Radlerin stößt mit betagtem E-Bike-Fahrer zusammen
Eine Radfahrerin übersieht in Günzburg einen Senior – der stürzt in der Folge von seinem E-Bike und stirbt. So schätzt das Amtsgericht Günzburg den Fall ein.
Im Oktober vergangenen Jahres hatte eine 30-jährige Ehefrau und Mutter ein schreckliches Erlebnis: Die Radlerin kollidierte mit dem E-Bike eines 95-Jährigen. Der Mann stürzte und starb wenige Tage später. Nun wurde der Fall vor dem Amtsgericht Günzburg verhandelt. Die junge Frau war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Gegen den entsprechenden Strafbefehl hatte die 30-Jährige mit ihrem Verteidiger Mihael Milosevic (Ulm) Einspruch eingelegt, weshalb es jetzt zur Verhandlung kam. Die Frau war am 11. Oktober laut Anklage mit ihrem Fahrrad in der Egelseegasse aus einer Hofeinfahrt gekommen. Dabei sei sie in zu großem Bogen, ohne anzuhalten, auf die Straße gefahren und übersah einen anderen Radler. Der Senior fuhr mit seinem E-Bike bergab, beide Räder berührten sich – mit schlimmen Folgen. Der 95-Jährige erschrak, konnte sein Gleichgewicht nicht halten und stürzte. Er erlitt Rippenbrüche mit einer Lungeneinblutung, die drei Tage später zum Tod führten.
Gleich zu Beginn der Verhandlung beantragte der Anwalt ein Rechtsgespräch mit Staatsanwältin und Richterin Julia Lang. Einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage wurde nicht zugestimmt. Darauf wurde der Einspruch auf die Rechtsfolgen, das heißt lediglich auf die Höhe des Strafbefehls beschränkt.
Eine 21-jährige Zeugin sagte aus, dass der betagte E-Bike-Radler sie in der Egelseegasse überholt habe und relativ weit in der Mitte der Fahrbahn gewesen sei und wohl auch, weil es dort bergab ging, etwas flotter unterwegs war. Einen Bremsvorgang hatte die junge Frau weder bei dem Senior noch bei der Angeklagten erkennen können. Nach der Kollision und dem Sturz des 95-Jährigen hatte sie sofort den Rettungsdienst verständigt.
Die 30-jährige Afghanin, die vor Gericht einen ziemlich zerknirschten Eindruck machte, sagte zum Unfallhergang nichts. Sie will bald einen Sprachkurs machen und dann als Übersetzerin arbeiten. Ihr Ehemann, der im Heimatland eine Professur hatte, hat derzeit nur einen Hilfsjob. Die dreiköpfige Familie, der Sohn ist dreieinhalb Jahre alt, lebt von Bürgergeld und erhält einen Mietzuschuss. Die Angeklagte
hätte besser aufpassen können und müssen, sagte Richterin Lang. Den gestorbenen Senior treffe jedoch auch eine gewisse Mitschuld, da er recht zügig unterwegs war und eher mittig bis links gefahren sei. Bei einem jüngeren Unfallopfer wären wohl nicht derart schlimme Folgen eingetreten. Die verhängte Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu 15 Euro, also 1125 Euro, die in Raten gezahlt werden kann, blieb unter dem Antrag der Staatsanwältin, die 1425 Euro gefordert hatte. Verteidiger Milosevic sah die Schuld seiner Mandantin, die bisher völlig unbescholten war, recht gering und beantragte maximal 50 Tagessätze entsprechend 750 Euro. Der ursprüngliche Strafbefehl hatte noch bei 1800 Euro gelegen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.