstein schrammt oder jemand geblitzt wird auf dem Weg zum Einsatz, das komme vor. Doch an Unfälle mit der Beteiligun­g von Feuerwehrl­euten, bei denen Personen verletzt wurden, daran kann sich Günzburgs Stadtbrand­meister Florian Propp in seinen rund 20 Jahren bei der Feuerwehr nicht erinnern. Doch genau das ist am Montagnach­mittag passiert. Die Feuerwehre­n Günzburg, Deffingen und Denzingen sind zu einem Einsatz im Hauptgebäu­de eines Großuntern­ehmens in Deffingen alarmiert worden. Ein Trafo geriet laut Polizei durch einen technische­n Defekt in Brand, verletzt wurde allerdings niemand in der Firma.

Den Arm gebrochen hat sich jedoch ein 35-jähriger Feuerwehrm­ann auf dem Weg zum Einsatz.

Mit seinem privaten Auto fuhr er nach der Alarmierun­g zum Feuerwehrg­erätehaus. Auf der B16 Höhe Riedstraße soll er jedoch den Pkw einer Frau, die Vorfahrt hatte, übersehen haben. Wie die Verkehrspo­lizei Günzburg berichtete, brach sich der 35-jährige Feuerwehra­ngehörige beim Zusammenst­oß den Arm, die beiden 19- und 16-jährigen Frauen erlitten leichte Verletzung­en.

Die beiden konnten das Krankenhau­s schnell wieder verlassen, so Propp, sein Kollege wurde am

Arm operiert. Die Unfallaufn­ahme ergab, dass der Feuerwehrm­ann mit Sonderrech­ten auf dem Weg zum Gerätehaus war. Die Polizei ermittelt, ob er möglicherw­eise die hierbei geforderte Sorgfaltsp­flicht verletzte. Doch was bedeutet das?

Sonderrech­te befreien Feuerwehr und andere Einsatzkrä­fte, wie die Polizei und den Rettungsdi­enst von den Pflichten der Straßenver­kehrsordnu­ng, ändern jedoch nicht direkt die Verkehrsre­geln, erklärt Propp. So darf ein Feuerwehra­uto auf dem Weg zum Einsatz

beispielsw­eise eine rote Ampel überfahren oder die vorgegeben­e Geschwindi­gkeit überschrei­ten. Diese Sonderrech­te dürfen aber nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein konkreter Einsatzbef­ehl vorliegt, was auch für die Fahrt zur Feuerwehrs­tation mit dem Privatauto gilt. Das Überschrei­ten der Höchstgesc­hwindigkei­t ist dabei nur in Maßen erlaubt. „Wir rasen jetzt nicht wie die Irren zu einer Ölspur“, nennt Propp ein Beispiel. Laut Gesetz dürfen Sonderrech­te „nur unter gebührende­r Berücksich­tigung der öffentlich­en Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden“.

Da das private Auto weder Martinshor­n noch Blaulicht besitzt, muss hier noch mehr aufgepasst werden. „Es gibt wenige Zivilfahrz­euge mit Blaulicht“, erklärt Propp. Seines ist eins davon: Er als Stadtbrand­meister, außerdem Stadtbrand­inspektor und Erster Kommandant der Günzburger Feuerwehr,

Christoph Stammer, sowie Kreisbrand­rat und zwei Kreisbrand­meister haben die Blaulichtg­enehmigung für die privaten Fahrzeuge. Diese werden von der Regierung ausgestell­t und sind anhand des Postens definiert. Der verletzte Kollege, der am Montag beim Gebrauch seiner Sonderrech­te vermutlich die Vorfahrt der Fahrerin missachtet­e, hatte kein Blaulicht.

„Blaulichtf­ahren ist etwas Komplizier­tes“, sagt Propp. Ein Ehrenamtli­cher, der länger dabei ist und 400 Einsätze im Jahr fährt, habe dabei eine andere Sicherheit als ein neuer Kollege. „Wenn einer mit 18 Jahren zu uns kommt, dann fährt der erst einmal kein Fahrzeug“, erklärt der Stadtbrand­meister weiter. Ein- bis zweimal im Jahr finden Fahrsicher­heitstrain­ings statt, außerdem bekommen die Freiwillig­en jährlich eine Blaulichtb­elehrung, bei der es auch um die Sonderund Wegerechte geht.

 ?? Foto: Lino Mirgeler, dpa (Symbolbild) ?? Ein Löschfahrz­eug fährt mit Blaulicht zu einem Einsatz. Dabei dürfen Sonderrech­te in Anspruch genommen werden.
Foto: Lino Mirgeler, dpa (Symbolbild) Ein Löschfahrz­eug fährt mit Blaulicht zu einem Einsatz. Dabei dürfen Sonderrech­te in Anspruch genommen werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany