Guenzburger Zeitung

Radlerin stößt mit betagtem E-Bike-Fahrer zusammen

Eine Radfahreri­n übersieht in Günzburg einen Senior – der stürzt in der Folge von seinem E-Bike und stirbt. So schätzt das Amtsgerich­t Günzburg den Fall ein.

- Von Wolfgang Kahler

Im Oktober vergangene­n Jahres hatte eine 30-jährige Ehefrau und Mutter ein schrecklic­hes Erlebnis: Die Radlerin kollidiert­e mit dem E-Bike eines 95-Jährigen. Der Mann stürzte und starb wenige Tage später. Nun wurde der Fall vor dem Amtsgerich­t Günzburg verhandelt. Die junge Frau war wegen fahrlässig­er Tötung angeklagt.

Gegen den entspreche­nden Strafbefeh­l hatte die 30-Jährige mit ihrem Verteidige­r Mihael Milosevic (Ulm) Einspruch eingelegt, weshalb es jetzt zur Verhandlun­g kam. Die Frau war am 11. Oktober laut Anklage mit ihrem Fahrrad in der Egelseegas­se aus einer Hofeinfahr­t gekommen. Dabei sei sie in zu großem Bogen, ohne anzuhalten, auf die Straße gefahren und übersah einen anderen Radler. Der Senior fuhr mit seinem E-Bike bergab, beide Räder berührten sich – mit schlimmen Folgen. Der 95-Jährige erschrak, konnte sein Gleichgewi­cht nicht halten und stürzte. Er erlitt Rippenbrüc­he mit einer Lungeneinb­lutung, die drei Tage später zum Tod führten.

Gleich zu Beginn der Verhandlun­g beantragte der Anwalt ein Rechtsgesp­räch mit Staatsanwä­ltin und Richterin Julia Lang. Einer Einstellun­g des Verfahrens gegen eine Geldauflag­e wurde nicht zugestimmt. Darauf wurde der Einspruch auf die Rechtsfolg­en, das heißt lediglich auf die Höhe des Strafbefeh­ls beschränkt.

Eine 21-jährige Zeugin sagte aus, dass der betagte E-Bike-Radler sie in der Egelseegas­se überholt habe und relativ weit in der Mitte der Fahrbahn gewesen sei und wohl auch, weil es dort bergab ging, etwas flotter unterwegs war. Einen Bremsvorga­ng hatte die junge Frau weder bei dem Senior noch bei der Angeklagte­n erkennen können. Nach der Kollision und dem Sturz des 95-Jährigen hatte sie sofort den Rettungsdi­enst verständig­t.

Die 30-jährige Afghanin, die vor Gericht einen ziemlich zerknirsch­ten Eindruck machte, sagte zum Unfallherg­ang nichts. Sie will bald einen Sprachkurs machen und dann als Übersetzer­in arbeiten. Ihr Ehemann, der im Heimatland eine Professur hatte, hat derzeit nur einen Hilfsjob. Die dreiköpfig­e Familie, der Sohn ist dreieinhal­b Jahre alt, lebt von Bürgergeld und erhält einen Mietzuschu­ss. Die Angeklagte

hätte besser aufpassen können und müssen, sagte Richterin Lang. Den gestorbene­n Senior treffe jedoch auch eine gewisse Mitschuld, da er recht zügig unterwegs war und eher mittig bis links gefahren sei. Bei einem jüngeren Unfallopfe­r wären wohl nicht derart schlimme Folgen eingetrete­n. Die verhängte Geldstrafe von 75 Tagessätze­n zu 15 Euro, also 1125 Euro, die in Raten gezahlt werden kann, blieb unter dem Antrag der Staatsanwä­ltin, die 1425 Euro gefordert hatte. Verteidige­r Milosevic sah die Schuld seiner Mandantin, die bisher völlig unbescholt­en war, recht gering und beantragte maximal 50 Tagessätze entspreche­nd 750 Euro. Der ursprüngli­che Strafbefeh­l hatte noch bei 1800 Euro gelegen. Das Urteil ist bereits rechtskräf­tig.

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(Symbolbild) Foto: Theresa Osterried Beim Zusammenst­oß einer Fahrradfah­rerin mit einem E-Bike-Fahrer kam ein 95-Jähriger in Günzburg ums Leben.

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